Hoppel
Frisch registriert
Hallo,
ich betreibe auf einem dezidierten Server etliche Domains. Für alle diese Domains habe ich je Monat ein Freivolumen von 75 GB Traffic, eine sehr hohe und total ausreichende Größe, die durch die ausschließlich nicht-kommerziellen Seiten zu keinem Zeitpunkt auch nur annähernd ausgelastet wurden (im Durchschnitt je Monat 35 GB).
Bei der letzten Monatsabrechnung wurde jedoch vom Provider die Überschreitung der 75 GB um 2,8 GB in Rechnung gestellt, was dann mit knappen 100 € berechnet wurde. Allerdings hat sich das Besucherverhalten in dem Zeitraum nicht verändert - die Besucherzahlen waren dieselben wie all die Monate zuvor.
Nachforschungen beim Provider und das Auswerten der Log-Dateien ergaben, daß ein Bildschirmschoner (als *.exe-Datei auf dem Server enthalten) über eine Fernsehserie mehr als 3000 mal im Abrechnungszeitraum heruntergeladen wurde, wobei dieser Download ausschließlich über eine fremde und kommerzielle Seite (http://www.bildschirmschoner.de) erfolgte.
Beim Besuch dieser Seite, die sich ausschließlich mit Bildschirmschonern beschäftigt und wie gesagt kommerziell ist, stellte ich dann fest, das mein Bildschirmschoner bzw. dessen Inhalt beschrieben worden sind und ein Link gelegt wurde. Nirgendwo allerdings wurde der Name meiner Seite bzw. die Herkunft der EXE-Datei genannt. Der direkte Download-Link ist ebenfalls verschleiert und auf den ersten Blick nicht erkennbar, woher der Download erfolgt (also von der fremden Seite oder von meiner Seite).
Eine Zustimmung zu dieser Verlinkung wurde nie erfragt.
Im Endeffekt zahle ich also dafür, daß die fremde Seite meinen Bildschirmschoner ohne Rücksprache mit mir anbietet und gleichzeitig kein Besucher zusätzlich zur eigenen Seite gelenkt wird.
Meine Beschwerde an den Betreiber wurde wie folgt beantwortet:
Abgesehen davon, daß das zitierte Urteil absolut nicht auf meinen Fall anwendbar ist, würde mich interessieren, ob auch andere Webmaster durch diesen Traffic-Klau finanzielle Einbußen machen mußten, ob bereits Erfahrungen in diesem Falle vorliegen und welche Meinung Ihr zu dieser Art Diebstahl habt.
Danke für die Aufmerksamkeit!
Hoppel
ich betreibe auf einem dezidierten Server etliche Domains. Für alle diese Domains habe ich je Monat ein Freivolumen von 75 GB Traffic, eine sehr hohe und total ausreichende Größe, die durch die ausschließlich nicht-kommerziellen Seiten zu keinem Zeitpunkt auch nur annähernd ausgelastet wurden (im Durchschnitt je Monat 35 GB).
Bei der letzten Monatsabrechnung wurde jedoch vom Provider die Überschreitung der 75 GB um 2,8 GB in Rechnung gestellt, was dann mit knappen 100 € berechnet wurde. Allerdings hat sich das Besucherverhalten in dem Zeitraum nicht verändert - die Besucherzahlen waren dieselben wie all die Monate zuvor.
Nachforschungen beim Provider und das Auswerten der Log-Dateien ergaben, daß ein Bildschirmschoner (als *.exe-Datei auf dem Server enthalten) über eine Fernsehserie mehr als 3000 mal im Abrechnungszeitraum heruntergeladen wurde, wobei dieser Download ausschließlich über eine fremde und kommerzielle Seite (http://www.bildschirmschoner.de) erfolgte.
Beim Besuch dieser Seite, die sich ausschließlich mit Bildschirmschonern beschäftigt und wie gesagt kommerziell ist, stellte ich dann fest, das mein Bildschirmschoner bzw. dessen Inhalt beschrieben worden sind und ein Link gelegt wurde. Nirgendwo allerdings wurde der Name meiner Seite bzw. die Herkunft der EXE-Datei genannt. Der direkte Download-Link ist ebenfalls verschleiert und auf den ersten Blick nicht erkennbar, woher der Download erfolgt (also von der fremden Seite oder von meiner Seite).
Eine Zustimmung zu dieser Verlinkung wurde nie erfragt.
Im Endeffekt zahle ich also dafür, daß die fremde Seite meinen Bildschirmschoner ohne Rücksprache mit mir anbietet und gleichzeitig kein Besucher zusätzlich zur eigenen Seite gelenkt wird.
Meine Beschwerde an den Betreiber wurde wie folgt beantwortet:
Sehr geehrter Herr xxx,
zu Ihrer Mail möchten wir wie folgt antworten. Gem. des Urteils des
Bundesgerichtshofes vom 18. Juli 2003 sind sog. Deep-Links erlaubt.
Hierzu folgender Artikel:
http://www.medienmaerkte.de/artikel/recht/031907_paperboy_urteil.html
Wir sehen von daher keine Rechtsverletzung in den von Ihnen
beschriebenen Sachverhalt.
Somit verbleibe ich
xxx
Abgesehen davon, daß das zitierte Urteil absolut nicht auf meinen Fall anwendbar ist, würde mich interessieren, ob auch andere Webmaster durch diesen Traffic-Klau finanzielle Einbußen machen mußten, ob bereits Erfahrungen in diesem Falle vorliegen und welche Meinung Ihr zu dieser Art Diebstahl habt.
Danke für die Aufmerksamkeit!
Hoppel