Datenroaming auf Kreuzfahrt

Speed4U

Gesperrt
Liebes Forum,

ich bin neu hier und gleich erstmal etwas verzweifelt. Auf unserer letzten Kreuzfahrt sind die Handys angeschaltet (Frau und bei mir), es wurde zwar nicht gesurft lagen aber nun mal im Tresor. Die Rechnung steht noch aus.

Wie ist der Prozess um ggf. gegen eine solche Rechnung vorzugehen?
1. Verbraucherzentrale (außergerichtlich)
2. Anwalt

Meine Frage, wer hat 1. und 2. schon durchgemacht und kann mir ggf. auch einen kompetenten Anwalt empfehlen, der hier den Fall gut begleitet hat.
Damit ich im Falle der Rechnung schon einmal vorbereitet bin... Momentan könnte ich nur :(

Besten Dank für Eurer Feedback.
Viele Grüße
Speed4U
 
Tja, es ist allgemein bekannt, dass man auf Kreuzfahrten oft weit weg vom Land ist und entsprechend keine landgestützte Mobilfunkverbindung hat.
Schiffe bieten dazu ein satellitengestütztes Netz an, das entsprechend teuer ist. Es gibt halt immer jemanden, der das dringend benötigt.
Wer sowas nicht nutzen möchte, kann dazu sein Handy ausschalten oder in den Flugmodus versetzen.

Wer das nicht getan hat und das Handy so konfiguriert ist, dass es ständig Daten abruft, muss dann halt auch die Rechnung zahlen.
Wenn ihr das Handy ansonsten nicht zum Surfen genutzt habt, dann wird man die Rechnung auch bezahlen können.

Es gab schon Familien, bei der die Kinder ihr Handy 24/7 nutzten und dadurch tausende von € an Telefonkosten verursachten.
Diese mussten dann auch bezahlt werden.

Ich selbst bin auch oft beruflich auf den Kreuzschiffen unterwegs.
Selbst Firmen, die mehr "Macht" als der normale Kreuzfahrer haben, mussten die Rechnungen bezahlen, wenn ein Mitarbeiter das Handy nutzte.

Bei mir hatte bei z. B. nur geholfen, dass ich nachweisen konnte, dass es ein notwendiges Telefonat und zeitlich nicht verschiebbarer Einsatz zur Sicherheit an Bord war. Da hatte die Reederei die Kosten dann aus Kulanz übernommen.

Ich würde an deiner Stelle erst mal abwarten, was für eine Summe auf der Rechnung stand.
Dann kann man immer noch sehen, ob es sich lohnt, noch Geld an einen Rechtsanwalt zu bezahlen, damit er dann ein paar vermutlich fruchtlose Briefe an die Reederei schreibt.
 
Hallo Ben, Danke für das Feedback. Ja, es geht ggf. um mehrere tausend Euro, aber auch fehlende Transparenz.

Schuldzuweisungen bringen generell nicht viel. Ich habe mich an das Forum gewannt, um Mitglieder zu finden, die ggf. schön Ähnliches erlebt haben.
Unsere Situation ist gerade nicht einfach, weitere Erfahrung wäre gut.
Viele Grüße Speed4U
 
Bei mehreren 1000 € hat das Handy aber nicht nur im Tresor gelegen, sondern dann wurde es genutzt.
In dem Falle muss die Rechnung auch bezahlt werden.

Hier im Forum geht es um Computerbetrug.
Das ist dann ja nicht der Fall und da wird es sicherlich weniger gleichwertiger Schadensfälle hier geben.
Ich würde dann an deiner Stelle eher in Kreuzfahrtforen nach ähnlichen Fällen suchen gehen.

Die Verbraucherzentrale schreibt dazu:

Das Wichtigste in Kürze:

  • Auf hoher See gelten weder die EU-Roaming-Verordnung noch die speziellen Reisepakete der Mobilfunkanbieter.

  • Häufig können Sie an Bord von Schiffen über ein Mobilfunknetz via Satellit telefonieren. Achtung: Es können enorme Kosten entstehen.

  • Informieren Sie sich vor einer Schiffsreise beim Reiseanbieter und in den Reiseunterlagen über die Nutzung von Mobilfunk und WLAN an Bord sowie die dafür geltenden Preise.

  • Deaktivieren Sie vor einer Schiffsreise und vor einem Aufenthalt in Hafennähe die automatische Netzwahl in den Einstellungen Ihres Mobilfunkgeräts.

Wie immer gilt, vorher informieren.
Hinterher kann man zwar sagen, das habe ich nicht gewusst, ist aber kein Grund für die Nichtzahlung einer in Anspruch genommenen Dienstleistung.

Der Zoll lässt dich auch nicht mit 10 Stangen unangemeldeten Zigaretten durch.
Wenn du erwischt wirst, kostet es die Steuern und noch mal dasselbe an Bußgeld.
Egal ob du dich beschwerst, dass die dir das ja nicht vorher gesagt haben.
Da kannst du dich dann auch nicht mit fehlender Transparenz herausreden.

Bisher habe ich in der Kabine auf den Kreuzfahrtschiffen immer in der Infomappe auch einen entsprechenden Hinweis gehabt.

Ansonsten bleibt dir nur der folgende Tipp der Verbraucherzentrale übrig:

Muss ich hohe Roaming-Kosten durch Satellitenverbindungen bezahlen?​


Grundsätzlich können Sie Ihre Mobilfunkrechnung, wenn Sie mit bestimmten Forderungen nicht einverstanden sind, innerhalb von acht Wochen nach Zugang beanstanden (gemäß § 67 Absatz 2 des Gesetzes über die Telekommunikation - TKG). Den Widerspruch müssen Sie gegen die geforderten Roaming-Kosten richten.

Darüber hinaus können Sie, soweit noch nicht vorhanden, einen Einzelverbindungsnachweis sowie ein technisches Prüfprotokoll anfordern.


Sind die Verbindungen auf dem Nachweis bzw. auf der nachträglichen Verbindungsübersicht nachvollziehbar mit genauer Uhrzeit, Ziel bzw. Datenmenge aufgeführt, gelten sie rechtlich als Anscheinsbeweis. Es liegt dann an Ihnen, das Gegenteil zu beweisen.


Der Widerspruch sollte eine Begründung enthalten, so dass deutlich wird, warum er erklärt wurde. Einwendungen können Sie auch erheben, wenn Ihr Mobilfunkanbieter gegen seine Informations- bzw. Fürsorgepflicht verstoßen hat. Deshalb ist es wichtig, dass Sie die vom Anbieter erhaltene Informations-SMS zum Roaming zu Beweiszwecken aufheben.


Da in diesem Problembereich jeder Fall sehr unterschiedlich sein kann, empfehlen wir eine Beratung bei den Verbraucherzentralen.

Mehr dazu auch hier nachzulesen:
 
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