Das Problem sind die, die das Problem bemerken

dvill

Aktiv
Die Freiwilligen Scheinheiligkeit in der Telekommunikation hat gemerkt, dass die öffentliche Empörung über krasse Missbrauchsfälle mit Premium-SMS die Politik verleiten könnte, die Freiräume für die Fischer im Trüben beschränken zu können.

Also wird das Problem flugs auf die mangelhafte Diskussion in der Öffentlichkeit geschoben. Wenn man sich doch nur eine "bessere", weil leidensfähigere Öffentlichkeit wünschen könnte.

Inzwischen bringen die es nicht einmal hin, so ein Pamphlet auf die eigene Webseite zu setzen, aber im Rahmen der Klientenpflege bringt man die Krokodilstränen dann doch nach draußen.

Dietmar Vill
 
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29.03.2004 FST: Stellungnahme zu Premium-SMS
Wir hatten vor kurzem ausführlich bzgl. eines Fernsehbericht über Premium-SMS berichtet, vgl. die Kanzlei-Info v. 17.03.2004.

Inhaltlich geht es dabei um die Frage, ob die Nutzung solcher Mehrwertdienst-Leistungen nicht die Minderjährigkeits-Vorschriften des BGB aushebelt und die Unerfahrenheit der Jugendlichen ausnutzt.

Erst Ende letzten Jahres hat die Verbraucherschutzministerin Künast die Mobilfunkbetreiber öffentlich dazu aufgefordert, nach jeder Handy-Nutzung (Telefonat, SMS) die Kosten anzuzeigen, vgl. die Kanzlei-Info v. 26.12.2003. In einem Gastbeitrag in der "Bild am Sonntag" hatte die Ministerin geschrieben, dass schon heute knapp 200.000 Jugendliche Kredite aufnehmen müssten, um am Monatsende ihre Handy-Rechnung zu bezahlen. Um eine weitergehende Verschuldung zu vermeiden, setze sich ihr Ministerium für eine entsprechende Änderung der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung ein.

Nun hat die Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V. (FST) in einer aktuellen Pressemitteilung Stellung genommen zum Bereich der Premium-SMS.

In dem Papier heißt es:
"Der Verein der Freiwilligen Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V. warnt ausdrücklich vor einer Überreglementierung im Bereich von Premium-SMS-Diensten.

Hintergrund: Im Wirtschaftsmagazin Plusminus hatte Bundesverbraucherministerin Renate Künast am 16. März gefordert, Hersteller sollten künftig Handys anbieten, mit denen ausschließlich privater SMS-Versand möglich sei. Der FST sieht andere Möglichkeiten, dem Problem zeitnah und nachhaltig Herr zu werden – ohne unverhältnismäßige Marktbeschränkungen aber im Sinne eines sauberen Marktes."

Im weiteren:
"Oftmals mangelt es der öffentlichen Diskussion an der nötigen Differenzierung - unterschiedlichste Anbieter und Dienste werden im Bereich Premium-SMS zunehmend pauschal abgeurteilt. Zum Nachteil von Anbietern mit seriösen, transparenten Geschäftsmodellen und angemessener Preisgestaltung."

Als Alternative zu einer gesetzlichen Regelung wie sie von Ministerin Künast angestrebt wird sieht die FST den "Schulterschluss" zwischen Anbietern und Mobilfunk-Netzbetreibern. Unserösen Anbietern solle die Plattform entzogen werden. Fänden sie unter den Mobilfunk-Netzbetreibern keine Partner, könnten sie auch ihre unseriösen Dienste nicht anbieten und würden vom Markt verdrängt.

Dazu noch was anderes der RegTP v/a "Nummernverwaltung" als News:
SMS, MMS, USSD, und International Inbound Roaming Dienste
hier: Öffentliche Anhörung des Ausschusses für elektronische Kommunikation der CEPT

Mitteilung 47/2004 vom 03.03.2004 (Reg TP Amtsblatt 5/2004)

Mit dem Short Message Service (SMS) können Textnachrichten bis zu 160 Zeichen in Telekommunikationsnetzen versendet und empfangen werden.
Der Multimedia Messaging Service (MMS) ermöglicht den Versand und Empfang von vielseitigen multimedialen Nachrichtensequenzen.

Unstructured Supplementary Service Data (USSD) ist ein eigens für GSM entwickelter Übermittlungsdienst, der andere als die durch die GSM-Signalisierung implementierten Zusatzdienste unterstützt und eine einfachere Nutzung der Mobilfunkzusatzdienste ermöglicht. Die Zugangsnummern für Dienste, die auf USSD basieren, haben das Format Ú1nn#, wobei "Ú" und "#" für die Stern- bzw. die Rautentaste auf dem Handgerät stehen und "1nn" drei mit 1 beginnende Dezimalziffern sind. Über USSD-Dienste kann man zum Beispiel Zugang zu vorkonfigurierten betreiberspezifischen Diensten erhalten.
Ein International Inbound Roaming Dienst, wie er in Mobilfunknetzen angeboten wird, ermöglicht es dem Nutzer, während des Roamings in anderen Mobilfunknetzen Dienste wie z.B. den Zugang zur Sprachmailbox über die vertrauten (Kurzwahl-) Nummern seines Heimatnetzes in Anspruch zu nehmen. Dies ist ein benutzerfreundlicher Dienst, der allerdings Auswirkungen auf den nationalen Rufnummernplan des Gastlandes oder auf andere Rufnummern, die im Gastnetz normalerweise zugänglich sind, haben könnte.

Für die Erbringung dieser Dienste werden von den Netzbetreibern in Europa in aller Regel "eigene" Nummerierungs- und Adressierungsressourcen verwendet. Diese Ressourcen werden nicht von den nationalen Regulierungsstellen kontrolliert oder verwaltet. Diese Tatsache beschränkt die Möglichkeit der Einflussnahme in Fällen des Missbrauchs oder bei Konflikten zwischen Netzen. Zudem wurde festgestellt, dass die Nutzung der Nummernressourcen durch Dritte (Diensteanbieter) teilweise zu wettbewerbshinderlichen Bedingungen erfolgt.

Die Arbeitsgruppe "Numbering, Naming and Addressing" (NNA) des Ausschlusses für elektronische Kommunikation (Electronic Communications Committee, ECC) der CEPT führt vor diesem Hintergrund anhand eines Konsultationspapiers zu der Nutzung von Kurzwahlnummern für die o. g. Dienste eine europaweite öffentliche Anhörung durch. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post nimmt die Abfrage und deren Zusammenfassung in Deutschland vor. Die Ergebnisse der einzelnen nationalen Regulierungsbehörden werden vom Europäischen Funkbüro (ERO) in Kopenhagen / Dänemark zentral ausgewertet.

Die Anhörung zielt darauf ab, die gegenwärtigen Bedingungen und Umstände zu untersuchen, wie die Nummernressourcen für die oben aufgeführten Dienste genutzt werden. Sie soll auch darüber Informationen liefern, ob ein Bedarf an der Schaffung eines einheitlichen, transparenten und fairen Rahmenwerks für die Verwaltung dieser Nummernressourcen besteht.

Das Konsultationspapier kann unter folgender Anschrift angefordert werden:

Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
Referat 117
Postfach 80 01
53105 Bonn

Fax: (0228) 14-61 17
E-Mail an Referat 117

Interessierte Kreise können ihre Stellungnahmen bis zum 13.04.2004 an die genannte Adresse senden.
 
dvill schrieb:
Inzwischen bringen die es nicht einmal hin, so ein Pamphlet auf die eigene Webseite zu setzen,

Zuerst surfen, dann schreiben, gell?
Steht doch bei der FST alles auf deren Webseite.

Mal wieder die typisch einseitige Sichtweise, Dvill, aber man erwartet ja auch nichts mehr anderes.
 
Die Anhörung zielt darauf ab, die gegenwärtigen Bedingungen und Umstände zu untersuchen, wie die Nummernressourcen für die oben aufgeführten Dienste genutzt werden. Sie soll auch darüber Informationen liefern, ob ein Bedarf an der Schaffung eines einheitlichen, transparenten und fairen Rahmenwerks für die Verwaltung dieser Nummernressourcen besteht.

Das Konsultationspapier kann unter folgender Anschrift angefordert werden

Na, dann werden wir das mal tun, durchsprechen und dann unsere Anmerkungen zur einer Verbesserung des Verbraucherschutzes in die Diskussion mit einbringen. Ich bin mir sicher, dass die Branchen-Lobbyisten selbiges machen (wenngleich vielleicht in eine etwas andere Richtung)...
 
KatzenHai schrieb:
Nur zum Archivieren:

Kopierst Du immer urheberrechtliche Werke ohne den Betreffenden zu fragen und gibst dann noch nicht einmal die Fundstelle an?
Oder hast Du dafür die Genehmigung bekommen?

Komisches Rechtsverständnis. Vgl. z.B. nur § 13 Urhg und §§ 15ff. UrhG. Sehr, sehr merkwürdiges rechtliche Auffassung....
 
Anonymous schrieb:
Anonymous schrieb:
gibst dann noch nicht einmal die Fundstelle an?

Die Fundstelle steht unmittelbar im Posting davor. (Einfach Anklicken)

Ansonsten sehe ich auf der Site http://www.heyms-drbahr.de/ keinen Hinweis auf Copyrights...

Falls doch bitte den Link nennen.

Solltest mal Katzenhai fragen, der wird Dir sicherlich weiterhelfen können bei urheberrechtlichen Fragen, wobei ich mir da angesichts o.g. Postings nicht sicher bin ;-o

Urheberschutz entsteht mit der Schöpfung des Werkes und muss nicht ausdrücklich benannt werden, einfach einmal § 1 UrhG lesen, gell, Katzenhai?
 
1 UrhG klingt wie ein Geräusch wenn mir mal schlecht ist...

Lass mal raten leiber Gast:

Mit emule hast du nichts zu tun.
Mit Einwahlprogrammen auch nicht.
Du bist nur am 1. April hier weil du dich gelangweilt hast.

Frag doch Dr. Bahr mal ob es ihn stört.
Ich vermute nein.

BO
 
:lol:

Danke für die Rechtsbelehrungen, Gast.

Da dem, der am hier verwandten Zitat Urheberrechte geltend machen könnte, sowohl die Rechtslage als auch meine Person bekannt sind, gehe ich davon aus, dass eine notwendige Klärung außerhalb dieses Forums statt finden wird, falls wider Erwarten Bedarf besteht.

Es ist somit innerhalb des Forums keine diesbezügliche Stellungnahme erforderlich.
 
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