Dailyflirt.com: So schnell werden aus dem Schnupperangebot 539,40 Euro Kosten

Drei Seien mit identischem Inhalt: dailyfrirt.net , dailyflirt.de , dailyflirt.com
Läuft im Prinzip nach demselben Schema ab wie http://www.nvzmv.de/alte-masche---neuer-name
s war lange ruhig um die klassischen Abofallen, nun schlagen sie wieder zu.
Lassen Sie sich keine Angst einjagen und zahlen sie nicht, empfiehlt Cornelia Nagel, Beraterin der Verbraucherzentrale MV. Diese Forderung entbehrt jeder rechtlichen Grundlage. Weder wurde durch die Eingabe ihrer E-Mail-Adresse ein Vertrag geschlossen, noch erfüllt die Seite in irgendeiner Weise die gesetzlichen Anforderungen der Buttonlösung, die seit 2012 strenge Regeln bei der Aufklärungspflicht zu kostenpflichtigen Bestellungen im Internet vorsieht.

In so einem krassen Fall der Missachtung aller Gesetze müssen Betroffene dem Anbieter gegenüber gar nicht reagieren, denn ein Vertrag zwischen ihnen und dem Anbieter ist schlichtweg nicht zustande gekommen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, auch wenn die Drohungen wieder einmal schlimm klingen. Empfehlenswert ist, eine Strafanzeige zu stellen.
https://www.wvr-law.de/Interyard+Gm...tig+kündigen?gclid=CJHQ6_iil8kCFSgFwwodqTsG7Q
Nach der Gestaltung des Bestellvorgangs und den allgemeinen Geschäftsbedingungen verlängert sich der Vertrag automatisch um 6 Monate zu einem Preis von monatlich 89,90 Euro. Obwohl der Nutzer nur einen Vertrag für einen Euro abschließen wollte, wird er mit einem Vertrag konfrontiert, der zu einer Gesamtbelastung von über 500,- Euro führt. Bei einer solchen Klausel würde es sich um eine so genannte überraschende Klausel handeln, die gemäß § 305c Abs. 1 BGB nicht Teil des Vertrages werden können, erläutert von Rüden. Solchen Klauseln würde ein gewisser Überrumpelungseffekt zukommen, weil eine deutliche Diskrepanz zwischen der Vorstellung des Verbrauchers und dem Inhalt der Klausel vorliegt
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__305c.html
§ 305c Überraschende und mehrdeutige Klauseln
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.
(2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.
 
Daily Flirt
Ein Produkt der

interyard GmbH
Am Dobben 147a
28203 Bremen
Deutschland

E-Mail-Adresse: [email protected]

Geschäftsführer: A. S.
Registergericht: Bremen
Registernummer: HRB26575

Vormals:
C-Affair Internet GmbH
webstate GmbH

Man beachte auch deren neue Adresse, lt. Handelsregister Bremen:
Geschäftsanschrift: Parkallee 235, 28213 Bremen

Ob der 60jährige Geschäftsführer weiß, was er da tut? Bin gespannt, ob die VZen ihm irgendwie auf die Füße treten lassen.
 
Die Brüder sind sehr aktiv: http://www.phishingmails.de/exklusiv-fuer-sie-ihr-willkommensgeschenk-dailyflirt-de-spam/
Diese Flirtseite ( dailyflirt.de ) verschickt unerwünschte Mails und gaukelt eine angebliche Mitgliedschaft vor, die es so aber nicht gibt. Nun fliegen hier dauernd neue Mails von dieser Flirtseite ins Postfach, wo man die Spamopfer wieder zurück auf die Seite locken will und dazu verleiten möchte eine geldwerte Mitgliedschaft abzuschließen.
Weitere seiner Abzockseiten: http://www.flirtano.de/impressum.php, http://www.flirtstreet.de/ueber_uns.php?z=YVcxd2NtVnpjM1Z0

https://www.moneyhouse.de/flirtano-GmbH-Bremen
Die flirtano hat den Branchenfokus: Webportale. Das Unternehmen wurde vor dem 15. Juli 2005 eingetragen. Die Geschäftsführer sind Andreas Seemann und Mathias Seemann.
 
Mal ganz abgesehen von den ganzen rechtlichen Problemen des Vertragsschluss und der Frage der Anfechtbarkeit nach §123 BGB.

Spannend ist auch die Sache mit dem angeblichen Verlust des Widerrufsrechtes (siehe Text auf der Anmeldeseite unter den Daten).
Tatsächlich wurde mit der letzten Neureglung des Widerrufrechtes Mitte 2014 die Möglichkeit des Verlustes des Widerrufsrechtes bei der Lieferung digitaler Inhalte eingeführt (vgl §312f Abs 3 BGB). Dazu belehren die Dailyflirts auch.
Es fragt sich aber, ob das was geliefert wird überhaupt ein digitaler Inhalt i.S.d. Gesetzes ist. Nach der Legaldefinition des §312 Abs 3 BGB sind digitale Inhalte:Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen Daten, die in digitaler Form hergestellt und bereitgestellt werden .
Gedacht hat der Gesetzgeber dabei z.B. an Software,Apps,Musikdateien u.ä. was nur schwer zurückgegeben und leicht kopiert werden kann. Geliefert werden hier aber hauptsächlich nicht die Inhalte selbst sondern nur die Möglichkeit Inhalte als Nachricht zu verschicken und von "kontaktwilligen" Personen (falls existent) zu empfangen. Nichts anderes als z.B. ein Emailanbieter macht oder die Post. Das ist aber m.E. eine typische Dienstleistung. Dafür spricht auch das nicht nach gelieferten "Inhalten" sondern nach Nutzungszeit abgerechnet wird. Auch die Möglichkeit z.B: Profilfotos anzusehen ändert nichts daran, der Hauptzweck des Vertrages besteht darin Kontaktmöglichkeiten zu eröffnen und nicht Fotos zu liefern.


Damit wäre die Widerrufsbelehrung fehlerhaft und es könnte noch bis 1 Jahr +14 Tage nach Vertragsschluss widerrufe werden.
 
Das mit den digitalen Inhalten hört sich komplett bekloppt an.

Auf der Startseite lockt man mit "Das Netzwerk für heiße Flirts". Weiter heißt es: "Wir finden für Sie den passenden Partner für ein prickelndes Date.". Da geht es nicht um Bits, sondern um Kontakte.

Weiter geht es um ein Dauerschuldverhältnis auf mindestens 2 Jahre. Das wird nicht in einem Zuge konsumiert, sondern eben genau auf lange Zeit.
 
Hallo! Mich hat die Firma "flirtano GmbH" auch mit den € 1,- geködert. Jetzt ist das Inkassobüro "en Debito" 40219 Düsseldorf hinder mir her mit einer Forderung von € 268,35 ich bin ganz verzweifelt "ich Rentner schwer krank kleine Rente" und werde so abgezockt. Kann mir jemand helfen was soll ich tun?. Hilfegesuch an xxx


Modedit: Mailadresse entfernt - NUB beachten
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn Du nach den Informationen hier noch nicht weißt was Du tun sollst kann ich Dir nur raten zu einer Verbraucherzentrale oder einem Anwalt zu gehen. Eine individuelle Rechtsberatung ist uns vom Gesetz her nämlich verboten.
 
Mich hatte die Website auch entsprechend angeschrieben (Rechnung über die 500 Euro...) und auf keine meiner Einwände reagiert. Ich habe mich dann anwaltlich vertreten lassen, da war die Sache dann ganz schnell vom Tisch.

Den Anwalt den ich genommen hatte, kannte ich schon von einem anderen erfolgreichen Fall aus dem Internetbereich. Der Anwalt hat inzwischen seine Erfahrungen hier geschildert:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/f...ugang-mit-teurer-verlaengerung-zu_092831.html

Ich denke damit kann man auch ganz gut alleine handeln. Wobei es mit Hilfe natürlich schneller geht und man hat das Thema dann auch sicher vom Tisch. Wie gesagt, auf meine Schreiben hatten die Abzocker nicht reagiert...
Auf jeden Fall sollte man dieser Firma keinen Euro zukommen lassen. Immer wehren und dagegen vorgehen!
 
Wärst Du so lieb und bemühst Dich dafür erstmal selber.
Einmal bei Google gesucht und man hat es. Nur tun müßte man es.
Alternativ könntest Du mal in den AGB nachsehen, da steht auch alles drin was Du wissen möchtest.
 
Mich hatte die Website auch entsprechend angeschrieben (Rechnung über die 500 Euro...) und auf keine meiner Einwände reagiert. Ich habe mich dann anwaltlich vertreten lassen, da war die Sache dann ganz schnell vom Tisch.

Den Anwalt den ich genommen hatte, kannte ich schon von einem anderen erfolgreichen Fall aus dem Internetbereich. Der Anwalt hat inzwischen seine Erfahrungen hier geschildert:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/f...ugang-mit-teurer-verlaengerung-zu_092831.html

Ich denke damit kann man auch ganz gut alleine handeln. Wobei es mit Hilfe natürlich schneller geht und man hat das Thema dann auch sicher vom Tisch. Wie gesagt, auf meine Schreiben hatten die Abzocker nicht reagiert...
Auf jeden Fall sollte man dieser Firma keinen Euro zukommen lassen. Immer wehren und dagegen vorgehen!


Hallo zusammen,
mein Stiefsohn ist auch auf die Abzocke reingefallen. Habe zuerst selbst mit einem Einschreiben mit Rückschein versucht diese Abzocker zu stoppen, aber obwohl das Einschreiben angenommen wurde, keine Reaktion...weitere Zahlungsaufforderung über Inkassounternehmen enDebito ins Haus geflattert. Dann habe ich mich bzw. meinen Stiefsohn über den o.g. Rechtsanwalt vertreten lassen und dieser hat ein Schreiben verfasst.
Leider auch ohne Erfolg. Mittlerweile haben wir die dritte und ich denke letzte Zahlungsaufforderung über das Inkasso-Unternehmen enDebito erhalten.
Weiß nicht mehr was wir machen sollen? Aufgeben und zahlen? Es droht ein Schufa-Eintrag ...
LG
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Womöglich hat Flirtano den Vorfall an enDebito abgetreten und die machen das nun alles aus einer Hand, ohne dass dein Schreiben an Flirtano dort zur Kenntnis gelangt.
 
Bei Widerspruch einer Rechnung darf kein Schufaeintrag erfolgen.
So ist es. Und um sicher zu gehen, teilt man einfach selbst mit einem Zweizeiler der Schufa mit, dass man sich wie Kesselflickers mit Fa. x und Inkassotruppe y rumzankt. Die Schufas werden dann empört mitteilen "Einmeldungen sind bei bestrittenen Forderungen nach §28a BDSG unzulässig und unsere Kunden machen sowas Unzulässiges nicht". Und dann wird ein Bearbeitungszeichen gesetzt, dass Einmeldungen gesondert geprüft werden.


Was sagt den eigentlich der Anwalt dazu, dass es "Leider auch ohne Erfolg" war zu schreiben.
Der Erfolg, bisher nicht verklagt worden zu sein ist doch eingetreten.
 
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