Coolspot und Universum Inkasso

Etabliertes Unternehmen versteckt die Preise

Hallo liebe Forengemeinde.

Für mein folgendes Problem habe ich natürlich google zu Rate gezogen, sowie die Forensuche - leider gab es keinen vergleichbaren aktuellen Fall wie meinen:




Ich habe mich neulich bei dem Alterverifikationsverfahren X-Check angemeldet.

Die erste Seite der Anmeldung sieht wie folgt aus:




Im zweiten Schritt habe ich mich dann für die kostenlose Version von X-Check entschieden:




Auf der nächsten Seite muss man nur noch seine Bankverbindung (zwecks Prüfung usw.) und die AGBs bestätigen.

Mein Problem:
Auf meinem Konto fand ich eine Abbuchung der Coolspot GmbH vor, in Höhe von 29,90 Euro, welche ich sofort widerrufen habe. Nach einer Recherche fand ich heraus, dass diese Firma sehr häufig (negativ) im Internet auffällt, u.a. auch hier in diesem Forum. Was mir leider bei der Anmeldung entgangen ist: egal für welche Version von X-Check man sich entscheidet, man muss eine Anmeldegebühr bezahlen. Dass man sie zahlen muss, erfährt man jedoch nur, wenn man auf den ersten beiden Bildern auf den Link "Preisliste " bzw. "Weitere Informationen..." klickt.

Dann erscheint dieses Fenster:




Man muss hier allerdings wieder bis zum Ende der Seite scrollen, damit man überhaupt erfährt, was eine "kostenlose" Anmeldung mit Sternchen kostet. Leider habe ich meine daraufhin erhaltene PIN im System aktiviert, wodurch ein Rücktritt laut AGB nicht mehr zulässig ist.


Ich fühle mich wirklich böse getäuscht, es war nie meine Absicht, irgendwas hierfür zahlen zu müssen. In den ABGs selber findet man nämlich ebenfalls nichts von diesen 29,50 Euro Anmeldegebühr. Somit erachte ich die Anmeldegebühr als "versteckt" auf einer anderen Seite, zu der man über einen Link kommt, der man leicht übersieht. Man hat sich wahrlich schneller angemeldet, als die versteckten Kosten entdeckt.


Sicher ist es mein eigener Fehler, ich hätte bei der Anmeldung aufmerksamer sein müssen, aber gibt es einen Weg, dass ich da irgendwie wieder rauskomme, wenn ich es auf den Mahnbescheid ankommen lasse, oder soll ich einfach zahlen (inzwischen 39,50 Euro)?


Das hier sind AGB:


AGB 1

AGB 2



Ich danke euch für eure Hilfe! :-)
 
AW: Etabliertes Unternehmen versteckt die Preise

Nach einer Recherche fand ich heraus, dass diese Firma sehr häufig (negativ) im Internet auffällt, u.a. auch hier in diesem Forum.
Ja, aber nur weil Leute wie du es so darstellen. Coolspot ist schon seit Jahren aktiv und macht (im Gegensatz zu den Mitbewerbern) kaum von sich reden.
 
AW: Etabliertes Unternehmen versteckt die Preise

Ja, aber nur weil Leute wie du es so darstellen.

Entschuldigung, aber was soll das denn heißen? Wenn die Firma gekündigte Mitgliedschaften (wie in den anderen Fällen) weiter laufen lässt, ist es doch wohl das gute Recht, dies so darzustellen.

Vielen Dank für die Hilfe! :wall:
 
AW: Coolspot und Universum Inkasso

Ob man hier bereits von einer "verschleierten Preisangabe" sprechen darf, ist als fraglich zu bezeichnen. Immerhin ist eine Preisangabe auffindbar. Allerdings ist das Angebot "X-Check Basic" irreführend als "kostenlos" dargestellt, obwohl eben doch eine "einmalige Anmeldegebühr" anfällt.
Hier müsste also bei "X-Check Basic" korrekterweise eigentlich stehen:
"Einmalig € 29,50" anstatt "kostenlos".

Ob dies ausreicht, um eine Unwirksamkeit des Vertrags zu begründen, ist eine Streitfrage.

Bei Fernabsatzverträgen im Internet gilt grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Das Widerrufsrecht kann dann erlöschen, wenn der Benutzer auf eigenen Wunsch die Leistung sofort in Anspruch nimmt, und wenn er darüber vor Vertragsschluß in Schriftform belehrt wurde (Belehrung auf Webseite reicht nicht, Widerrufsbelehrung muss in Textform zugehen, z.B. als e-Mail, Fax oder Brief).
 
AW: Coolspot und Universum Inkasso

Danke Antiscammer, das ist sehr nett von dir!

Da ich keine Belehrung oder sonstiges vorher erhalten habe, werde ich also den kommenden Mahnbescheid anfechten. Vielen lieben Dank für die Hilfe!
 
AW: Coolspot und Universum Inkasso

Bitte nicht vergessen, die Grundsatzinfos zu lesen, die hier ganz oben auf der Seite verlinkt sind.

Im Zweifelsfall einen Anwalt oder die Verbraucherzentrale zur rechtlichen Bewertung des Angebots befragen.

Was tun bei einem gerichtlichen Mahnbescheid (ist aber gar nicht sicher, ob der kommt)?
Mahnbescheid: so sieht er aus
Mahnbescheid bekommen: Was Sie jetzt wissen sollten: computerbetrug.de und dialerschutz.de

Den gerichtlichen Mahnbescheid bitte nicht mit der einfachen Mahnung von Inkassobüros oder Anwälten verwechseln.

Was man über Inkassobüros und ihre Drohungen wissen sollte:
Inkassofirmen und ihre Drohungen: computerbetrug.de und dialerschutz.de
 
AW: Coolspot und Universum Inkasso

Danke für die vielen Infos, ich werde das alles nochmal verinnerlichen!

Ich weiß das wirklich zu schätzen, es ist nicht selbstverständlich, dass man sich hier hinsetzt und der Probleme anderer annimmt.

User wie du geben solchen Foren einen Sinn und sichern deren Bestand, ein herzliches Danke von mir. :-D
 
AW: Coolspot und Universum Inkasso

Bei Fernabsatzverträgen im Internet gilt grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Das Widerrufsrecht kann dann erlöschen, wenn der Benutzer auf eigenen Wunsch die Leistung sofort in Anspruch nimmt, und wenn er darüber vor Vertragsschluß in Schriftform belehrt wurde (Belehrung auf Webseite reicht nicht, Widerrufsbelehrung muss in Textform zugehen, z.B. als e-Mail, Fax oder Brief).


Ist das folgender Paragraph: § 312c BGB Unterrichtung des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen?

Habe ich das richtig verstanden, dass die Firma mir vorher ausdrücklich hätte mitteilen müssen, dass mein Rücktrittsrecht erlischt, wenn ich (wie in meinem Falle) den Account "aktiviere"? Denn das war nur in den AGBs ersichtlich und ein Rücktritt kam für mich nicht in Frage, da ich nichts von der versteckten Anmeldegebühr wusste. (Muss diese ebenfalls nicht auch in AGB genannt werden und nicht nur "8.1 Die x-check-BASIC-Mitgliedschaft ist kostenlos. Soweit sich der Nutzer für einen höheren Zugangslevel entscheidet (CLASSIC, GOLD oder PREMIUM-Mitgliedschaft), ist die vereinbarte Mitgliedsgebühr zu entrichten,"?)
 
AW: Coolspot und Universum Inkasso

Es geht um § 312c BGB und um § 312d BGB .

In den AGB ist unter Punkt 4 "Widerruf" eine Art Widerrufsbelehrung enthalten, wo man aber mit Fug und Recht bezweifeln darf, ob sie wirksam ist.
Die Belehrung ist nicht separat bzw. nicht hervorgehoben, sondern lediglich als "Klausel" in den AGB integriert.
Sie unterscheidet sich in der Form sehr deutlich von der empfohlenen Muster-Widerrufsbelehrung des BMJ.

Auch der folgende Passus ist m.A.n. unwirksam:
Gem. § 312d Abs. 3 BGB erlischt dieses Widerrufsrecht vorzeitig, wenn coolspot GmbH mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt oder der Nutzer diese selbst veranlasst. Dies ist der Fall, wenn der Nutzer sich vor Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist mit seiner Personal ID-PIN auf einer dem x-check-System angeschlossenen Webseite freischaltet.

Gemäß geltender Rechtsprechung wird durch eine bloße "Freischaltung" noch kein Dienstleistungsangebot wahrgenommen.
Außerdem müsste diese Information in der Bestätigungs-email als separate Widerrufsbelehrung enthalten sein, so dass sie dem Empfänger vor Vertragsschluß zukommt.
 
AW: Coolspot und Universum Inkasso

Puh, das ist eine wahre Erleichterung!

Wie soll ich denn nun vorgehen? Nach meinem Widerruf erhielt ich eine E-Mail, dass ich nun 39,50 Euro "gemäß AGB" zu zahlen habe. Soll ich mit der Firma in Kontakt treten oder auf die Mahnung und den nachfolgenden Mahnbescheid antworten?
 
AW: Coolspot und Universum Inkasso

E-Mails und Telefonate machen in solchen Fällen regelmäßig keinen Sinn, weil man im Streitfall niemals deren Zugang beim Empfänger beweisen kann, und weil oft tatsächlich auch der Zugang bestritten wird.

Ich würde Dir in diesem Fall einen Besuch bei der Verbraucherberatung anraten. Persönliche Rechtsberatung im Einzelfall ("Soll ich was schreiben, und wenn ja, was?") dürfen wir hier nicht leisten. =>Rechtsdienstleistungsgesetz.
 
AW: Coolspot und Universum Inkasso

Okay, nur nehmen die Verbraucherberatungen leider auch Geld. Ich fühle mich mit deinen Informationen jedoch bestens informiert :-)

Ein schönes Wochenende wünsche ich.
 
AW: Coolspot und Universum Inkasso

Es geht um § 312c BGB und um § 312d BGB .

In den AGB ist unter Punkt 4 "Widerruf" eine Art Widerrufsbelehrung enthalten, wo man aber mit Fug und Recht bezweifeln darf, ob sie wirksam ist.
Die Belehrung ist nicht separat bzw. nicht hervorgehoben, sondern lediglich als "Klausel" in den AGB integriert.
Sie unterscheidet sich in der Form sehr deutlich von der empfohlenen Muster-Widerrufsbelehrung des BMJ.

Auch der folgende Passus ist m.A.n. unwirksam:


Gemäß geltender Rechtsprechung wird durch eine bloße "Freischaltung" noch kein Dienstleistungsangebot wahrgenommen.
Außerdem müsste diese Information in der Bestätigungs-email als separate Widerrufsbelehrung enthalten sein, so dass sie dem Empfänger vor Vertragsschluß zukommt.


Mir ist da noch was aufgefallen. In den anderen AGB ist eine Hervorhebung durch Fettschrift vorhanden, sowie von einer Belehrung die Rede:

"3.2 Soweit der Nutzer ein Verbraucher ist, kann er den Vertrag binnen zwei Wochen ohne Angaben von Gründen per Email an [email protected] sonst per Brief an coolspot AG, Am Albertussee 1, 40549 Düsseldorf widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung, bei Waren nicht vor Eingang der Ware. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Das Widerrufsrecht erlischt gem. §312d Abs. 3 BGB vorzeitig, wenn coolspot mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt oder der Nutzer diese selbst veranlasst. Dies ist der Fall, wenn der Nutzer vor Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist sich in sein Account einloggt."

Gibt es einen Eintrag im BGB dafür, dass es keine Dienstleitung ist, wenn ich den Account aktiviere, selbst wenn der Anbieter in den AGB das so festlegt?
 
AW: Coolspot und Universum Inkasso

Das hier habe ich auch noch gefunden:

"Diese Frist beginnt, sobald der Unternehmer seine oben genannten Informationspflichten in Textform erfüllt hat. Die Textform i.S.d. § 126b BGB ist zwar im Internet bereits dann gewahrt, wenn der Unternehmer die Belehrung zum Herunterladen und Ausdrucken bereitstellt. Prozessual besteht hierbei jedoch das Problem, dass der Unternehmer Zugang und Vollständigkeit der Belehrung beweisen müsste. "
 
AW: Coolspot und Universum Inkasso

(seine alten Beiträge kann man hier nicht editieren, oder?)

Ich habe jetzt bei Wikipedia noch das hier gefunden, was dann als Begründung nehmen werde:


Nach § 355 BGB ist ein Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher mittels einer Widerrufsbelehrung über dieses Recht und die Folgen der Ausübung aufzuklären. Erst mit dem Zugang (z.B. per E-Mail, Fax oder Post) einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung setzt der Unternehmer die Widerrufsfrist in Gang. Kommt der Unternehmer dieser Pflicht nicht oder nicht vollständig nach, kann sich der Verbraucher von dem geschlossenen Vertrag jederzeit ohne Begründung wieder lösen.
Eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung muss bestimmten formalen Anforderungen genügen. Dazu gehört der Zugang in Textform (z.B. per E-Mail, Fax oder Post), weshalb eine bloße Darstellung auf der Webseite nicht ausreicht. Die Widerrufsbelehrung muss klar und verständlich formuliert sein, so dass aus ihr hervorgeht,
  • dass ein Widerrufsrecht besteht und wie es auszuüben ist;
  • an welche ladungsfähige Anschrift der Widerruf zu richten ist;
  • wann die Frist zu laufen beginnt;
  • und welche Rechtsfolgen damit verbunden sind.
 
AW: Coolspot und Universum Inkasso

Hallo Zusammen

ist ja sehr interessant...habe seit heute nämlich sogar einen schufa eintrag (krass wie weit die gehen) von universum inkasso obwohl ich vorher nie post von denen erhalten habe. Habe direkt mal da angerufen und herausgefunden das es sich dabei um coolspot also x-check handeln soll so wie bei den meisten hier! Habe auch sofort widerspruch eingelegt und bin jetzt mal auf die Reaktion gespannt. Fakt ist auch nach sorgfältiger überprüfung meiner unterlagen: ich habe mich nie bei x-check angemeldet geschweige denn hatte ich jemals was mit coolspot zu tun. Aber es tut gut zu wissen das ich nicht die einzige bin und noch viel besser ist das ich jetzt jede menge infos habe ;-) werde euch mal auf den laufenden halten.

lg
 
AW: Coolspot und Universum Inkasso

In solchen Fällen freut sich ein Anwalt über einen Auftrag zu einer Schadenersatzklage wegen unzulässiger Kreditgefährdung.

Wenn es Zicken bei der Entfernung des Schufa-Eintrags gibt, dann kann der Anwalt mit einer einstweiligen Verfügung ggf. in ca. 5 Tagen dafür sorgen, dass der unzulässige Eintrag aber ganz fix rauskommt.

Eine Beschwerde beim aufsichtführenden Gericht, das für die Zulassung von Universum als Inkassobüro zuständig ist, wäre ebenfalls angebracht.
 
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