CDU/CSU für strengere Kontrolle von Dialern

Heise schrieb:
Aus Sicht der Internetbeauftragten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Martina Krogmann, hat die Bundesregierung ihr Versprechen nicht erfüllt, den Missbrauch von 0190-/0900-Rufnummern zu bekämpfen. In einer gemeinsamen Erklärung mit der Unions-Verbraucherschutzbeauftragten Ursula Heinen bemängelte Krogmann, dass das von der Bundesregierung angekündigte Gesetzesvorhaben zum Schutz vor Abzockern weiter auf sich warten lässt.

Wer hat denn im vergangenen Jahr (am 12.07.2002) im Bundesrat "erfolgreich" die Gesetzesvorlage
des Verbraucherministeriums zur Verbesserung der Stellung des Verbrauchers verhindert bzw. verwässert?
das Gedächtnis scheint reichlich kurz zu sein .......
Vom Saulus zum Paulus? eher Heuchelei pur :evil:
tf
 
technofreak schrieb:
Heise schrieb:
Aus Sicht der Internetbeauftragten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Martina Krogmann, hat die Bundesregierung ihr Versprechen nicht erfüllt, den Missbrauch von 0190-/0900-Rufnummern zu bekämpfen. In einer gemeinsamen Erklärung mit der Unions-Verbraucherschutzbeauftragten Ursula Heinen bemängelte Krogmann, dass das von der Bundesregierung angekündigte Gesetzesvorhaben zum Schutz vor Abzockern weiter auf sich warten lässt.

Wer hat denn im vergangenen Jahr (am 12.07.2002) im Bundesrat "erfolgreich" die Gesetzesvorlage
des Verbraucherministeriums zur Verbesserung der Stellung des Verbrauchers verhindert bzw. verwässert?
das Gedächtnis scheint reichlich kurz zu sein .......
Vom Saulus zum Paulus? eher Heuchelei pur :evil:
tf

Ich meine eher Heuchelei.

Wer ´s glaubt, wird selig,
wer in die Mehlkiste fällt, wird mehlig.
 
Den Gesetzgeber aufwecken

Es hilft aber auch nicht recht weiter nur zu fragen, wer der Böse ist.
Was wird getan, dass der Gesetzgeber endlich aufwacht?
Oder haben die Abzocker längst eine Lobby im Parlament?

Neben der persönlichen Auseinandersetzung mit den Abzockern, muss auch die politische Schiene gefahren werden.

Kann hier das Forum einen Beitrag leisten?
 
Solange der Bund Anteile der DTAG besitzt kann kein richtiges Interesse bestehen gegen Dialer härter vorzugehen. Einzig die jeweilige Opposition wird dies wohl zur Aufbesserung des eigenen Images fordern. :(
 
Re: Den Gesetzgeber aufwecken

Soko schrieb:
Es hilft aber auch nicht recht weiter nur zu fragen, wer der Böse ist.
Was wird getan, dass der Gesetzgeber endlich aufwacht?
Oder haben die Abzocker längst eine Lobby im Parlament?

Ich weiss nicht, wenn ich mir unsere diesbezügliche Gesetzgebung so betrachte, dann sieht es schon so aus, als würde man denen alle Hintertüren bewusst offen lassen.

Ich kapier dieses ganze Wischiwaschi nicht. Es wäre doch absolut einfach zu sagen: ein Kaufvertrag kann einzig und alleine dann zustandekommen, wenn der Käufer bewusst etwas händich eintragen muss, und wenn dies nur ne Ziffer wäre. Und wenn ferner der Dienstanbieter letztlich das Geld nicht einfordern dürfte, wenn er sich nicht überzeugt hat, dass dies der Fall ist. Oder was seh ich falsch? Bin ich zu naiv odder was? :gruebel:
 
Re: Den Gesetzgeber aufwecken

Marie schrieb:
Es wäre doch absolut einfach zu sagen: ein Kaufvertrag kann einzig und alleine dann zustandekommen, wenn der Käufer bewusst etwas händich eintragen muss, und wenn dies nur ne Ziffer wäre.
Das würde sicherlich nicht ausreichen. Oder was für eine Ziffer sollte dies sein, die nicht auch automatisch an den Dialer o.ä. übergeben werden kann.

Meinst Du nach dem Motto: Geben Sie zum Bestätigen "0815" ein?

Wie willst Du eine "händige" Eingabe nachweisen?
 
Re: Den Gesetzgeber aufwecken

AmiRage schrieb:
Das würde sicherlich nicht ausreichen. Oder was für eine Ziffer sollte dies sein, die nicht auch automatisch an den Dialer o.ä. übergeben werden kann.

Meinst Du nach dem Motto: Geben Sie zum Bestätigen "0815" ein?

Wie willst Du eine "händige" Eingabe nachweisen?

Eben, ganz genau sowas. Mindestens einen Tastendruck, der weder durch Mausklick, noch mit der Entertaste ersetzt werden kann. Und natürlich müsste der Wortlaut noch eindeutig auf die Bestätigung eines Kaufvertrages hinweisen. Und ausserdem müsste das Produkt beschrieben sein, das man kauft. Und zwar sichtbar, nicht verdeckt und nur mit scrollen zu erkunden.
 
Re: Den Gesetzgeber aufwecken

Marie schrieb:
Eben, ganz genau sowas. Mindestens einen Tastendruck, der weder durch Mausklick, noch mit der Entertaste ersetzt werden kann. Und natürlich müsste der Wortlaut noch eindeutig auf die Bestätigung eines Kaufvertrages hinweisen. Und ausserdem müsste das Produkt beschrieben sein, das man kauft. Und zwar sichtbar, nicht verdeckt und nur mit scrollen zu erkunden.
Hä? Wie sollte soetwas jemals nicht zu fälschen sein? Oder wie willst Du jemals nachweisen, dass Du nicht diesen Tastendruck durchgeführt hast?
 
Re: Den Gesetzgeber aufwecken

AmiRage schrieb:
Hä? Wie sollte soetwas jemals nicht zu fälschen sein? Oder wie willst Du jemals nachweisen, dass Du nicht diesen Tastendruck durchgeführt hast?

Ach ich weiss nicht, klar gibt es immer wieder irgendwelche Tricks. Aber schau doch mal mit welchen simplen Methoden die jetzt durchkommen.
 
Re: Den Gesetzgeber aufwecken

Marie schrieb:
Ach ich weiss nicht, klar gibt es immer wieder irgendwelche Tricks. Aber schau doch mal mit welchen simplen Methoden die jetzt durchkommen.
Ja, da sind wir ganz klar einer Meinung, nur solange es im Prinzip ausreicht "irgendwie" eine Telefonverbindung herzustellen (+ "Mehrwertdienst") und dann der Anschlussinhaber automatisch in die Beweislast gestellt wird, nützen die "ausgefeiltesten" Mechanismen nichts.
 
@Soko;

...man sollte davon ausgehen, dass die Lobby vorhanden ist. Zumindest gab es letztes Jahr eine Anhörung im Bundesrat, bei der die Trolle unter anderem durch Dr. P. K. (Mitgeschäftsführer Mainpean&Co, sowie, nein, er ist nicht gelernter Bäcker sondern Jurist...) vertreten waren. Es ging dabei, glaub ich um Jugendschutz...Groteskerweise war das auch der Zeitraum, als die Union im Bundesrat Renate Künasts Reformvorschläge kippte. :evil:

@Milchmädchen;
Mm. schrieb:

Solange der Bund Anteile der DTAG besitzt kann kein richtiges Interesse bestehen gegen Dialer härter vorzugehen.

...wahrscheinlicher ist: Solange der Bund Mehrwertsteuern einzieht... :(

@AmiRage;

...wir sind doch fast alle fähig, bei einer Softwareinstallation die Vertragsbedingungen zu lesen und, so wir es wollen, "I agree" anzuklicken. Normalerweise wird sonst ja bei "disagree" die Installation abgebrochen... :wink:

Gruß df
 
Re: Den Gesetzgeber aufwecken

AmiRage schrieb:
Ja, da sind wir ganz klar einer Meinung, nur solange es im Prinzip ausreicht "irgendwie" eine Telefonverbindung herzustellen (+ "Mehrwertdienst") und dann der Anschlussinhaber automatisch in die Beweislast gestellt wird, nützen die "ausgefeiltesten" Mechanismen nichts.

Ja auch richtig, der Dienstanbieter müsste erstmal den Beweis bringen was er mir zu dem Preis angeblich verkauft hat. :roll:
 
dialerfucker schrieb:
@AmiRage;

...wir sind doch fast alle fähig, bei einer Softwareinstallation die Vertragsbedingungen zu lesen und, so wir es wollen, "I agree" anzuklicken. Normalerweise wird sonst ja bei "disagree" die Installation abgebrochen... :wink:

Hmmm ... ist das jetzt ironisch gemeint? :roll:
 
dialerfucker schrieb:
...wir sind doch fast alle fähig, bei einer Softwareinstallation die Vertragsbedingungen zu lesen und, so wir es wollen, "I agree" anzuklicken. Normalerweise wird sonst ja bei "disagree" die Installation abgebrochen... :wink:

Nö, eben nicht. Ich hab in meiner Software eine Stelle, da darf der Kunde nicht weiterkommen, wenn er das nicht ordentlich durchgelesen hat. Ich habe dann folgendes gemacht: Einen STOP-Button rechts unten, hinter dem steht der Code, dass die Installation abgebrochen wird, weil er nicht gelesen hat was er tun soll. Soll ich Dir sagen wieviel Anrufe ich bekomme die Software sei fehlerhaft und liese sich nicht installieren? Und die krieg ich ja nur von denen, die das vorher *mehrfach* probiert haben ohne zu lesen, wohin sie einen Doppelklick machen müssen um fortzufahren. :roll:
 
Hi @ll,

Ob nun Tastendruck oder https-Verbindung - für meine Begriffe ist es müßig darüber zu diskutieren. Wenn Du vornherein mit einer Abzockermentalität an die Sache rangehst, da nützen auch sauber ausgeklügelte Sicherheitsmechanismen nicht (viel).

Fakt ist, dass zuerst mal eine gute Absicht dahinterstehen muß, bevor ein Konzept funktionieren kann. An anderer Stelle hier im Forum heißt es vom Juristen dazu

Der Jurist schrieb:
§ 242 BGB geht auf die bona fides zurück, die als Grundsatz schon von den alten Römern, den Vätern unseres Zivilrechtes, entwickelt wurde.
Das bedeutet, dass jeder Vertragspartner daran mitwirken muss, dass der Vertrag seinem Geiste nach auch erfüllt wird.

Zitat:
§ 242
Leistung nach Treu und Glauben
Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.


http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=11278&sid=4d6d7f2772e15b0480780d8e84900395#11278

Wenn allerdings in erster Linie nur die Umsatzziffern und damit einige damit verbundene Provisionen im Auge behalten werden, ist die im Ansatz gute Möglichkeit, Mikrozahlungen zu realisieren, zum Scheitern verurteilt. Auch hier muß man für meine Begriffe zu den alten Römern zurück - cui bono? (Wem nützt es?) - dort muß der Hebel angesetzt werden. Ansonsten gleicht jede Diskussion darüber dem Hornberger Schießen...

Abendliche Grüße aus Waldau
Bahnrolli
 
Re: Den Gesetzgeber aufwecken

AmiRage schrieb:
Marie schrieb:
Eben, ganz genau sowas. Mindestens einen Tastendruck, der weder durch Mausklick, noch mit der Entertaste ersetzt werden kann. Und natürlich müsste der Wortlaut noch eindeutig auf die Bestätigung eines Kaufvertrages hinweisen. Und ausserdem müsste das Produkt beschrieben sein, das man kauft. Und zwar sichtbar, nicht verdeckt und nur mit scrollen zu erkunden.
Hä? Wie sollte soetwas jemals nicht zu fälschen sein? Oder wie willst Du jemals nachweisen, dass Du nicht diesen Tastendruck durchgeführt hast?


Man müsste doch einfach nur die Beweispflicht umkehren.
In-telegence z.B. muss beweisen, dass ich ihr Produkt kaufen wollte.
 
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