Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Heise schrieb:Aus Sicht der Internetbeauftragten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Martina Krogmann, hat die Bundesregierung ihr Versprechen nicht erfüllt, den Missbrauch von 0190-/0900-Rufnummern zu bekämpfen. In einer gemeinsamen Erklärung mit der Unions-Verbraucherschutzbeauftragten Ursula Heinen bemängelte Krogmann, dass das von der Bundesregierung angekündigte Gesetzesvorhaben zum Schutz vor Abzockern weiter auf sich warten lässt.
technofreak schrieb:Heise schrieb:Aus Sicht der Internetbeauftragten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Martina Krogmann, hat die Bundesregierung ihr Versprechen nicht erfüllt, den Missbrauch von 0190-/0900-Rufnummern zu bekämpfen. In einer gemeinsamen Erklärung mit der Unions-Verbraucherschutzbeauftragten Ursula Heinen bemängelte Krogmann, dass das von der Bundesregierung angekündigte Gesetzesvorhaben zum Schutz vor Abzockern weiter auf sich warten lässt.
Wer hat denn im vergangenen Jahr (am 12.07.2002) im Bundesrat "erfolgreich" die Gesetzesvorlage
des Verbraucherministeriums zur Verbesserung der Stellung des Verbrauchers verhindert bzw. verwässert?
das Gedächtnis scheint reichlich kurz zu sein .......
Vom Saulus zum Paulus? eher Heuchelei pur :evil:
tf
Soko schrieb:Es hilft aber auch nicht recht weiter nur zu fragen, wer der Böse ist.
Was wird getan, dass der Gesetzgeber endlich aufwacht?
Oder haben die Abzocker längst eine Lobby im Parlament?
Das würde sicherlich nicht ausreichen. Oder was für eine Ziffer sollte dies sein, die nicht auch automatisch an den Dialer o.ä. übergeben werden kann.Marie schrieb:Es wäre doch absolut einfach zu sagen: ein Kaufvertrag kann einzig und alleine dann zustandekommen, wenn der Käufer bewusst etwas händich eintragen muss, und wenn dies nur ne Ziffer wäre.
AmiRage schrieb:Das würde sicherlich nicht ausreichen. Oder was für eine Ziffer sollte dies sein, die nicht auch automatisch an den Dialer o.ä. übergeben werden kann.
Meinst Du nach dem Motto: Geben Sie zum Bestätigen "0815" ein?
Wie willst Du eine "händige" Eingabe nachweisen?
Hä? Wie sollte soetwas jemals nicht zu fälschen sein? Oder wie willst Du jemals nachweisen, dass Du nicht diesen Tastendruck durchgeführt hast?Marie schrieb:Eben, ganz genau sowas. Mindestens einen Tastendruck, der weder durch Mausklick, noch mit der Entertaste ersetzt werden kann. Und natürlich müsste der Wortlaut noch eindeutig auf die Bestätigung eines Kaufvertrages hinweisen. Und ausserdem müsste das Produkt beschrieben sein, das man kauft. Und zwar sichtbar, nicht verdeckt und nur mit scrollen zu erkunden.
AmiRage schrieb:Hä? Wie sollte soetwas jemals nicht zu fälschen sein? Oder wie willst Du jemals nachweisen, dass Du nicht diesen Tastendruck durchgeführt hast?
Ja, da sind wir ganz klar einer Meinung, nur solange es im Prinzip ausreicht "irgendwie" eine Telefonverbindung herzustellen (+ "Mehrwertdienst") und dann der Anschlussinhaber automatisch in die Beweislast gestellt wird, nützen die "ausgefeiltesten" Mechanismen nichts.Marie schrieb:Ach ich weiss nicht, klar gibt es immer wieder irgendwelche Tricks. Aber schau doch mal mit welchen simplen Methoden die jetzt durchkommen.
Solange der Bund Anteile der DTAG besitzt kann kein richtiges Interesse bestehen gegen Dialer härter vorzugehen.
AmiRage schrieb:Ja, da sind wir ganz klar einer Meinung, nur solange es im Prinzip ausreicht "irgendwie" eine Telefonverbindung herzustellen (+ "Mehrwertdienst") und dann der Anschlussinhaber automatisch in die Beweislast gestellt wird, nützen die "ausgefeiltesten" Mechanismen nichts.
dialerfucker schrieb:@AmiRage;
...wir sind doch fast alle fähig, bei einer Softwareinstallation die Vertragsbedingungen zu lesen und, so wir es wollen, "I agree" anzuklicken. Normalerweise wird sonst ja bei "disagree" die Installation abgebrochen...
dialerfucker schrieb:...wir sind doch fast alle fähig, bei einer Softwareinstallation die Vertragsbedingungen zu lesen und, so wir es wollen, "I agree" anzuklicken. Normalerweise wird sonst ja bei "disagree" die Installation abgebrochen...
Der Jurist schrieb:§ 242 BGB geht auf die bona fides zurück, die als Grundsatz schon von den alten Römern, den Vätern unseres Zivilrechtes, entwickelt wurde.
Das bedeutet, dass jeder Vertragspartner daran mitwirken muss, dass der Vertrag seinem Geiste nach auch erfüllt wird.
Zitat:
§ 242
Leistung nach Treu und Glauben
Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=11278&sid=4d6d7f2772e15b0480780d8e84900395#11278
AmiRage schrieb:Hä? Wie sollte soetwas jemals nicht zu fälschen sein? Oder wie willst Du jemals nachweisen, dass Du nicht diesen Tastendruck durchgeführt hast?Marie schrieb:Eben, ganz genau sowas. Mindestens einen Tastendruck, der weder durch Mausklick, noch mit der Entertaste ersetzt werden kann. Und natürlich müsste der Wortlaut noch eindeutig auf die Bestätigung eines Kaufvertrages hinweisen. Und ausserdem müsste das Produkt beschrieben sein, das man kauft. Und zwar sichtbar, nicht verdeckt und nur mit scrollen zu erkunden.
Soko schrieb:Man müsste doch einfach nur die Beweispflicht umkehren.
In-telegence z.B. muss beweisen, dass ich ihr Produkt kaufen wollte.