Bundesverfassungsgericht verlängert erneut Schranken bei Vorratsdatenspeicherung

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Das Gericht hat die erstmals im März 2008 beschlossenen und im Oktober 2008 erweiterten Auflagen zum eingeschränkten Zugriff auf verdachtsunabhängig vorgehaltene Verbindungs- und Standortdaten in der Telekommunikation um ein halbes Jahr verlängert.

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