Billigteil statt angepriesener Ware

Früher erster Termin zur mündlichen Verhandlung wurde bestimmt. Wird am 19.04. vor dem Amtsgericht Köln sein.

Das Gericht ist also durchaus der Auffassung, dass die Klage zulässig und wohl auch schlüssig ist.

Der Gegner hat bisher nicht reagiert. Eigentlich also eine Versäumnisurteils-Situation - wegen meiner Zug-um-Zug-Klage aber nicht einfach so schriftlich möglich.

Ich informiere euch dann weiter, wenn es was Neues gibt.

Danke der Nachfrage.
 
Heutige E-Mail von G:
  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    auf Grund Ihres Schreibens mit dem Aktenzeichen (KatzenHai-Registernummer) werde ich um den Unanmehmlichkeiten aus dem Weg zu gehen den geforderten Betrag zurück erstatten.
    Da es mir nicht möglich ist den Betrag auf einmal zu überweisen, würde ich Sie bitten eine Ratenzahlung von 50 Euro pro Monat zu akzeptieren.
    Bitte um Mitteilung.
Nun: Hauptforderung € 323,05, Gerichtskosten mind. € 35,00, meine RA-Kosten (egal ob mit Versäumnisurteil oder Vergleich) = € 120,06 - macht insgesamt € 478,11. Oder 9 Raten zu je € 54,32.

Mal sehen, was mein Mandant dazu sagen wird ...
 
Mandant ist einverstanden. Also Schreiben an G:
  • Sehr geehrter Herr G.,
    nach Rücksprache mit unserem Mandanten bieten wir Ihnen folgenden Vergleich an:

    Zum Ausgleich aller Forderungen zahlen Sie € 478,11 zzgl. Zinsen von 5 % über Basiszins ab dem 19.04.2004. Ihnen wird nachgelassen, diese Summe in neun (9) Raten zu jeweils € 54,32 auszugleichen, jeweils zum Ende eines jeden Monats von April 2004 bis einschließlich Dezember 2004 zu zahlen.

    Im Gegenzug bringen wir das Verfahren ohne Entscheidung zum Ruhen, während die Ratenzahlungen erfolgen. Nach abschließender Erfüllung durch Sie verpflichtet sich unser Mandant, die Klage zurück zu nehmen, wobei Sie sich verpflichten, keinen Kostenantrag zu stellen.

    Sofern Sie mit einer der Raten mehr als 5 Tage in Zahlungsverzug geraten, wird die gesamte Restsumme sofort fällig. In diesem Fall wird das ruhende Verfahren diesseits sofort wieder aufgenommen.

    Bitte bestätigen Sie uns diesen Vergleich schriftlich und überweisen Sie als Beleg Ihrer Zahlungswilligkeit die erste Rate von € 54,32 bis spätestens zum 14.04.04 auf unser Konto xxx zur Registernummer (jawohl, genau diese). Sollten wir vor der mündlichen Verhandlung nicht sowohl schriftliche Bestätigung als auch erste Rate hier vorliegen haben, werden wir am 19.04. das Verfahren betreiben.

    Bitte teilen Sie uns noch mit, an welche Adresse wir (unfrei, Kosten zahlt Empfänger) den falschen Spiegel senden sollen.

    Mit freundlichen Grüßen

    KatzenHai
    Rechtsanwalt
Ich melde dann weiter.

Und, sagte ich's nicht? DER ERFÜLLT!
 
...und weiter?

Hat er die Raten pünktlich gezahlt? Bin gespannt wie ein Flitzebogen, wer die Wette gewonnen hat (bzw. noch gewinnt?)!

Schöne Jrüße ange Ring
 
:cry: Knurr ... :x

Folgendes Schreiben mag für sich sprechen:

  • Amtsgericht Köln
    Luxemburger Str. 101
    50939 Köln

    In Sachen
    K. ./. V.
    teilen wir mit, dass der Beklagte einen geschlossenen Ratenzahlungsvergleich nicht bedient hat. Es wird daher um zeitnahe Entscheidung gebeten, wobei mitgeteilt wird, dass eine Güteverhandlung wegen fortgesetzter vertragsuntreue des Beklagten keine Aussicht auf Erfolg hat.

    1. Mit E-Mail vom 07.04.2004 bat der Beklagte beim Unterzeichner um Ratenzahlung. Am gleichen Tag wurde ihm daher ein Ratenzahlungsangebot unterbreitet, welches der Beklagte mit E-Mail vom 11.04.2004 annahm.

    Beweis: Ausdrucke der bezeichneten E-Mails, als Anlagenkonvolut K 8

    Daraufhin wurde das vorliegende Verfahren zum Ruhen gebracht.

    2. Trotz Mahnung vom 27.04.2004 – unter ausdrücklicher Androhung der Wiederaufnahme des Prozesses und der Strafanzeige wegen (derzeit nur versuchten) Betrugs – ist bis heute keine einzige Ratenzahlung eingegangen.

    Der Beklagte versucht offensichtlich, sich (umgangssprachlich) „mit allen Tricks vor der Zahlung zu drücken“. Ungeachtet der parallel erfolgten Strafanzeige wegen fortgesetzten Betrugsversuchs muss daher dem Zivilverfahren Fortgang gegeben werden.

    3. Es wird ausdrücklich angeregt, zur Vorbereitung des Termins dem Beklagten eine Frist zu setzen, bei deren Ablauf auch ein Versäumnisurteil in Betracht kommt.

    4. Der Kläger sieht im Übrigen keinen Anlass für eine gütliche Einigung mehr. Der Beklagte versucht fortgesetzt, durch Täuschungen und Vertröstungen Vorteile zum Nachteil des Beklagten zu erlangen – für eine Einigung ist vor diesem Hintergrund kein Raum. Es wird daher mitgeteilt, dass nach klägerseitiger Auffassung eine Güteverhandlung wegen Erfolglosigkeit entbehrlich ist.

    KatzenHai
    Rechtsanwalt
Sorry, hatte zwischendurch eine Meldung unterschlagen: Meine Mahnung.

Mal sehen, was jetzt kommt. Vielleicht wird's ja noch ein Beispiel für Zwangsvollstreckung ...
 
Mal sehen, was jetzt kommt. Vielleicht wird's ja noch ein Beispiel für Zwangsvollstreckung ...


... fruchtlose Zwangsvollstreckung

aber vieleicht ein Beispiel für einen Antrag auf Abgabe der e.V.
Und bei Nichtabgabe ein Beispiel für einen Antrag auf Haftanordnung zur Abgabe der e.V. :D

Ich befürchte bei dem Bürschchen ist nichts zu hohlen.

Trotzdem viel Glück.

Gruß
Stieglitz
 
ebay

Moin!

Was sollten wir daraus lernen?
1. Teure Ware, die nicht begutachtet werden kann nur bei vielen - über 100 und Quote
von über 99 % positiven Bewertungen kaufen.
2. Oder/und Treuhandkonto nutzen. Wird das abgelehnt - nicht kaufen!

Treuhankonto kostet bei ~200 € Gesamtsumme 4,- € Gebühr.
 
Das Amtsgericht war nett: Termin zur mündlichen Verhandlung ist am 08.07.2004 - das nenne ich mal kurzfristige Terminierung.

Mal sehen, ob V. die 310,3km zwischen seiner Wohnung und dem AG Köln auf sich nimmt, um den Zug-um-Zug angebotenen Falschspiegel dort (nebst Anderem) entgegen zu nehmen :evil:
 
quod erat demonstrandum, wenn ich richtig geschrieben habe... :holy:

Das Versäumnisurteil wird ihn dann sicher auch nicht jucken, scheint ein echter "Aussitzer" zu sein. Wie hoch muß der Druck eigentlich noch werden, bis solche Leute merken, daß es um die eigene Wurst geht? Mir kommt es sogar so vor, als würde er mit allen Beteiligten nur spielen, sich später möglicherweise problemlos irgendwohin absetzen und allen eine lange Nase drehen.
Gibt es für solche Fälle die Möglichkeit der Erzwingungshaft - oder wenigstens die Androhung derselben (gerade um die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu wahren)?

Gruß von Sepp
 
Wenn er nacht der Zustellung des Urteils nicht bezahlt, kann man mit einer vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils einen Gerichtsvollzieher
mit der Pfändung beauftragen. Ist die Pfändung erfolglos, kann man
dann einen Antrag auf Abgabe der eidestattlichen Versicherung (früher Offenbahrungseid) stellen.
Gibt er diese nicht ab, kann man einen Antrag auf Haftanordnung zur Erzwingung der eV stellen.

Hat er kein Geld, nützt alles nichts!
Gruß
Stieglitz
 
Mit den letzteren Mitteln ist auch ein Eintrag in die Schufa verbunden: Damit trifft man [...] am Meisten...

[@mort: Bitte zügle Deine Ausdrucksweise künftig etwas. Dino!]
 
stieglitz schrieb:
Hat er kein Geld, nützt alles nichts!
Fast richtig -

bekommt er innerhalb der nächsten 30 Jahre wieder Geld, haben wir das.

Restschuldbefreiung bei Verbraucherinsolvenz dürfte versagt werden, da ja noch eine Strafanzeige läuft und ich mit Verurteilung rechne.

Und wir können die Spiegel pfänden und verwerten - kommt ja auch noch wieder was rein ...
 
Mandant kämpft mit Entscheidung, ob er in 20€Raten akzeptieren will oder druff schlage angesagt ist.

Da er dies alleine entscheidet, warten wir im Moment alle ...
 
KatzenHai schrieb:
Mandant kämpft mit Entscheidung, ob er in 20€Raten akzeptieren will oder druff schlage angesagt ist.

Da er dies alleine entscheidet, warten wir im Moment alle ...

Und? Kämpft er noch? Mensch helft dem armen Jungen doch mal :lol:

Lange Rede, kurzer Sinn: Gibts schon was neues?
 
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