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Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs haftet ein WLAN-Betreiber für über seinen Anschluss begangene Urheberrechtsverletzungen, wenn er den Zugang unzureichend absichert. Allerdings greift bei Fällen wie dem verhandelten die Deckelung der Abmahngebühren auf maximal 100 Euro, und eine Schadensersatzpflicht besteht nicht.
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