@ RAS
Volle Zustimmung
@ Gast
Ich sehe Du benötigst noch etwas Nachhilfe:
Das Verfahren zur Registrierung von Dialer hast Du nicht verstanden.
Der Dialer-Betreiber erklärt, dass sein Programm rechtskonform ist. Das ist im verwaltungsrechtlichen Sinne eine sog "Anzeige".
Die Behörde nimmt die Anzeige entgegen und nimmt den Dialer in das Register (Dialer-Datenbank) auf. Die Prüfung bezeiht sich nur, ob alle Angaben vorliegen und ob sich aus der Anzeige eine offensichtliche Rechtswidrigkeit ergibt. Es entspricht der Natur des Verfahrens, dass die RegTP zunächst die Rechtskonformität zu unterstellen hat.
Erst wenn sich ergibt, dass die Angaben flasch waren und der Dialer rechtswidrig ist, kann die RegTP einschreiten.
Das Verfahren entspricht entfernt etwa der Gewerbe-Anmeldung. Auch dabei hat der Gewerbetreibende dafür einzustehen, dass er sich an Recht und Gesetz hält.
Da die übrigen Akteure in dem Dialer-Umfeld aber das Verfahren kennen, wissen sie auch, dass die Registrierung nichts über die Rechstkonformität aussagt. Also stellen sie, wenn sie das behaupten diese Rechtstatsache falsch dar. Sie täuschen über die wahre Rechtslage. Sie erregen damit einen Irrtum über die Rechtslage bei dem Nutzer, um ihn zu einer Vermögensvefügung zu veranlassen.
Das ist bereits der objektive Tatbestand des Betruges.
Erreichen sie es nicht einen solchen Irrtum zu erzeugen, weil der Nutzer die Rechtstatsache besser kennt, dann bleibt es bei einem Versuch.