Auf Thema antworten

Da machst Du Dir es jetzt aber ein bißchen einfach ...

... denken und lesen mußt schon selber - auch bei Schweinchenseiten.

Du hast mit Sicherheit irgendwo bestätigtt daß Du die AGB gelesen hast. Und selbst wenn Du es wie 99% der Onlinebucher das nicht getan hast sollte einem bewußt sein daß in den AGB üblicherweise auch das Prozedere für eine Vertragsbeendigung steht.


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