Bestellung ohne Auftrag und Rechnung Magolino

AW: Bestellung ohne Auftrag und Rechnung Magolino

Ich habe heute auch meine 1.Mahnung per Mail bekommen. :) Kommt sie eigentlich auch postalisch? Soll ich die Annahme dann verweigern und unfrei zurück schicken?
P.S Irgendwo habe ich gelesen dann die Rechnungsnummer sich ändern müsste wenn die ersten Mahnungen verschickt werden oder Rechnungen hat sich aber nicht geändert. Ich habe selbst sogar kein Passwort zum Login bei Margarinenklo. Nur die dämlich "Kundennummer" :-D
 
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Ich habe heute auch meine 1.Mahnung per Mail bekommen. :) Kommt sie eigentlich auch postalisch?

Es ändert sich nichts am Sachverhalt, egal, ob die Mahnung per Mail, per Schneckenpost, vom apostolischen Nuntius oder vom Osterhasen zugestellt wird.

Soll ich die Annahme dann verweigern und unfrei zurück schicken?

Das ist eine Variante, die manche Leute so durchziehen, und mit der die gut fahren, so weit bekannt ist.
In jedem Fall gilt: wer nicht reagiert und nicht zahlt, wird sein Geld behalten können.
 
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Hallo an die Runde,

jetzt bin ich nach einer Gewinnspielteilnahme auch auf der Magolino-Liste... :( Allerdings hat WEDER im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel noch in den AGB etwas von einem kostenpflichtigen Abonnement gestanden.

Und von den Angeboten, die kostenpflichtig waren, habe ich die Finger weg gelassen.

Ich hab da aber mal noch ne andere Frage: Ist es eigentlich zulässig, dass die Widerrufsfrist vor dem Eingang der Auftragsbestätigung läuft?

Viele Grüße,

alphi
 
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Die Widerrufsfrist beginnt immer erst ab dem Zeitpunkt zu laufen, wo Dir eine gültige und wirksame Widerrufsbelehrung in Textform zugänglich gemacht worden ist. Die bloße Verlinkung auf der Webseite bzw. die Widerrufsbelehrung in den AGB versteckt reicht nicht aus.
Bei fehlender Belehrung beginnt die Widerrufsfrist niemals zu laufen, und man kann dann prinzipiell auch viel später noch widerrufen. Wenn sich das überhaupt als notwendig erweisen sollte.

Auch dann, wenn das "Unternehmen" geltend machen will, dass das Widerrufsrecht gem. § 312 d BGB erloschen sei, weil die Dienstleistung "sofort in Anspruch genommen" wurde, wäre hierfür Voraussetzung, dass vorher überhaupt eine Belehrung über diese Tatsache erfolgt ist. Gab es keine Widerrufsbelehrung, können die auch nicht mit § 312 d BGB kommen.
 
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Vielen Dank Antiscammer,

Ach ja, kleiner Nachtrag: Ich habe an einem Gewinnspiel eines Sponsors, also einer dritten Partei teilgenommen. Infolgedessen habe ich - und das ist das einzige woran ich mich erinnern kann - auf diesen seltsamen Link mit dem Gratis-DVD-Player geklickt, danach aber keine weiteren Schritte mehr unternommen. Ein Vertrag kann durch einen einfachen Mausklick nicht zustande kommen.

Heute nachmittag erhielt ich - kurz nachdem ich die "Kunden-Hotline" angerufen und meinem Ärger ganz klar Luft gemacht habe - eine E-Mail mit dem "gewünschten Nachweis". Komisch, kann mich gar nicht erinnern dass ich das explizit gefordert habe am Telefon. Schade dass ich die E-Mail hier nicht rein stellen kann...

Allerdings muss ich sagen beschleicht mich ein leicht mulmiges Gefühl. Ob Magolino vielleicht nicht doch am Rande der Legaliltät entlang schiffert? Moralisch ist dieses "Geschäftsgebahren" definitiv nicht, aber was hilft mir das wenn die 89,88,- von mir haben wollen?
 
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Ich denke auch es ist als Verbraucher nicht davon auszugehen, dass mit einem einmaligen Klick gleich ein Vertrag abgeschlossen werden kann... Selbst wenn es in den Anmerkungen mit unklar vielen Sternchen geschrieben steht - es war nicht klar erkennbar.

Und wenn Magolino meinen Klick am 12.03. registriert haben will ist es seltsam, dass ich die E-Mail mit der Auftragsbestätigung am 27.03. erhalten haben soll - lustigerweise genau 1 Tag nach Ablauf der Widerrufsfrist. Dass ich die schriftliche Bestätigung erst am 02.04. bekommen habe setzt dem ganzen dann noch die Krone auf...

Aber sollte ich da tatsächlich nicht mehr raus kommen bestehe ich wenigstens auf einen hochwertigen DVD-Player!
 
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Ob angeklickt oder nicht, ich mache das auch schon eine Weile mit, da kommen immer nur Emails oder auch Mahnungen per Post.

Egal was Du denen schreibst, ob Frechheiten oder Widerrufung des Vertrages, es kommt immer dasselbe ( Siehe manche Kopien von Mails, die ich reingestellt habe) !

Wie schon öfters beschrieben, einfach nicht reagieren, irgendwann hast Du von selber Ruhe !

Selbst wenn Du bezahlen würdest, kommen immer neue Mahnungen !

Schreibe doch einfach Mal eine Frage, wo die pers. Antworten MÜSSEN, z.B. Du hättest zuviel überwiesen, hab ich mal gemacht ( hab natürlich nichts überwiesen ), dann kommt die allseits bekannte Mail, " Ihr Nachweis über Ihre Anmeldung"

Also alles automatisiert, und THEMA vefehlt 6 setzen :scherzkeks:
 
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bei mir wars ja so, dass ich die widerrufsbehlehrung NACH der rechnung erhalten habe, sprich sie haben mir keinerlei chance gelassen zu widerrufen. ich habe es außerdem gar nicht erst abgeschlossen. habe mittlerweile die 2.mahnung per mail erhalten.
 
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Joar, da kommt dann noch die 3., 4. und 5. etc.

Etwa nach diesem Schema:
Antispam e.V. - Einzelnen Beitrag anzeigen - Stories zum Schmunzeln

Soll man überhaupt auf merkbefreite Drohschreiben von Nutzlosanbietern reagieren?
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/51798-brieffreundschaft-oder-nicht.html

Wer auf schwachsinnige Drohschreiben von Nutzlosanbietern antwortet, wird immer nur neue, ebenso schwachsinnige Antworten bekommen.
 
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Ich habe heute wieder einen ungeöffneten Brief der Fa. M unfrei nach Erlangen zu geschickt.
 
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Hallo. Ich habe gerade auch eine Rechnung erhalten.
Ich rief natürlich sofort bei der Firma an um Nachzufragen was
das denn wäre.
Naja hier und da habe ich einen Nachweis bekommen. Dort steht
auch eine IP drin (obs meine ist? ka!)...
Nunja, bissl aufgeregt, hin und her gelaufen, kündigte ich das ganze
erstmal, um etwas ruhe zu kriegen.

Was soll ich nun als nächstes tun? Ausser meinen Namen (wohl
aus der Email adresse abgeleitet), haben sie nichts von mir...
Habe auch kein Formular oder soetwas ausgefüllt...

Viele Grüße
Preforx

edit: über 70 Seiten sind viel zu lesen :)
 
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Wenn die von Dir keinen Namen haben, dann ist es auch unwahrscheinlich, dass Du rechtswirksam irgendetwas bestellt hättest.

Wenn man nix bestellt hat, dann kündigt man aber eigentlich sowas auch nicht. Kündigen tut man nur, wenn es einen wirksamen Vertrag gibt.

Überhaupt ist jedes Wort, was man an solche "Unternehmen" richtet, ein Wort zuviel.
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/51798-brieffreundschaft-oder-nicht.html

Wer auf schwachsinnige Drohschreiben von Nutzlosanbietern antwortet, wird immer nur neue, ebenso schwachsinnige Antworten bekommen.

Selbst die Verbraucherzentralen empfehlen keine Brieffreundschaften mehr mit Nutzlosanbietern, deren Inkassobüros oder Anwälten:
ZDF.de - Teuer angeklickt: Abo-Abzocken 2009
WISO schrieb:
Zitat von Markus Saller/VZ Bayern :
Aufgrund der Fruchtlosigkeit der Erwiderungsschreiben rät Markus Saller von der Verbraucherzentrale Bayern inzwischen nicht mehr dazu, Widerspruchsschreiben an die angegeben Adressen zu richten. Ist man sich sicher, dass der Anbieter nach oben genannter Masche vorgeht, sollte man alle Schreiben ignorieren.
 
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Naja Vorname und Nachnamen haben sie aus meiner Email
entnommen. Ich weiß nicht warum ich gekündigt habe. Ich stand
etwas unter Stress, da ich auch auf Arbeit musste und habe es
dann vorsichtshalber schoneinmal getan...

Grüße
 
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Wen's interessiert was so an Umsätzen getätigt wird oder weitere Informationen zum Unternehmen einfach mal auf.

Bundesanzeiger Verlag | Willkommen
www.handelsregister.de

Nach den entsprechenden Registernummern oder Firmennamen suchen.

Ich habe übrigens gerade mal eine Mail an die Sparkasse Erlangen mit bitte
um Stellungnahme geschrieben.

Viele Grüße
GMasterB
 
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Hi Leute,
ich habe eine sehr nette Email von einem Menschen bekommen..Andreas hiess er ... ,mit meinen Daten und Adresse plus Passwort und allem drum und dran, nachdem ich hier eine Kopie meiner Mail eingestellt hatte !
Dieser nette Mensch hatte auch seine Telefonnummer per Email mir mitgeteilt die ich auch angerufen hatte !
Es kam ein sehr nettes Gespräch zustande worauf Andreas hinwies, das er diese Informationen aus der Kopie meines Schreibens, ersehen konnte !

Also ist es, wenn sogar Privatpersonen per Klick auf entsprechenden Wörtern, kein Problem näheres über andere Personen rauszubekommen !

Und so bekommen auch Magolino und Co. Eure Adressen heraus !

Hiermit danke ich mal Andreas für dieses nette persönliche Gespräch, womit auch ich immer noch nicht weiss, mit welchem Pseudonym er hier im Forum vertreten ist !:help:

Habe mittlerweile meine 3. Mahnung per Email und per Post erhalten, die etwas länger ausgefallen sind !
Wir schalten eine Inkassofirma und bla, bla und hast Du nicht gesehen mit Gericht und so weiter und so fort ein :-p

Sollen Sie, ich habe sogar schriftliches hier, das ich Max MUSTERMANN heisse plus die bekannten 1234 Passwörter !

1. Ich heisse so nicht
2. Passwörter....lach mich weg
3. Ich WILL eine Gerichtsverhandlung, BITTE Magolino ich habe hier sehr schöne Sachen von Euch SCHRIFTLICH, wo der Schuss den Ihr hegt..nach hinten losgeht !
Und wenn es zu der Gerichtverhandlung kommen sollte, werde ich dafür sorgen, das es ein reges Interesse der Öffentlichkeit geben wird !

Mfg an alle die betroffen sind

Pakratius
 
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Liebe Betroffenen,
Auch ich bekam heute per Brief die 3. Mahnung und eine liebevolle Bitte um Bezahlung des Abos. Sie setzten mir eine Frist von sage und schreibe 1 Tag um die Rechnung zu bezahlen- absoluter Waaaahnsinn. Seltsamerweise habe ich schon Anfang März auch eine 3.Mahnung per Email bekommen mit der Aufforderung bis 07.März zu bezahlen -sonst wollen sie einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Deren Buchhaltung muss ja eine Katastrophe sein, wenn die nicht mal einen terminlichen Gleichklang zusammen bringen können. Desweiteren habe ich aus deren Rechnungen und Erinnerungen keine gesetzliche Steuernummer aufgelistet gesehen, was eigentlich nicht erlaubt sein soll. Ich freue mich schon auf den gerichtlichen Mahnbescheid, den die mir androhen. Aber ich denke, das ich viele, viele Zeugen aufbringen kann, um dieser Firma das Leben schwer zu machen.
M.f.Gr. Rannie
 
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ich gloob dann biste der erste der einen mahnbescheidt vom gericht bekommt.da kommt 100 pro nixs
 
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Ich freue mich schon auf den gerichtlichen Mahnbescheid, den die mir androhen.
Das ist ein Wisch, den sich jeder besorgen kann, kostet allerdings 23€
Kommte deswegen auch nur sehr selten in freier Wildbahn vor und kann mit
einem Kreuzchen an der richtigen Stelle abgeschosssen werden.

Mahnbescheid bekommen: Was Sie jetzt wissen sollten: computerbetrug.de und dialerschutz.de

http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/28338-der-mahnbescheid.html
 
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[noparse]Hallo, ich habe gestern email von Magolino bekommen aber ich kenne diese Magolino nicht ... Ich schocke mir gerade... Warum muß ich gleich bezahlen??? Ich bin Arbeitslos... Ich habe nicht ABO bestellen...

Ich muß gleich bezahlen oder nicht? Was meinen sie? Ich kann nicht bezahlen... Ich soll Magolion sofort Kündigung? Was soll ich machen? :cry: Ich habe etwas Angst vor Inkasso und Pfändung? :unzufrieden:


Bitte um Antwort und Hilft !!! Danke!!!

Lg [/noparse]



AUFTRAGSBESTÄTIGUNG
Sehr geehrte Frau *****,
Kundennummer: *****

wir freuen uns, dass Sie sich für den weiteren Bezug unseres Winnerking-Eintragsservices entschieden haben und danken Ihnen für das Vertrauen. Unsere Redaktion präsentiert Ihnen einen hochwertigen Dienst von dessen geldwerten Vorteilen Sie profitieren werden. Herzlichen Glückwunsch!

Sie hatten am 25.03.2009 unser Werbeangebot für einen Probezugang zum Kundenbereich unseres Winnerking-Eintragsservices an Ihre Emailadresse ***** erhalten. Unter Hinweis auf Widerrufsfrist und Teilnahmebedingungen haben Sie unser Angebot angenommen und wurden in Ihren persönlichen Kundenbereich weitergeleitet. Zusätzlich wurde an Ihre Email eine Bestätigung unseres Probeangebots zugestellt. Die Widerrufsbelehrung in Textform mit Preisinformation und Fristerläuterung erfolgte ordnungsgemäß und wiederholt in unseren Werbeangeboten. Innerhalb der Probezeit von 14 Tagen haben Sie einer weiteren Nutzung des Kundenbereichs und somit der weiteren Inanspruchnahme unseres Dienstes nicht widersprochen. Nach Ablauf der Probezeit wurde Ihr kostenloses Probeabonnement gemäß den von Ihnen zur Kenntnis genommenen Belehrung und Teilnahmebedingungen in ein kostenpflichtiges Abonnement umgewandelt.

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RECHNUNG
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Rechnungsdatum:
Rechnungsnummer:
Kundennummer: 09.04.2009
R-WKING-*****
K-*****


Pos. Die Leistung im Überblick Laufzeit Brutto

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Zu zahlender Betrag 89,88 €
Bitte begleichen Sie die Rechnung bis zum 25.04.2009
 
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Warum muß ich gleich bezahlen???

Sehr sehr gute Frage.

Und: muss man sowas überhaupt bezahlen?

Wenn man noch nichteinmal die Webseite kennt, dann hat man sich da auch nicht angemeldet. Punkt. Basta. Fin.
Dann gibt es auch keinen Grund, irgendetwas bezahlen zu müssen. Compris? Capito?

Alles andere, was man wissen muss, steht ganz oben auf dieser Seite in den blauen Links.
 
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