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Nach einer Erinnerung meinerseits hat Herr K., der Vorstandsvorsitzende des FST jetzt per E-Mail geantwortet. Das Schreiben gebe ich wortwörtlich wieder. Vorwarnung: es gibt keine Überraschung darin!Da bin ich ja auch mal gespannt. Zumal viele meinen, der FST ist nicht anderes als ein Feigenblatt und ein Gesetz-Verhinderung-Verein. Halte uns auf dem Laufenden...
Ich wusste halt aus Erfahrung, wie es laufen wird. Der Verein vertritt die Interessen der Mitglieder. Was sonst?dvill hat leider den Zweck einer Beschwerde beim FST nicht verstanden
Das kommt ja wohl einige Jahre zu spät... Das können sich W* & Co schenken. Da wäre mir eine klare Gewinnabschöpfungsmöglichkeit seitens des Gesetzgebers lieber oder die konsequente Umsetzung des TKG §67 Abs. 3 durch die BNetzA.Der FST - Vorstand hat sich aber entschlossen, der Mitgliederversammlung im Rahmen ihrer diesjährigen Jahrestagung die Verabschiedung einer Satzungsänderung zu empfehlen, die dem FST die Möglichkeit zum Einschreiten bei Verstößen generell weiter erleichtern soll.