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Claudia
Sehr geehrter Betreiber dieses Forums!
Da ich weder Angst noch Respeckt vor Ihnen habe, schreibe ich heute nicht als Gast. Ich fordere Sie hiermit ein letztes Mal auf die Beiträge "Gästebucheintrag unter fremden Namen" unverzüglich zu löschen. :evil: Ich möchte Sie auf folgendes hinweißen: In der Anonymität kennen Besucher in Foren und Gästebüchern keine Hemmungen. Versteckt hinter Nicknames, sondern sie Hasstiraden ab; es wird beleidigt und verleumdet. Für den Betreiber eines Forums oder Gästebuchs kann das Folgen haben. Was kann dem Website-Betreiber angelastet werden, wie kann er sich schützen? Die Rechtsprechung geht davon aus, dass sich der Betreiber eines Forums oder Gästebuchs fremde Einträge zu Eigen macht, wenn er sie nicht regelmäßig kontrolliert und gegebenfalls löscht. Eine regelmäßige Kontrolle ist dem Dienstanbieter zuzumuten. Im Fall einer Klage können Anwalts- und Gerichtskosten auf Ihn zu kommen. Er muß mit Abmahnungen rechnen. Schlimmstenfalls muß er Schadensersatz leisten oder Schmerzensgeld zahlen, wenn das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt wurde oder auf Geschäftsschädigung geklagt wird. Klagen vermeiden: Wer kontrolliert, haftet nicht: Konkret, was den Zeitraum der Überprüfung angeht, wurde das Landgericht Trier in einem Urteil. In diesem Fall ging es darum, dass in einem Gästebuch anonym Unwahrheiten über den Kläger verbreitet wurden. Das Landgericht verpflichtete den Beglagten dazu, den Eintrag zu löschen und entschied, dass er sein Gästebuch mindestens einmal wöchentlich zu prüfen habe. Härter erwischt hat es einen Schüler, der in seinem Gästebuch Gewaltdrohungen gegen Lehrer ausgesprochen hatte. Er wurde von der Schule verwiesen. usw. ... Ein Dienstanbieter haftet für fremde Inhalte sobald er von diesen Kenntnis hat. ... Kritik ist in öffentlichen Foren erlaubt. Verbreitet jemand Unwahrheiten, besteht unter anderem ein Unterlassungsanspruch gegen den Uhrheber. Da sich der aber oft nicht ermitteln laßt, haftet der Forumsbetreiber - selbst dann wenn er sich durch einen sogenannten Disclaimer von fremden Inhalten auf seiner Seite distanzieren möchte. Betreiber eines Forums dürfen den Inhalt von privaten Diskussionsbeiträgen in Foren nicht veröffentlichen. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass sich der Betreiber die gesamten Inhalte seines Forums zu Eigen macht. Gruß Claudia ... 0
-> -> -> http://www.internetrecht-rostock.de -> -> -> :argue:
Da ich weder Angst noch Respeckt vor Ihnen habe, schreibe ich heute nicht als Gast. Ich fordere Sie hiermit ein letztes Mal auf die Beiträge "Gästebucheintrag unter fremden Namen" unverzüglich zu löschen. :evil: Ich möchte Sie auf folgendes hinweißen: In der Anonymität kennen Besucher in Foren und Gästebüchern keine Hemmungen. Versteckt hinter Nicknames, sondern sie Hasstiraden ab; es wird beleidigt und verleumdet. Für den Betreiber eines Forums oder Gästebuchs kann das Folgen haben. Was kann dem Website-Betreiber angelastet werden, wie kann er sich schützen? Die Rechtsprechung geht davon aus, dass sich der Betreiber eines Forums oder Gästebuchs fremde Einträge zu Eigen macht, wenn er sie nicht regelmäßig kontrolliert und gegebenfalls löscht. Eine regelmäßige Kontrolle ist dem Dienstanbieter zuzumuten. Im Fall einer Klage können Anwalts- und Gerichtskosten auf Ihn zu kommen. Er muß mit Abmahnungen rechnen. Schlimmstenfalls muß er Schadensersatz leisten oder Schmerzensgeld zahlen, wenn das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt wurde oder auf Geschäftsschädigung geklagt wird. Klagen vermeiden: Wer kontrolliert, haftet nicht: Konkret, was den Zeitraum der Überprüfung angeht, wurde das Landgericht Trier in einem Urteil. In diesem Fall ging es darum, dass in einem Gästebuch anonym Unwahrheiten über den Kläger verbreitet wurden. Das Landgericht verpflichtete den Beglagten dazu, den Eintrag zu löschen und entschied, dass er sein Gästebuch mindestens einmal wöchentlich zu prüfen habe. Härter erwischt hat es einen Schüler, der in seinem Gästebuch Gewaltdrohungen gegen Lehrer ausgesprochen hatte. Er wurde von der Schule verwiesen. usw. ... Ein Dienstanbieter haftet für fremde Inhalte sobald er von diesen Kenntnis hat. ... Kritik ist in öffentlichen Foren erlaubt. Verbreitet jemand Unwahrheiten, besteht unter anderem ein Unterlassungsanspruch gegen den Uhrheber. Da sich der aber oft nicht ermitteln laßt, haftet der Forumsbetreiber - selbst dann wenn er sich durch einen sogenannten Disclaimer von fremden Inhalten auf seiner Seite distanzieren möchte. Betreiber eines Forums dürfen den Inhalt von privaten Diskussionsbeiträgen in Foren nicht veröffentlichen. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass sich der Betreiber die gesamten Inhalte seines Forums zu Eigen macht. Gruß Claudia ... 0

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