Auskunftsdienst 11814 zweite Mahnung was nun?

ichclaudia

Frisch registriert
Hallo,
ich habe ein Problem seit Oktober 2004 mit dtms AG (NEXNET),
diese unterstellen mir, dass ich angeblich ihre Auskunftsnummer angewählt haen soll. Dieses ist nicht passiert. Nach mehrmaligen Schriftverkehr hatte ich Ruhe bis vor einer Woche. Nexnet schickte mir eine Mahnung von insg. 10,01 Euro heute flatterte die nächste Mahnung ins Haus nun sind wir bei 13,01 Euro.
Es geht mir eigentlich nicht ums Geld, sondern, darum, dass diese Nummern nicht gewählt worden sein können. Einen EVN habe ich von der Telekom bekommen. Jedoch nicht die bestätigung, dass diese Vernindung zu stande gekommen ist. Was sagt ihr soll ich zahlen oder es lieber lassen????

Gruß Claudia
 
Das einzige, was über diese Nummer zu erfahren ist, dass es sich um eine
Sonderrufnummer = Auskunftsdienst
http://www.regtp.de/reg_tele/start/in_05-06-03-09-03_m/
Auskunftsanbieter
Rufnummern für Auskunftsdienste haben die Struktur 118xy. Sie können von Unternehmen
beantragt werden, die einen bundesweit vorwahlfrei erreichbaren Auskunftsdienst
anbieten wollen, der ausschließlich der Weitergabe von Rufnummern und Teilnehmerdaten
von Telekommunikationsnutzern dient

dtms Deutsche Telefon- und Marketing Services AG
Isaac-Fulda-Allee 5, 55124 Mainz
11814
11821
11839
11841
11853
http://www.nordcom.net/pdf/T-D1_Sondernummern_nC_1003.pdf
3,60 E/min

cp
 
ich habe sogar gesucht, wo sie ihre Werbung schalten, jedoch keinen Erfolg.
Ich werde denen noch einmal mitteilen, dass sie mir dieses Prüfprotokoll geben sollen nach §16TKV und so lang ich dieses nicht habe. Zahl ich nicht. Aber ich denke, die werden dann die Inkasso einschalten (Schlotter schlotter- unwohl ist mir ja schon irgendwie).
 
Ja nur die Kosten steigen und was wenn ich doch den kürzeren zieh?

Recht haben und Recht bekommen dass sind zwei unterschiedliche Sachen.
 
nexnet

[]

Inkassofirmen spekulieren auf die Unkenntniss von otto normalverbraucher und auf den Angstcharakter der Mahnbriefe (letzte aussergerichtliche mahnung...)

[]


[Edit: Siehe NUB - HDUS]
 
bei Talkline habe ich aufegeben und in den Sauren Apfel gebissen und bezahlt "42 Euro" Die haben mir ein Schreiben der Technischen Überprüfung gemäß § 16TKV zugestellt.
Es Ärgert mich aber wenn es das nöchste Mal passiert, dann habe ich ne Rechtsschutz - dies ist mein einziger Trost
 
Anonymous schrieb:
bei Talkline habe ich aufegeben und in den Sauren Apfel gebissen und bezahlt "42 Euro" Die haben mir ein Schreiben der Technischen Überprüfung gemäß § 16TKV zugestellt.
Eine Bitte: Könntest du die Dokumentation (geschwärzt um deine persönlichen Daten) hier bitte als Scan zur Verfügung stellen? Ich weiß immer noch nicht, wie so ein Ding eigentlich aussieht - bislang hat mir noch kein TK-Mensch eine vorlegen können ;)
 
TKV §16

Ich habe auch ein Prüfungsprotokoll erhalten. Allerdings weiß ich nicht, wie es aussehen muss und ob ich mich mit der Version, die ich bekommen habe, geschlagen geben muss.
Der Prüfbericht sieht aus wie ein EVN, nur etwas ausführlicher, die Gespräche sind in mehrere einzelne Verbindungsarten aufgeschlüsselt (jeweils mit: Beginn - Beginn Berechnung - Gesprächsdauer - Berechnete Gesprächsdauer - A-Tln (da steht meine Telefonnummer mit Vorwahl nur mit ner weiteren 0 davor) - Verbindungsart - Eigenständige Rufnummer - Auskunftsdienst)

Zur Info: Ich schlage mich seit Oktober mit dtms ag (mehrere Verbindungen zu 11814), Nexnet, Intrum und aktuell mit (...) & Kollegen rum. Das Prüfungsprotokoll habe ich nach vielen Versuchen nun von der dtms AG bekommen.

Kann mir jemand sagen, welche Kriterien ein Prüfungsprotokoll beinhalten muss?

Julia
 
Hört sich nach einem Call Data Record = CDR an. Könntest Du den mal anonymisiert als Scan einstellen ?

Zu den Auskunftsnummern gibt es etliche Urteile im Unterforum Recht und Gesetz.
 
TKV §16 Scan

Habe mich jetzt in dem Forum angemeldet und hoffe auf Tips. Hoffe, man kann das lesen.

Julia
 

Anhänge

  • scan_204.jpg
    scan_204.jpg
    366,7 KB · Aufrufe: 693
Also, ein Prüfbericht ist das m.E. nicht, egal ob das oben draufsteht oder nicht. Ich habe zwar noch keinen gesehen, könnte mir den aber so vorstellen: Bestätigung der Richtigkeit der technischen Überprüfung bis zu deinem Hausanschluss mit Unterschrift des Technikers, der die Überprüfung durchgeführt hat. Wenn micht nicht alles täuscht, müsste dieser Techniker von der Telekom sein, weil die anderen Anbieter deren Leitungen nur anmieten und selbst keine Prüfung durchführen können. Ist aber nur ´ne Vermutung.

Gruß wibu

P.S. Haben die die (...) schon die anwaltliche Vollmacht vorgelegt?
 
Das ist ein Prüfberich über die Abrechnung aber nicht über die Technik ;)

Ich könnte dir auch eben einen Prüfbericht schreiben, der besagt, das ich den Bericht da oben geprüft habe. Nur was und wie ich geprüft habe, schreibe ich nicht rein, wie im Bericht da oben...
 
In diesem Zusammenhang ist folgende Stellungnahme der BNetzA (ehem. RegTP) lesenswert:
http://www.teltarif.de/forum/x-mobilfunk/1284-1.html
Insbesondere:
BNetzA schrieb:
Allerdings ist bekannt, dass diese technische Prüfung über die gesamte Teilnehmeranschlussleitung und die beteiligte Vermittlungstechnik sehr aufwendig und kostenintensiv sein kann und daher vornehmlich bei rechtlichen Kollosionsfällen mit größeren Streitwerten zum Tragen kommt.
Bei geringen Forderungen ist es wohl aus Sicht der Netzbetreiber unwirtschaftlich, eine Prüfung durchzuführen.
 
Zurück
Oben