Auskunftnr. von dtms und Talkline Problem

Reducal schrieb:
Genau - in den nur seltensten Fällen liegt tatsächlich ein Rechungsfehler vor, meistens ist das Problem "hausgemacht" (von wem auch immer)!
Irgendwo habe ich gelesen, dass jede fünfte Telefonrechnung falsch wäre. Gut, kommt mir auch ein bisschen viel vor, aber ich hatte seit Januar 03 immerhin schon deren zwei.

Reducal schrieb:
Blos, der Tip mit dem Hausanschlusskasten ist doch nicht Dein Ernst, oder? Soll die Gutse doch die jenigen das Problem analysieren lassen, die dafür bezahlt werden - ich glaube kaum, dass "ichclaudia" weiss, was Du mit einem Hausanschlusskasten meinst und wie sie daran Manipulation erkennen kann. Manipulation (wenn überhaupt hier) ist dann höchsten drin und da wird sie sich doch hoffentlich nicht ran wagen.
Die technische Überprüfung löst dieses Problem. Es sollen aber auch schon Kabel aus dem Hausanschlusskasten rausgeschaut haben....

Reducal schrieb:
Was haltet Ihr zwei Hübschen eigentlich von der Überlegung, dass "ichclaudia" ein Schnurlostelefon mit Basisstation und Handapparten hat, bei der sich ein Unberechtigter mal eben eine weitere Nebenstelle einrichtete und nun im Umkreis von 300 m auf Kosten der Claudia telefoniert?.
Geht das heutzutage immer noch von draußen???? Ich meine, bei neueren Telefonen muss das von der Basisstation eingerichtet werden. Gut, das lässt sich nachprüfen.

Reducal schrieb:
Tut mir leid, aber das Gewurschtl geht mir ein bischen auf´n Keks.
Für Gewurschtel halte ich das nicht. Als das damals bei mir anfing, war ich völlig ahnungslos und für jeden Hinweis dankbar.

Reducal schrieb:
nur der Bequemlichkeit wegen lediglich das Rechungswesen der Telcos, ohne Beweise und ohne Anhung, in Zweifel zu ziehen, halte ich für bedenklich.
Sehe ich auch so. Die Betreiber haben aber gemäß TKV diese Nachweise zu erbringen. Dort steht nicht, dass der Kunde vorher selbst Nachforschungen anzustellen hat. Dann müssen eben seitens der Betreiber die Voraussetzungen geschaffen werden, die Nachweise erbringen zu können. Ansonsten ist das Scheitern der Betreiber vor Gericht fast schon vorprogrammiert. Aber "ichclaudia" wird sich schon ihre Gedanken gemacht haben.
Reducal schrieb:
Letztendlich wird die Sache mit harten Bandagen ausgefochten (Mahnung, Inkasso, Gericht), dazu kommt die selbstandrehende Kostenschraube.
Mahnung ja, Inkasso auch, Gericht vielleicht. Die Kostenschraube soll lediglich Druck erzeugen und ist vor Gericht oft nicht haltbar.

@ichclaudia
Wenn du alle anderen Möglichkeiten ausschließen kannst und dir sicher bist, dass nur eine falsche Abrechnung oder ein Hacker in Frage kommen, gibt dir die TKV genügend Möglichkeiten, Nachweise einzufordern. Das wissen auch die Betreiber. Auf Zusendung dieser Nachweisen solltest du bestehen und auch dann nicht nachgeben, wenn durch Inkasso und Anwalt Druck auf dich ausgeübt wird, obwohl die Schreiben dieser Inkassoknechte schon bedrohlich wirken.

Gruß wibu
 
Ich habe mir auch schon ein paar gedanken gemacht, ob vielleicht mein Hund/Milben oder eine Fliege mit der Auskunft telefoniert hat oder ein Einbrecher (eher unwahrscheinlich - aber ein wenig Spaß muss sein) :D :D

Einen Schlüssel hat niemand für meine Wohnung, da ich ein Ausländisches Schloß eingebaut habe und man den Schlüssel in Deutschland nicht überall nachmachen lassen kann und wenn dann wird sehr teuer. Aber egal. Ich habe nun folgendes noch einmal an dtms und TL verfasst.


Sehr geehrte Damen und Herren,

Da Ihr Unternehmen nicht auf mein Schreiben vom 07.10.2004 eingegangen ist sondern mir nur mit einem Standartbrief geantwortet hat ohne auf meine Fragen einzugehen - melde ich mich erneut ebi Ihnen - da sie meinen Anforderungen im letzten Brief nicht nachgekommen sind.

Ich habe in meinem letzten Schreiben einen Einzelverbindungsnachweis und Vorlage des Prüfprotokolls gemäß 16TKV bei Ihnen angefordert.
Der Einzelverbindungsnachweis ist bei mir eingetroffen und was ist mit der Vorlage des Prüfprotokolls?
Ich bitte hiermit nochmals um Einsichtnahme der technischen Überprüfung gemäß § 16 TKV und mache Sie darauf aufmerksam, dass mir gem. § 16 TKV auch die Vorlage der Dokumentation der technischen Prüfung zusteht.
Es wird ausdrücklich gerügt, dass das technische Prüfprotokoll mir nicht zusammen mit dem Einzelverbindungsnachweis vorgelegt wurde.

Ein Einzelverbindungsnachweis ist allenfalls geeignet nachzuweisen, dass eine Verbindung hergestellt worden ist.

Er sagt nichts dazu aus, wie es zu Verbindung kam. Es kann dahingestellt bleiben, ob er in der Vergangenheit ausreichend war, einen Vertragsschluss nachzuweisen. Jedenfalls konnte in der Vergangenheit eine Verbindung nicht hergestellt werden, ohne dass manuell Rufnummer gewählt wurden. Selbst bei automatischer Wahlwiederholung mussten die Rufnummern zuvor eingegeben werden.
Diese Situation hat sich heute grundlegend gewandelt. Heute gibt es Programme, die eine Einwahl ohne Tätigwerden des Anschlussinhabers eine Einwahl vornehmen.

Es wird weiter bestritten, das weder Ich noch mein Mann - sofern die Verbindungen überhaupt von meinem Anschluß stattgefunden haben - getätigt wurden.
Ich kann mich jedenfalls nicht darauf berufen, dass ein Anscheinbeweis für die Richtigkeit der berechneten Tarife bestände, da diese ja nach eigenem Vortrag ohne weitere Prüfung mir durch Ihr Unternehmen mitgeteilt wurden.

MFG

was meint ihr kann ich es so wegschicken.
Ich habe versucht, so zu klingen als ob ich Ahnung hätte und hab mir da ein wenig was zusammen gebastelt.

Gruß ichclaudia
 
Ich habe gerad die (mail) adressen der Inhaber der Nummern herausgefunden. Einer liegt in Dublin (Hammer) die anderen bd. in Düsseldorf.
Was soll ich den Schreiben. Müssen die mir Beweisen, dass ich deren Dienste angeblich in Anspruch genommen habe oder TL?
Es sind Q1, 123Multimedia geben die den angeblich genutzten Service an Talkline weiter oder wie verläuft dies?

Gruß ichclaudia
 
Nexnet hat mir die Verbindungsauflistung geschickt.

Jedoch steht in dem Schreiben nicht Einzelverbindungsnachweis dondern "Aufschlüsselung nach Verbindungsdaten für BKTO xxxxxxxx, zu rechnungxxxxxxxxx aus Verbindungen zu VNB dtms AG
Also ich erkenne es keinen Nachweis sondern nur eine Aufschlüsselung, oder irre ich mich da?

In dem Anschreiben der Firma steht nämlich
"Sie haben bei unserer Kundenbetreuung eine bei Ihnen eingeforderte Rechnung für Telekommunikationsdienstleistungen reklamiert und beantragen zum Nachweis dieser Entgeldforderung die Ausschlüsselung nach den einzelnen Verbindungsdaten.

Wir haben nach Eingang Ihres schriftlichen Antrags die Rechnungspositionen überprüft, nach den einzelnen Verbindungsdaten aufgeschlüsselt und in anliegender Liste aufgefordert."

Also ich habe nicht die Ausschlüsselung sondern den Nachweis angefordert + die technische Überprüfung.

Aufschlüsselung ist doch nicht gelich Nachweiß? Oder ?
Wie versteht Ihr das?
Ich bin ein wenig verwirrt.

Gruß ichclaudia
 
Schätze mal, Du hast da einen Einzelverbindungsnachweis erhalten, also die selbe Liste, die normalerweise schon an der T-Com-Rechnung anhängt.
ichclaudia schrieb:
Nachweis angefordert + die technische Überprüfung.
Ich will jetzt nicht nochmal zurück blättern - aber welchen Nachweis hast Du für was gefordert und wer soll nun, Deinem Erachten nach, die technische Überprüfung für was erstellen? Die Frage ist zwar etwas spitz formuliert aber dem geneigten Leser sollte die Antwort einen Überblick über Deine bisher eingeleiteten Gegenmaßnahmen vermitteln. Womöglich kommen dann noch mehr Tips als nur die vom "wibu" oder mir.
 
Hallo,

Talkline hat sich bei mir gemeldet.
Ich hatte bei denen eine technische Überprüfung lt. § 16 TKV angeordert.
Als ich das Schreiben öffnete, legte TL mir ein Schreiben der technischen Überprüfung lt. § 5 TKV vor und zwei Zertifikate von Elmshorn und Bonn dazu. Jedoch wird dieses Abrechnungssystem nach jährlicher Abrechnungsgenauigkeit geprüft und nicht wie beim § 16TKV das ist eine Einzelffall überprüfung und diese sollte durchgeführt werden wenn ich Einwand erhebe. Hab ich dieses Richtig verstanden?
TL behauptet, diese Prüfung, bekommen ich nur, wenn es gerichtlich zur Sache geht. Aber die technische Überprüfung steht mir doch zu, oder?

Ich habe mich darüber hinaus auch mit den Anbietern der Nummern in Verbindung gesetzt (Q1 Deutschland AG, 1,2,3 Multimedia und einer aus Dublin). Die einzigen die Interesse zeigten um das Mißverständniss aufzuklären war 1,2,3 Multimedia. Ich bin sehr überrascht das Einsatz gezeigt wird. Mal schauen was dabei rum kommt.

Hat noch jemand jetzt gerade das gleiche Theater am laufen?


Gruß ichclaudia
 
ichclaudia schrieb:
Ich hatte bei denen eine technische Überprüfung lt. § 16 TKV angeordert. Als ich das Schreiben öffnete, legte TL mir ein Schreiben der technischen Überprüfung lt. § 5 TKV vor und zwei Zertifikate von Elmshorn und Bonn dazu.
§ 5 hat nichts mit der technischen Überprüfung der Verbindungen zu tun, sondern eben nur mit diesen Zertifikaten. Diese Zertifikatskopien bekommt vermutlich jeder, der das Prüfprotokoll beantragt. Es wurde schon einige Male geurteilt, dass das Zertifikat als Nachweis nicht ausreicht.
ichclaudia schrieb:
Jedoch wird dieses Abrechnungssystem nach jährlicher Abrechnungsgenauigkeit geprüft und nicht wie beim § 16TKV das ist eine Einzelffall überprüfung und diese sollte durchgeführt werden wenn ich Einwand erhebe. Hab ich dieses Richtig verstanden?
Ja.
ichclaudia schrieb:
TL behauptet, diese Prüfung, bekommen ich nur, wenn es gerichtlich zur Sache geht. Aber die technische Überprüfung steht mir doch zu, oder?
Die Dokumentation ist dir vorzulegen, spästestens vor Gericht. Richte dich darauf ein, dass du das Prüfprotokoll vorher nicht bekommst. Vielleicht haben die gar keine technische Überprüfung vornehmen lassen und bluffen nur...... .
ichclaudia schrieb:
Hat noch jemand jetzt gerade das gleiche Theater am laufen?
Ich warte seit mittlerweile fast zwei Jahren auf den Prüfbericht und den ungekürzten EVN. Und deshalb warten die schon genau so lange auf die Kohle.

Gruß wibu

P.S. Guck mal hier: http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=6443&highlight=
 
wibu schrieb:
Die Dokumentation ist dir vorzulegen, spästestens vor Gericht. Richte dich darauf ein, dass du das Prüfprotokoll vorher nicht bekommst. Vielleicht haben die gar keine technische Überprüfung vornehmen lassen und bluffen nur......
So wird´s sein. Talkline/Axleute haben bisher auch vor Gericht (-> D&R) noch nie ein ordentliches Prüfprotokoll (nach § 16) vorgelegt. Stattdessen gewundene Argumentation (normalerweise nicht erfolgreich), warum Zertifizierung reichen soll ...
 
Hallo,

na dann heißt es bei TL abwarten und schauen was als nächstes passiert.

Nun zu dtms Nexnet. Ich habe von denen statt eine Einzelverbindungsnachweis eine Ausschlüssel der Daten zugeschickt bekommen. Ist genauso aufgelistet wie ein Einzelverbindungsnachweis. Jedoch stört mich das Wort Aufschlüsselung. Ich denke die Schreiben dieses Extra so, da sie keinen Nachweis erbringen können?
Ich habe auf die Kostenlose Hotline von Nexnet angerufen. 3 Versuche und 2 Mal wurde aufgelegt und 1 Mal abgewürgt. So etwas Freches habe ich noch nie gehört: Zitat " Frau B. worüber unterhalten wir uns hier eigentlich, es ist ein Betrag von 2,53 €" Eben ein Betrag von 2,53 € die ich jedoch bezahlt habe von den offenen 7 € wurd nichts gesagt. Ich fing an zu diskutieren und wollte ihm klar machen, dass das obwohl es ein kleines Sümmchen ist nicht korrekt abgerechnet wurde, immerhin wenn die das bei jedem machen...
Dann bekomme ich zu hören: "Sie haben doch den Einzelverbinungsnachweis der Telekom das reicht, von uns brauchen sie keinen. " oder "Sie haben doch die Auskunft angerufen - oder wie meinen sie ist sonst die Verbinung zustande gekommen?!" Ich: "Sofware Problem, Abrechnungsfehler" Nexnet "Na dann sollten sie besser die 118xx Nr sperren lassen!!!! Eine Technische Überprüfung kann nur die Telekom machen, wenn sie das gemacht haben, dann melden sie sich noch einmal." Aufgelegt
Ich bin sprachlos mit so etas habe ich nicht gerechnet. Nexnet läßt überhaupt nicht mit sich reden. Dabei haben die (denk ich mal so) ein eigenes Abrechnungssystem wie es bei Talkline ist. Naja ich habe immer hin zwei Mails geschickt mit der Aufforderung nach einem EVN und der Überprüfung nach §16. Mal schauen was als nächstes von denen kommt.
Ich werde von mir aus keinen Schritt mehr tun!!!
Nur auf Briefe und sonstiges Antworten.

11814 und 11839 ich kann über diese beiden Nummern nichts herausbekommen (was das für ein Service ist, wie teuer und ob er von Nexnet weitervermietet wird...)
Wer etwas über diese Nummern weiß bitte gebt mir bescheid.

Gruß Ichclaudia
 
ichclaudia schrieb:
11814 und 11839 ich kann über diese beiden Nummern nichts herausbekommen (was das für ein Service ist, wie teuer und ob er von Nexnet weitervermietet wird...)
ht*p://www.dhd24.com/popup/11814/11814_info.html

konkretes zu 11839 ist nicht leicht zu finden , aber Beschwerden in diversen Foren z.B hier
http://www.teltarif.de/forum/x-festnetz/1411-1.html

hier eine Übersicht der Auskunftsdienste
http://www.regtp.de/reg_tele/start/in_05-06-03-09-03_m/
dtms AG
Isaac-Fulda-Allee 5, 55124 Mainz
11814
11821
11839
11841
11853
Die Nummer scheint schon länger im Gespräch zu sein:
http://www.verbraucherschutz-forum.de/?show=iRCH

( teurer Auskunftsdienst 11839 von: Henne [2003-01-16 14:56] )

cp
 
Über 11814 wird z.B. das hier abgerechnet:

Anzeigentext aus Düsseldorfer Express:

Hausfrau 46 verh. viel allein ... will ab und zu XXX o.Verpflichtung.
118-14 verlang die Hausfrau.

An der linken Seite befindet sich senkrecht ein winziger kaum lesbarer Preishinweis

Die Zuordnung zum Dienstanbieter erfolgt offensichtlich über die Keywords, vermutlich gibts etliche Untermieter jeder mit eigenem Keyword.
 
Hallo,

nur weiter so.

Bei der dhd Anzeige siehe linkt vom Captain Picard: wo 11814 mit einer Annonce wirbt ist zum Beispiel kein Hinweis auf die Kosten. Den link habe ich mir auf Festplatte geholt, vielleicht hilft er mir noch

Gruß ichclaudia
 
noch was zum Thema 11814

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/4/0,1872,2133860,00.html

http://www.kleinanzeigen......./index.php?d=kat&v=list&kat=1201
Biete: Nie wieder 0190-Rechnung
(Aufgabedatum: 22.09.2004 / Inserate ID: 214)

Beschreibung: Ruf die 11814 an und frag nach der Wilden Natalia. Auf deiner Rechnung steht dann ein Auskunftsdienst. Die Wilde Natalia ist Ihr Geld wert. (2,99 €/Min)

http://www.telefontarif.de/forum/x-internet/1604-1.html

das teltarifforum wimmelt vor Beschwerden über 11814

das hier ist auch recht informativ......
https://nummerx.de/best-Verguetungen.html

http://www.xdial.de/news/Meldung.asp?Id=3253

solange gibts das schon: 25.1.2001

cp
 
Hi,
danke captain. Ich habe fast die gleichen Seiten gefunden die du aufgelistet hast unter Google Suchmaschine.
Aber mehr findet man einfach nicht über diese Nummer herraus.

Meinste Nexnet bzw dtms zieht wegen 7,76 Euro vor Gericht?
Ich mein währ ja traurig wenn diese das machen. Ich denke die werden mich mit Mahnungen - Inkasso...bombadieren, bis es keine 8 € ist sondern 200 € sind oder so.
Muffesausen habe ich ja schon, obwohl ich theoretisch nicht zu befürchten habe. Aber die Praxis sieht ja meist ganz anders aus. Na Abwarten.

Gruß ichclaudia
 
Hallo,

PROBLEM! :help:

Ich bin gestern sehr erstaunt gewesen :roll: :roll: , habe Post von Talkline erhalten. :motz:
Die haben mir die Technische Überprüfung nach §16TKV zukommen lassen. Diese haben die am 26.10.2004 durchgeführt.
Was soll ich denn nun machen? :gruebel: Hab ich überhaupt noch eine Chanche heil aus der Sache rauszukommen oder bin ich gezwungen nachzugeben und das Geld zu bezahlen? :bigcry:
Eines Versteh ich nicht.
Ein Schreiben was am 25.10.04 von TL verfasst wurde, haben die mir nur die Bestätigung geschickt nach §5TKV diesen Brief habe ich habe ich am 27oder28.10 bekommen.
Daraufhin habe ich mich Telefonisch mit TL in Verbindung gesetzt und diese meinte dann dass die mein Anliegen weiterleiten muss damit ich die Überprüfung nach §16 bekomme.

Also kann es schlecht möglich sein, das die Prüfung vor meinem Anrufbei TL :argue: und einen Tag nach dem Standartbrief von TL erstellt wurde. Kann es zurückdatiert sein?
Was muss denn alles in so einer technischen Überprüfung drinstehen?
#
Gruß ichclaudia
 
ichclaudia schrieb:
bin gestern sehr erstaunt gewesen :roll: :roll: , habe Post von Talkline erhalten. :motz:
Die haben mir die Technische Überprüfung nach §16TKV zukommen lassen. Diese haben die am 26.10.2004 durchgeführt.

Talkline kann keine technische Prüfung durchführen, sondern diese lediglich veranlassen. Der Grund liegt hier:

§ 16 TKV schrieb:
(3) Dem Anbieter obliegt der Nachweis, die Leistung bis zu der Schnittstelle, an der der allgemeine Netzzugang dem Kunden bereitgestellt wird, technisch einwandfrei erbracht und richtig berechnet zu haben.
Dein Netzzugang liegt im Normalfall außerhalb des Einflussbereiches von Talkline. Allerdings wären wir Dir dankbar, wenn Du das Schreiben in anonymisierter Form hier einstellen könntest, weil noch niemand hier im Forum ein echtes Prüfprotokoll zu Gesicht bekommen hat.

Wahrscheinlicher ist es, dass Du ein Protokoll einer Prüfung der Abrechnungssysteme nach § 5 TKV erhalten hast.
 
11814 und 11839

Ich würde Dir empfehlen einfach mal auf der Seite der RegTP zu suchen (www.regtp.de) vielleicht findest Du so den Zuteilungsnehmer der Nummer und Du kommst damit weiter

AL
 
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