Auf Abo reingefallen!

Nightwish08

Frisch registriert
Was für ein Schlamassel. Ihr kennt vielleicht diese Paidmailergeschichten, Klick die Mail an, klick auf den Link und nimm an der Aktion teil (in diesem Fall PC-Welt). Dies hab ich blöderweise gemacht, aber mit falscher Adresse, da ich die Hefte gar nicht haben möchte und auch sonst keine nervige Post von denen habe wollte. Ich dacht das wäre ja nicht so schlimm. Wenn sie herausfinden das das Paket nicht zugestellt werden kann brechen sie die ganze Sache vielleicht ab. Nun ist es aber anders gelaufen. Ich bin auf eine Abofalle von PC-Welt hereingefallen. Jedenfalls denke ich das es eine Falle war. 3 Hefte sollten gratis geliefert werden. So wie es aussieht scheint das der Beginn eines Abos zu sein wenn man nicht rechtzeitig kündigt. Hab ich natürlich nicht gemacht, da ich nie ein Heft bekommen habe.
Nun habe ich einen Brief bekommen von Prodefacto (eine Inkassogesellschaft). Da steht ich soll den Betrag auf ihr Konto überweisen damit gerichtliche Schritte vermieden werden können.
Auch die Adresse macht mich unsicher

Prodefacto Forderungsmanagement GmbH
Mahnabteilung
Am Landgericht 2
49074 Osnabrück

Wie seht ihr das? Denkt ihr das ich im Recht bin und wie verläuft die ganze Sache jetzt weiter?
 
AW: Auf Abo reingefallen!

Bist Du Dir sicher, dass Du keine Probe-Hefte wolltest? Das ganze liest sich irgenwie komisch!
 
AW: Auf Abo reingefallen!

Wie seht ihr das? Denkt ihr das ich im Recht bin und wie verläuft die ganze Sache jetzt weiter?

Das wissen wir nicht, weil wir die Seite, wo auch immer Du Dich da angemeldet hast, nicht kennen.

Maßgeblich für die Beurteilung, ob das rechtens ist, ist folgende Überlegung:

Wenn ein "Testabo" automatisch ohne weiteres Zutun in ein kostenpflichtiges Dauerschuldverhältnis (Dauer-Abo) übergehen soll, so muss hierüber nicht nur in den "AGB", sondern auch auf der angebotsgestaltenden Webseite informiert werden, und zwar "in transparenter Form", d.h. sofort erkennbar. Eine April-April-Fußnote ganz unten auf der Webseite und in Kleinschrift wäre z.B. keine transparente Information über das kostenpflichtige Abo.

Bei Fernabsatzbestellungen von Zeitschriften im Internet gibt es leider kein Widerrufsrecht (das ist anders als bei Bestellungen am Telefon oder an der Haustür, dort gibt es auch für Zeitschriften ein Widerrufsrecht).

Ob das also "rechtens" ist, hängt im wesentlichen davon ab, was auf der Webseite steht, wo Du Dich angemeldet hast.
 
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Bist Du Dir sicher, dass Du keine Probe-Hefte wolltest? Das ganze liest sich irgenwie komisch!


Ja ich wollte die Hefte nicht. Die gane Situation ist ein bisschen verworren und ich blick bald selbst nicht mehr durch, aber ich schreibe die Wahrheit.
Wie gesagt ich war nur auf die Vergütung aus die iman bekommt wenn man das macht. Das war ein riesen Fehler das weiß ich jetzt, aber nun ist es nun mal so und hoffe das ich nicht teuer für den Fehler bezahlen muss.

---------- Artikel hinzugefügt um 16:17:51 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 16:11:15 ----------

Das wissen wir nicht, weil wir die Seite, wo auch immer Du Dich da angemeldet hast, nicht kennen.....


Die Seite kann ich euch leider nicht zeigen da der Link dahin nur in einer E-mail steht. Auf der Internetseite von denen ist aber sowas ähnliches

Das Portal für Computer und Technik - PC-WELT

Ganz unten rechts steht da sowas. Auf diesem Weg habe ich aber nicht mitgemacht sondern über einen Link in einer E-mail wurde ich zu einer Seite geleitet. Nun weiß ich nicht ob die AGBs die auf der Seite angegeben sind mit denen von dalas übereinstimmen oder ob die damals was weggelassen haben, hab ich auch schon gehört. Ich bin aber ziehmlich sicher das ich nichts von einem Dauerabo gelesen habe. Wie gesagt kann ich nicht mehr prüfen.
 
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Ganz unten rechts steht da sowas.

Du meinst: "3X PC-Welt testen, Gratis USB-Stick, für 11,90".

Da steht nirgends etwas von einer automatischen Verlängerung des Abos.

Sollte hier auch im folgenden Anmeldeprozess, den ich nicht ausprobieren will, kein Hinweis auf die automatische Verlängerung zum Dauer-Abo platziert sein, so wäre das nichtig.

Wie auch immer: im Streitfall wäre der Forderungssteller in der Beweispflicht, den Nachweis zu erbringen, dass eine Anmeldung auf einer Seite erfolgt ist, wo eindeutig und sofort erkennbar auf die Verlängerung zum Dauer-Abo hingewiesen wurde. Kann er das nicht, hat er vor Gericht verloren.

Wenn man sich sicher ist, dass man nicht über die kostenpflichtige Verlängerung informiert wurde, dann widerspricht man der Zahlungsforderung unter Angabe dieser Begründung. Ggf. Verbraucherberatung fragen.
 
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Wie auch immer: im Streitfall wäre der Forderungssteller in der Beweispflicht, den Nachweis zu erbringen, dass eine Anmeldung auf einer Seite erfolgt ist, wo eindeutig und sofort erkennbar auf die Verlängerung zum Dauer-Abo hingewiesen wurde. Kann er das nicht, hat er vor Gericht verloren.
Auch hier sollte man diese Möglichkeit in Betracht ziehen:
http://forum.computerbetrug.de/info...l/54469-hinweis-auf-kosten-ploetzlich-da.html

Webseiten sind nun mal nicht in Granit gemeißelt und es ist Sache des Anbieters zu beweisen,
was wirklich zum Zeitpunkt der Anmeldung sichtbar war.
In der Regel kann er es nicht und scheut daher jegliche gerichtliche Auseinandersetzung.
 
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Du meinst: "3X PC-Welt testen, Gratis USB-Stick, für 11,90"....

Ich hab das mal ausgefüllt und auf weiter geklickt und da steht:

Nur wenn ich innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der 3. Ausgabe nichts von mir hören lasse, möchte ich die PC-WELT mit DVD zum gleichen Preis weiterbeziehen (D: 55,80 €/Jahr, EU: 64,80 €/Jahr, CH: 103,70 Sfr/Jahr). Nach dem Testzeitraum ist der Bezug jederzeit kündbar.

Ist jetzt in Originalgröße. Nur weiß ich nicht ob das damals auch so

dazustand.
 
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... klick auf den Link und nimm an der Aktion teil (in diesem Fall PC-Welt). Dies hab ich blöderweise gemacht, aber mit falscher Adresse ...
also eine Anmeldung mit falschen Daten und dann ...
... habe ich einen Brief bekommen von Prodefacto (eine Inkassogesellschaft).
Ist mir rätselhaft, wie das gehen soll.
Da hat der Inkassobutzen dann wohl die Abteilung Wahrsager und Sternendeuter zu Rat gezogen. :scherzkeks:
 
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also eine Anmeldung mit falschen Daten und dann ...

Ist mir rätselhaft, wie das gehen soll.
Da hat der Inkassobutzen dann wohl die Abteilung Wahrsager und Sternendeuter zu Rat gezogen. :scherzkeks:


Die Post hat die richtige Adresse herausgefunden. Keine Ahnung wie. Aber damit hab ich mich nun abgefunden.
Ich bin jetzt mittlerweile soweit das ich wahrscheinlich den Betrag zahlen werde damit ich den Mist vom Hals hab. Vielleicht stand da was von einem Abo, vielleicht nicht ich werds nie herausfinden.

Wenn ihr noch einen nützlichen Tippfür mich habt schreibt ihn rein. Morgen werd ich sonst überweisen. :(
 
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Die Post hat die richtige Adresse herausgefunden. Keine Ahnung wie. Aber damit hab ich mich nun abgefunden.
Ich bin jetzt mittlerweile soweit das ich wahrscheinlich den Betrag zahlen werde damit ich den Mist vom Hals hab. Vielleicht stand da was von einem Abo, vielleicht nicht ich werds nie herausfinden.

Wenn ihr noch einen nützlichen Tippfür mich habt schreibt ihn rein. Morgen werd ich sonst überweisen. :(

Das kann ich nicht glauben. Bei falschen Angaben kann die Post Deine
Adresse nicht heraus finden.
 
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Wenn man den Fehler macht und seine e-Mail-Adresse zusammen mit der Hausadresse ins Internet stellt, dann kann der Abzocker das natürlich über eine google-Suche finden.
 
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Wenn man den Fehler macht und seine e-Mail-Adresse zusammen mit der Hausadresse ins Internet stellt, dann kann der Abzocker das natürlich über eine google-Suche finden.


Also sowas mache ich höchstens bei Schüler VZ oder MySpace aber sonst ja wohl nicht. Fakt ist die Adresse haben sie nun. Ich ruf da morgen mal an und versuch ein bisschen nachzuhacken.
 
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