A
Anonymous
Die von Dir angesprochene Geldwäsche braucht bestimmte Tatbestandsmerkmale, die nicht zwingend eintreten, nur weil ein Dialer nicht gesetzeskonform ist. Zum einen braucht es eine Vortat mit einer s. g. "Katalogstraftat" und diese muss auch besweisbar sein. Andererseits muss das Unternehmen, dass da mitmischt Kenntnis von dieser Vortat (Betrug/Computerbetrug) haben. Letztlich braucht es dann noch den Vorsatz (z. B. die Bereicherungsabsicht) des Telkos, um mittels seines unlauter arbeitenden Kunden, an das Geld des Endkunden zu gelangen.anna schrieb:Man kann es immer wieder nur runterbeten - wenn ein User, ob als Geschädigter oder lediglich Interessierter, einen Dialer oder eine Website mit einem Verbindungsprogramm feststellt bzw. damit konfrontiert ist, der/das für den Einsatz am deutschen Markt bestimmt ist, dann ist in allerster Linie die RegTP von den verfügbaren Daten zu unterrichten. Der Beschwerdeweg ist derzeit die wohl richtige Art und Weise den Untrieben entgegen zu wirken.
Z. B. von einem Reseller wurde mir vergangene Woche erklärt, dass man gegen die missbräuchliche Verwendung seiner Nummer erst Gegenmaßnahmen ergreift (z. B. Abmahnung des Anwenders oder Abschaltung), wenn eine entsprechende Aufforderung durch die RegTP bei ihm eingeht.
Ich hoffe, ich habe das hier relativ plausibel und allgemeinverständlich rüber gebracht - die "Geldwäsche" zu unterstellen und vorallem zu beweisen ist gar nicht so einfach.
Sollte mir ein Fehler unterlaufen sein, dann nehme ich gern eine Berichtigung dieses Beitrages von unseren Rechtsgelehrten auf.