Artikel auf ZDNet

anna schrieb:
Man kann es immer wieder nur runterbeten - wenn ein User, ob als Geschädigter oder lediglich Interessierter, einen Dialer oder eine Website mit einem Verbindungsprogramm feststellt bzw. damit konfrontiert ist, der/das für den Einsatz am deutschen Markt bestimmt ist, dann ist in allerster Linie die RegTP von den verfügbaren Daten zu unterrichten. Der Beschwerdeweg ist derzeit die wohl richtige Art und Weise den Untrieben entgegen zu wirken.
Z. B. von einem Reseller wurde mir vergangene Woche erklärt, dass man gegen die missbräuchliche Verwendung seiner Nummer erst Gegenmaßnahmen ergreift (z. B. Abmahnung des Anwenders oder Abschaltung), wenn eine entsprechende Aufforderung durch die RegTP bei ihm eingeht.
Die von Dir angesprochene Geldwäsche braucht bestimmte Tatbestandsmerkmale, die nicht zwingend eintreten, nur weil ein Dialer nicht gesetzeskonform ist. Zum einen braucht es eine Vortat mit einer s. g. "Katalogstraftat" und diese muss auch besweisbar sein. Andererseits muss das Unternehmen, dass da mitmischt Kenntnis von dieser Vortat (Betrug/Computerbetrug) haben. Letztlich braucht es dann noch den Vorsatz (z. B. die Bereicherungsabsicht) des Telkos, um mittels seines unlauter arbeitenden Kunden, an das Geld des Endkunden zu gelangen.
Ich hoffe, ich habe das hier relativ plausibel und allgemeinverständlich rüber gebracht - die "Geldwäsche" zu unterstellen und vorallem zu beweisen ist gar nicht so einfach.

Sollte mir ein Fehler unterlaufen sein, dann nehme ich gern eine Berichtigung dieses Beitrages von unseren Rechtsgelehrten auf.
 
Geldwäsche

anna schrieb:
Andererseits muss das Unternehmen, dass da mitmischt Kenntnis von dieser Vortat (Betrug/Computerbetrug) haben. Letztlich braucht es dann noch den Vorsatz (z. B. die Bereicherungsabsicht) des Telkos, um mittels seines unlauter arbeitenden Kunden, an das Geld des Endkunden zu gelangen.

§261 StGB Absatz 5 schrieb:
Wer in den Fällen des Absatzes 1 oder 2
leichtfertig nicht erkennt,
daß der Gegenstand aus einer in Absatz 1 genannten rechtswidrigen Tat herrührt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Nix mit keine Kenntnis oder Vorsatz. :wink:

Grüsse aus dem Balkan
Veruschka
 
@veruschka

Muss ich Geschädigter sein, um aufgrund des von Dir genannten Paragraphen Anzeige erstatten zu können?
 
Anonymous schrieb:
Muss ich Geschädigter sein, um aufgrund des von Dir genannten Paragraphen Anzeige erstatten zu können?
Anzeige erstatten oder vorsichtiger formuliert "die Staatsanwaltschaft um Überprüfung des Sachverhaltes in strafrechtlicher Hinsicht bitten" kann jeder. Es hakt aber doch wohl am Grunddelikt Betrug oder Computerbetrug, der müsste gewerbs- oder bandenmäßig begangen worden sein. Und da gibt's ja noch nicht so viele Strafurteile.
 
anna schrieb:
Nun doch nochmal - der in Deutschland dürfte wohl ein Kunde oder Werbepartner der Niederländer sein.

"Der Deutsche" ist Geschäftsführer von TSCash GmbH (gewesen???). Jetzt schau Dir mal das mitgeschickte Bild an: Es stammt von gut-kochen-info und wurde gestern erstellt. Da steht auf dem Bild zum Beispiel zu dem Satz "klicken sie bei Sicherheitsabfrage auf ja" eindeutig "Dieses Zertifikat wurde ausgestellt auf TSCash GmbH (das ist das kleine Bild)". Die Seite ist registriert auf unsere lieben holländischen Freunde und im Impressum steht ein polnischer Name und eine polnische Adresse mit den Initialen GB. GB Internet ist in Holland registriert mt der gleichen Postanschrift wie Internet Clearing - Koopmanslaan 3. Das Sicherheitszertifikat, das abgefragt wird, ist ausgestellt auf "Internet Clearing". Bisschen viel für Zufall, oder??? Und noch eine Frage: ist das Zertifikat für Internet Clearing eigentlich abgelaufen??? (siehe Bild)
 

Anhänge

  • tscash_bei_gut_kochen.jpg
    tscash_bei_gut_kochen.jpg
    84 KB · Aufrufe: 195
Anonymous schrieb:
Bisschen viel für Zufall, oder???
Wieso Zufall, das passt doch alles gut zusammen! Habe mir die Site mal angeguckt und auch das Impressum - im Gegensatz zu P. H. habe ich an Ausländern nichts auszusetzen, doch bei der ehemaligen Volksrepublik Polen (Tschecht!) fällt mir immer irgendwas mit Autos oder andere blöde Witze ein.
Den Dialer habe ich nicht gestartet und auch das Zertifikat nicht bestätigt. Für solche plumpen Spielchen ist mir meine Kiste zu schade.

Michael, jetzt gehe halt her und melde die Site mit Deinen Erkenntnissen an die RegTP - die werden Dir mit Sicherheit eine entsprechende Antwort zukommen lassen. Es scheint Dich sehr zu interessieren, also ziehe die Sache bittschön auch selbst durch - ich habe keinen Bock darauf und jemand anderes wird es wahrscheinlich auch nicht tun. Außerdem hattest Du den Stein des Anstoßes ins Rollen gebracht. Also, wenn es Dir ernst ist, dann engagiere Dich für die Gesellschaft und poste das Ergebnis. Zumindest von mir wird Dir zum Abschluss des Themas eine Lobeshymne sicher sein.
 
Zurück
Oben