Das ist m.E. kein Dissens, da die Parteien sich einig waren
Dem Verkäufer war nämlich bewusst wie der Bieter sein Angebot verstehen musste, daran muss er sich festhalten lassen.
Der Preis war offensichtlich für einen Leerkarton zu hoch.
Das Angebot war bei "Figuren und Tabletops" eingestellt . Für leere Kartons hat Ebay irgendwo ne Rubrik Kartonagen und Verpackungen (z.B. so stellt man sammelwürdige Kartons ein, wenn schon nicht bei Verpackungen dann bei
Zubehör:
karton )
Wenn ich eine XY-Box verkaufe ist vom allgemeinen Sprachverständniss auch der Inhalt erfasst. Die leere Box heißt "Box für XY" .
Muss ich echt wenn ich mir jetzt die Star Wars-DVD-Box kaufe jedesmal fragen
ob auch DVDs,
nein die dazugehörigen DVDs,
nein die dazugehörigen vollständigen DVDs
nein die dazugehörigen vollständigen funktionsfähigen DVDs,
nein die dazugehörigen vollständigen funktionsfähigen nicht raubkopierten DVDs,
nein die dazugehörigen vollständigen funktionsfähigen nicht raubkopierten nicht geklauten DVDs
usw
im Preis enthalten sind ?
Darf mir der Kiosk um die Ecke auf die Bestellung "Eine Packung Camel" ne leere Packung zum Normalpreis liefern?
Auch wenns immer wieder vergessen wird. Ausgangspunkt bei der Auslegung von Willenserklärungen ist der
redliche Erklärungsempfänger, wie musste dieser die Erklärung seines Gegenüber verstehen.
Nicht, wer hat die trickreichsten Fallen im Text versteckt.
Dies entspricht -ausser im Dialergewerbe- auch der Rechtswirklichkeit. Da muss ich nicht jede Allgemeine Geschäftsbedingung durchlesen (macht ja auch Keiner) vor überraschenden allzu unvorteilhaften Klauseln bin ich durchs Gesetz geschützt.
Wer hierauf antwortet schuldet mir 29,95, seinen Erstgeborenen sowie seine Seele