Arglistige Täuschung bei Ebay?

LineofFire

Frisch registriert
Ein Bekannter vor mir hat folgende Ware ersteigert:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=6136988330&ssPageName=STRK:MEWN:IT

Gehört zum Tabletopspiel "Warhammer"...im normalfall wenn amn eine solche Box kauft, sind darin Figuren zum zusammenbau und bemalen drin. Der Verkäufer allerdings hat nur die leere Box ohne Inhalt geschickt.
Meine Frage: Handelt es sich hier nicht etwa um arglistige Täuschung oder dergleichen?

Edit: Wenn man sich die Bewertungen des Verkäufers ansieht, sieht man, dass er so etwas schon öfters gemacht hat
 
Er schrieb doch, das er die Box anbietet. Von Inhalt steht da nichts. Sehe eher das es leichtgläubig war, mehr dahinter zu vermuten, ohne nachzufragen. Wer bei so mageren Beschreibungen bietet, ohne nachzufragen, muss damit rechnen sich was falsches zu ersteigern...

Ein gern versuchter Trick...
 
hmm...aber....irgendein aber muss es doch geben :) Die Art des Angebotes lässt doch vermuten, dass hie reine Box mit Inhalt versteigert wird?

Kann man die Überweisung nicht rückgängig machen? Bei Einzugsermächtigungen gehts ja schliesslich auch?
 
Ich würde das genau so verstehen, wie´s da steht. Wenn er die Box ohne Inhalt hätte versteigern wollen, dann hätte er das im Angebot genauer ausführen können. Mal höflich nachfragen, ob er den Rest nicht doch noch schicken möchte und dann mit der Sache lieber zum Fachmann.
 
Tja, leichtgläubig...

Das Angebot war eben nur die Box. Von Inhalt stand da nischt und wurde auch in keinster weise beschrieben. Da würde ich schon misstrauisch werden. Es gab da mal auch ein Angebot über eine Anabolikabox für Muskelaufbau mit überraschung drin für ein paar 100 Euro. Der ersteigerer freute sich und erstand die leere Box mit Überraschung. Dabei handelte es sich im übrigen um Traubenzucker ;) Überraschung gelungen und das teuerste Traubenzucker :lol:

Was deine Rückbuchung angeht. Du hast die veranlasst und kannst die nicht zurückbuchen lassen. Das geht nur, wenn der Empfängername und der Kontoinhaber nicht übereinstimmen, bzw, das Konto nicht existiert.

Für sowas wäre dann ein Treuhandkonto zu empfehlen ;) aber auch da sind schon betrügereien mit gemacht worden, wie grade extra am Dienstag berichtete...
 
BenTigger schrieb:
Tja, leichtgläubig...

Das Angebot war eben nur die Box. Von Inhalt stand da nischt und wurde auch in keinster weise beschrieben. Da würde ich schon misstrauisch werden. Es gab da mal auch ein Angebot über eine Anabolikabox für Muskelaufbau mit überraschung drin für ein paar 100 Euro. Der ersteigerer freute sich und erstand die leere Box mit Überraschung. Dabei handelte es sich im übrigen um Traubenzucker ;) Überraschung gelungen und das teuerste Traubenzucker :lol:

Was deine Rückbuchung angeht. Du hast die veranlasst und kannst die nicht zurückbuchen lassen. Das geht nur, wenn der Empfängername und der Kontoinhaber nicht übereinstimmen, bzw, das Konto nicht existiert.

Für sowas wäre dann ein Treuhandkonto zu empfehlen ;) aber auch da sind schon betrügereien mit gemacht worden, wie grade extra am Dienstag berichtete...



Und das mit der Anabolikabox ging durch? Ich persönlich wäre bei so einem Angebot auch misstrauisch gewesen...liegt hier kein Irrtum vor?
 
Naja der Käufer wird das sicher nicht gerichtlich zurückgefordert haben, das es sich um verbotene Substanzen handelte, die er zu erwerben beabsichtigte.

Ob und wie weit das ganze der Wahrheit entspricht, kann ich nicht nachvollziehen, da ich weder käufer noch verkäufer war. Es war ein User wie du, der das hier mal anfragte.
 
Lassen wir uns mal den gesamten Waren-Informationstext auf der Zunge zergehen:
Sie bieten hier auf eine Soldaten des Imperiums Box.
Das Ganze dann zu einem Startpreis von 15,99 Euronen, der auch gleichzeitig der Endpreis ist.

Zunächst mal sei mir als jemand, der sich mit dieser Art Ware überhaupt nicht auskennt, die Frage gestattet: Ist die Box als Solches diesen Preis (z.B. unter Liebhabern) wert? Soll ja bei bestimmten Artikeln durchaus vorkommen, dass Freaks allein für eine Verpackung schon Unsummen zu zahlen bereit sind.

Wenn ich mir den Text ansehe, frage ich mich, wer da tatsächlich drauf bietet ohne vorher nachgefragt zu haben. Weniger Info ist kaum möglich. Zugegeben, auch ich bin der Meinung, dass man das durchaus missdeuten kann, wenn man völlig argloser Natur ist. Aber so ganz unerfahren dürfte der Käufer mit fast 200 Bewertungen auch nicht sein. Wenn er bis jetzt nicht gelernt hat, dass man Angebote speziell dann, wenn sie schlecht beschrieben sind, entweder auslässt oder aber hinterfragt, dann muss sein Glaube an eine rosarote Welt wohl unerschütterlich sein.
Davon ausgehend, dass der Preis von 15,99 für die pure Box locker und leicht überhöht ist (siehe Eingangsfrage), sehe ich dieses Angebot in dieser Form tatsächlich als miese Tour. Ob man da jedoch rechtlich etwas machen kann, wage ich mal dezent zu bezweifeln.

Eine einigermaßen verbindliche Antwort wird sicher nur ein Rechtsanwalt parat haben. Hier im Forum können wir höchstens einen persönlichen Eindruck wiedergeben, einen verbindlichen Rat müssen wir aber mit Sicherheit schuldig bleiben....
 
http://de.games-workshop.com/storefront/store.de?do=Individual&code=99120202001&orignav=13

Das Originalangebot von Games Workshop...GW hat das (c) auf alles, was mit Warhammer zu tun hat. Wie du siehst: Neupreis knapp 30 Euronen. Bestandteil der Bot sind Gussrahmen mit Figurenteilen, die man ausknipsen, entgraten, zurechtfeilen und zusammenkleben muss. Am Ende dann werden diese Figuren auch bemalt.

Die Box selbst ist sicherlich nicht besonders Wertvoll, da sie unlimitiert im Handel zu erwerben ist ;) Ist halt eine einfache Verpackung aus Pappe, relativ Wertlos
 
Anonymous schrieb:
Die Auktion steht in der Rubrik "Figuren und Tabeltops" und nicht bei "Verpackungen".

Zu den Leerkartonverkäufern gibts einiges im Ebayforum Sicherheit
http://forums.ebay.de/forum.jsp?forum=40

Das ist doch schon ein nützlicher Hinweis. Wenn ich Schachteln ohne Inhalt verkaufe, dann kann ich das entsprechend in der Produktbeschreibung angeben. Es sei denn, ich lege es auf solche Missverständnisse an. Aber es scheint ja Leute zu geben, die es als Selbstverständlichkeit ansehen, beim Autokauf zu fragen, ob da Motor, Räder und Lenkrad im Kaufpreis inbegriffen sind. Nach wie vor: Wo ein Karton, da auch ein Inhalt. Von daher würde es Sinn machen, den Verkäufer um Auskunft zu bitten, ob er nicht doch etwas vergessen zu haben glaubt und es zur vollständigen Erfüllung nachreichen möchte. Funktioniert das nicht im Guten, bleibt der Gang zum Anwalt.
 
Hallo!

Der Verkäufer bewegt sich auf sehr dünnem Eis. Es gibt wohl inzwischen einige Urteile hierzu, die den Verkäufer verdonnert haben, auch den Inhalt des Kartons zu liefern, wenn das Angebot entsprechend mißverständlich formuliert war. Kartons haben z.B. selten 400 MHz und Stromverbrauch. Der gekaufte Artikel ist unter der Rubrik "Figuren & Tabletops" eingestellt, daher kann der Verkäufer eine Figur erwarten. Die gesamte Aufmachung der Auktion verspricht selbstverständlich eine Box mit Inhalt zu erhalten. Hierfür spricht auch der Preis der relativ nahe am Neupreis des Kartons mit Figur liegt.

Einen ähnlich gelagerten Fall gibt es hier. Katzenhai hat statt eines Originalspiegels eine Billigkopie erhalten:
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=3046&start=0

Deine Recherche sollte auch www.wortfilter.de einschließen. Da dürfte es auch einige Informationen zu dem Thema geben.

Nebelwolf
 
Die Rubrik "Figuren & Tabletops"...das ist ein guter Einwand, den ich gelten lassen und als schlagkräftiges Argument gegen den Verkäufer akzeptieren würde. Die Rubrik ist mir noch gar nicht aufgefallen. Da würde ich dann doch schon mal davon absehen, die Zahlung als Lehrgeld zu buchen.
 
da haben wohl beide Vertragspartner eine Teilschuld.

Der Verkäufer, so unterstelle ich, hat es absichtlich bei dieser Minimalbeschreibung belassen um keine Klarheit zu schaffen. Wohl in der Hoffnung, schon einen Dummen zu finden.

Der Käufer hat den Fehler gemacht, angesichts dieser Minimalbeschreibung nicht weiter nachzufragen. Und gerade eine solche Minimalbeschreibung sollte stutzig machen, zumal wenn da nur was vor einer "Box" steht.
 
User Nr 2528 schrieb:
da haben wohl beide Vertragspartner eine Teilschuld.

Nein! Der Verkäufer hat hier nicht die angebotene Ware geliefert. Der Begriff "Box" kann sehr viele Bedeutungen haben. Bei PC-Komponenten würde man im gegensatz zur "Bulk"-Version zusätzliches Zubehör erwarten. Wenn ich Lautsprecherboxen kaufe, dann sind das auch nicht nur leere Holzkisten.

Wenn jemand einen leeren Karton versteigert, dann gehört in die Produktbeschreibung "Leerkarton" oder "leerer Karton". Wenn ich ein technisches Gerät kaufe, erwarte ich selbstverständlich, daß dieses Gerät funktioniert, ohne daß der Verkäufer dieses ausdrücklich formuliert.

Neben den leeren Kartons sind auch Betrügereien mit Anleitungen sehr beliebt. Es wird reich bebildert vorgetäuscht, daß man das eigentliche Produkt erwirbt und irgendwo im reichlichen, schwerlesbaren Begleittext steht dann, daß man auf eine Anleitung bietet.

Nebelwolf
 
naja, ich halte den Vergleich mit Lautsprecheboxen für mehr als zweifelhaft.

Im Übrigen - was hat er denn angeboten? Eine Box.

Ich zitiere mal aus der ebay-Beschreibung:

"Sie bieten hier auf eine Soldaten des Imperiums Box."

Angesichts einer derart dürftigen Beschreibung, bei der man durchaus das Wort "Box" durch Verpackung ersetzen könnte, halte ich es geradezu für fahrlässig, keine weiteren Fragen an den Verkäufer zu richten. Diese Beschreibung stinkt ja zum Himmel.

Ebensogut könnte man eine Magellan GPS Box anbieten und die Verpackung als Bild einstellen. Da würden dann wohl allerhand Fragen nach dem Inhalt auftauchen.

Im Übrigen habe ich ja geschrieben, daß ich dem Verkäufer unterstelle, daß er hier absichtlich keine Klarheit schaffen wollte. Aber wer bei "Box" nicht nach dem Inhalt fragt, hat schon eine gewisse Mitschuld, wenn er nur eine Verpackung geliefert bekommt.

Klar, man sollte von ehrlichen Verkäufern erwarten, daß sie ausdrücklich darauf hinweisen, daß nur die Verpackung gemeint ist. Aber umgekehrt nimmt man auch gerne günstige Angebote wahr, wo ein Computer mit Software vollgestopft ist, die der Käufer doch dann "bitte löschen" soll.

Da beklagt sich ja dann auch niemand über dieses zweifelhafte Angebot.
 
Zurück
Oben