Anwaltskammer abgetrennt aus Abmahnung U+C Regensburg / Gewerblich KVR

Reducal

Forenveteran
Wir wurden hier im Forum schon stark belächelt, wegen des Vorgehens ....
Ist mir aber nicht aufgefallen. Einige Leser halten sich nur mehr zurück, was ich an dieser Stelle aber auch nicht nachvollziehen kann - es sei denn, die waren gar nicht betroffen.

...bei der Anwaltskammer Anzeige erstatten ...
Die Anwaltskammer nimmt nur Beschwerden entgegen und ein Beschwerdeführer muss keine formalen Abläufe einhalten. Geht aber tatsächlich bei einer Anwaltskammer eine "Anzeige" ein (ist also im Tenor des Sachverhalts ein Tatbestand z. B. nach dem StGB zu erkennen) dann muss das Beschwerdwesen bei der Kammer ausgesetzt und der Vorfall einer Staatsanwaltschaft übergeben werden. Erst mit dem Abschluss eines Strafverfahrens kann dann die Beschwerdebehandlung wieder aufgenommern werden.
 
@Reducal

"Die Anwaltskammer nimmt nur Beschwerden entgegen und ein Beschwerdeführer muss keine formalen Abläufe einhalten."

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....sorry, aber Du bist ja irgendwie Jurist. Müsstes normal die Abläufe und Vorschriften kennen.

Siehe Auszug zu Beschwerde Anwaltskammer Link: http://www.rak-berlin.de/site/DE/in...deverfahren/container-beschwerdeverfahren.php


Das Beschwerdeverfahren
Erst wenn Gespräche mit der Rechtsanwältin bzw. dem Rechtsanwalt nicht zum Erfolg führen, wenden Sie sich schriftlich und möglichst zeitnah beschwerdeführend an den

Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin, Littenstr. 9, 10179 Berlin.
Die Einlegung der Beschwerde ist für den Beschwerdeführer kostenfrei.

Hinweis: Für die Kammer besteht keine Verpflichtung zum Tätigwerden. Sie ist nicht gezwungen, im Hinblick auf Ansprüche Dritter, berufsrechtliche Maßnahmen gegenüber Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten einzuleiten.

In dem Beschwerdeschreiben sollte mitgeteilt werden, was passiert ist und aus welchem Grund Sie der Auffassung sind, dass Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt gegen die anwaltlichen Berufspflichten verstoßen hat. Die Beschwerde muss den wesentlichen Sachverhalt, den Namen und die Anschrift der Anwältin bzw. des Anwalts sowie die Erreichbarkeit des Beschwerdeführers beinhalten. Wir benötigen daher eine postalische Anschrift der Beschwerdeführerin bzw. des Berschwerdeführers. Die Beschwerde muss in deutscher Sprache und in lesbarer Form verfasst sein. Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer hat kaum Möglichkeiten der eigenen Sachaufklärung. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es uns nicht gestattet, inhaltlich per Email über die Angelegenheiten zu kommunizieren.

Ihre Beschwerde wird vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin sorgfältig geprüft. Erscheint eine Verletzung von Berufspflichten möglich, erhält die betroffene Rechtsanwältin bzw. der Rechtsanwalt eine Kopie der Beschwerde mit der Bitte um Stellungnahme. Die Stellungnahme erhält der Beschwerdeführer in der Regel zur Kenntnis.

Nach Abschluss des Verfahrens setzt der Vorstand den Beschwerdeführer von seiner Entscheidung in Kenntnis.



Demnach gibt es sehr wohl einen Ablauf, wie das zu erfolgen hat.


[Modedit by Hippo: Formatierung gefixed ... ;) ]
 
Oh...Aurum 24.....Danke, aber es hätte kleiner auch gereicht!:rofl: Dein Zugriff zu den Details ist schneller gewesen!

Lg Dickerhals
 
@ Dickerhals

Ok, Du schreibst von der Anwaltskammer, dahingehend bin ich nicht tätig geworden, weil mir irgendiwe klar ist, dass die ohne strafrechtliches Urtail eh´nicht aktiv werden (können?)
 
Ich bin schon vor Längerem in Zusammenhang mit dem freiherrlichen "Shooting-Star" der Anwaltsbranche der Frage nachgegangen, wie man einem "kriminellen" Schwarzkittel seinen Talar über die Ohren gezogen bekommt.

Die erste, nicht gerade zufriedenstellende Antwort eines befreundetetn RA's war, dass kein RA die Kammer fürchtet, es sei denn, er hätte willentlich überhöhte Rechnungen gepinselt.

Ich musste dann schon sehr in die Tiefe des Geschehens eintauchen, zumal die Frage angesichts diverser für die Abofallen tätige Inkassoanwälte inzwischen auf den Plan getreten waren, immer aktueller wurde und Kammerpräsidenten nur mühsam ihre Tränen vor laufender Kamera unterdrücken konnten, als sie auf die tausende von Beschwerden über ihre rufprägenden Kollegen angesprochen wurden.

Nun ja, ich will es kurz machen. In der Tat kann eine Kammer die Zulassung eines Kollegen widerrufen. Es gibt allerdings exakt definierte Voraussetzungen dafür und eine davon besagt, dass nämlicher Anwalt rechtskräftig strafrechtlich > 12 Monate ohne Bewährung verurteilt worden ist.

Zwar sind Beschwerden über z.B. die Collegen zulässig, aber eben nicht weiter zielführend. Da aber die rechtsmißbräuchliche wettbewerbsrechtliche Abmahnung auch strafrechtliche Relevanz hat, könnte die Frage dereinst tatsächlich für die Collegen eine Bedeutung bekommen.
 
@Katze

Dazu eine verbindliche Info aus erster Hand.

Die Kammer wurde tätig, hat allerdings eine Entscheidung darüber, vom strafrechtlichen Verlauf in LA und REG, bis dahin ruhend gestellt. Die Beweise, die wir z.B. vorgelegt hatten, welche Verstöße gegen die BRAO begründeten, können nicht einfach vom Tisch geschoben werden. Andererseits hängt nun wider alles von den Gerichten ab, wie die Sache tatsächlich "endgerichtet" wird.

Meine nicht maßgebende persönliche Meinung ist aber leider die, daß D & Co. nicht verurteilt werden. Ein anders lautendes Urteil, würde mich positiv überraschen. Ich sage nur: Politiker und Anwälte, alles eine Suppe.
Kommt ja auch nicht von Ungefähr. Schließlich sind fast alle "feinen" Politiker, gleichfalls auch Rechtsverdreher.

In diesem Zusammenhang sei aber auch gesagt, es gibt sicher auch Ausnahmen, hinsichtlich der Bewertung von Anwälten. Meine langjährigen Erfahrungen dahingehend, waren diesbezüglich allerdings sämtlichst ungenügend und enttäuschend. Desshalb mache ich auch diese Tätigkeit in meinem Unternehmen seit einiger Zeit selbst, um nur für die "förmlichen" Sachen einen Berufsträger bemühen zu müssen.
 
@Reducal

....sorry, aber Du bist ja irgendwie Jurist.
Nein, das bin ich nicht! Ich kenne nur die Verfahrensweise aus dem Fall Vanilla Verlags GmbH und aus dem einer bekannten Münchener Rechtsanwältin, in der kleine Mann aus G. auch involviert war. Bei beiden lief das genauso ab, wie hier.

Wenn sich Anwälte an die Kammer wenden (also nicht Otto Normalos), sieht die Verfahrensweise freilich anders aus.
 
Wenn keiner mehr nachbohrt wird da auch nicht gern weitergemacht, ist klar! Ich habe vor kurzen einen Journalisten kennengelernt, der konnte da was erzählen und es gibt Personen, die schon etwas länger wie wir hier hinter diesen Leuten her sind, aus welchen Gründen auch immer. Ich musste mich wundern mit welchem aggressiven Potenzial da zu Tage getreten wird, somit werden sich diese besagten Geschäftsmänner, sowie Kollegen nicht wundern müssen, wenn sie eines Morgens mal ganz unvernünftigen Ärger haben.......denn es gibt keine Ecke mehr, die sie nicht angeschissen hätten!

Lg Dickerhals

Nein, das bin ich nicht! Ich kenne nur die Verfahrensweise aus dem Fall Vanilla Verlags GmbH und aus dem einer bekannten Münchener Rechtsanwältin, in der kleine Mann aus G. auch involviert war. Bei beiden lief das genauso ab, wie hier.

Wenn sich Anwälte an die Kammer wenden (also nicht Otto Normalos), sieht die Verfahrensweise freilich anders aus.

Aus welchen Gründen??? Für wen ist die Anwaltskammer, nur für Anwälte untereinander? Wozu ist die Handelskammer usw.?
 
Nein, das bin ich nicht! Ich kenne nur die Verfahrensweise aus dem Fall Vanilla Verlags GmbH und aus dem einer bekannten Münchener Rechtsanwältin, in der kleine Mann aus G. auch involviert war. Bei beiden lief das genauso ab, wie hier.

Wenn sich Anwälte an die Kammer wenden (also nicht Otto Normalos), sieht die Verfahrensweise freilich anders aus.
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Wieso soll sich ein Anwalt bei der Anwaltskammer, gegen einen anderen Anwalt beschweren.....???? Habe ich noch nie gehabt oder gehört. Meist sind das die zitierten verärgerten OTTO NORMALOS. Nur leider machen das die Meisten falsch. Desshalb auch meine Richtigstellung dazu.

Doch man sollte die NORMALOS insbesondere die Unternehmer nicht unterschätzen. Diese verfügen heutzutage oftmals über das gleiche Wissen (und mehr), wie der gemeine Rechtsverdreher (Fachidioten) und sind noch dazu verbissener. Die Leute wehren sind heute mehr denn je, gegen das System. System = Dazu zähle auch die Rechtsverdreher (siehe mein vorherigen Beitrag, EINE SUPPE)

Kenn jemand das Buch: ER IST WIEDER DA ? Sollte Ihr mal lesen. Wer den tieferen Sinn des Ganzen erkennt, ist sich bewusst, was ich meine.
 
3. Aufgaben

Die Rechtsanwaltskammern haben gegenüber ihren Mitgliedern sowohl Aufsichts- als auch Dienstleistungsfunktionen. Aufgaben der Rechtsanwaltskammern sind u.a.:
  • Beratung und Belehrung der Mitglieder über die Berufspflichten.
  • Vermittlung zwischen den Mitgliedern und ihren Auftraggebern.
  • Überwachung der von den Mitgliedern auszuführenden Pflichten. ...............soviel zum Thema!
  • Entscheidung über die Zulassung zur Anwaltschaft sowie die Rücknahme und den Widerruf der Zulassung:Es besteht eine originäre Zuständigkeit der Rechtsanwaltskammern für alle im Zusammenhang mit der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, ihrer Rücknahme und ihrem Widerruf stehenden Aufgaben und Befugnisse einschließlich der Vereidigung neuer Anwälte.
  • Die Durchführung der Vereidigung neu zugelassener Rechtsanwälte.
  • Führen des Rechtsanwaltsverzeichnisses:Gemäß § 31 BRAO führen die Rechtsanwaltskammern elektronische Verzeichnisse über die in ihren Bezirken zugelassenen Rechtsanwälte.Zudem wird bei der Bundesrechtsanwaltskammer ein Gesamtverzeichnis aller bei den Rechtsanwaltskammern zugelassenen Rechtsanwälte geführt.Unter der Adresse http://www.rechtsanwaltsregister.org wird das Rechtsanwaltsverzeichnis online geführt.
  • Qualitätssicherung durch die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen.
  • Zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen erteilt die Rechtsanwaltskammer auf Antrag Dritten gegenüber Auskunft über den Namen und die Adresse der Berufshaftpflichtversicherung des Rechtsanwalts sowie dessen Versicherungsnummer.
 
Das nicht, aber wenn ein Anwalt einen "C"ollegen hinhängt wirds wahrscheinlich eher ernst genommen als wenn das so ein unwissender popeliger Nichtjurist tut


Popeliger Nichtjurist und bescheuerter Kunde von eigentlichem " Anwalt!" ...........ich weiß, ich weiß! Es muss Geld kosten, sonst passiert nichts, wo kämen denn dann die Anwälte noch hin!:cool:
 
@Hippo

Wieso das denn ? Meinst Du wirklich, wenn sich ein Prokurist an eine öffentliche Stelle wendet, wird er nicht für Voll genommen ?? Haha.

Bitte lese mal den Link, den ich eingefügt hatte zur Anwaltskammer. Die Beschwerdestelle ist dem Anschein nach GERADE für Normalos, auch desshalb weil es KOSTENLOS ist. Wenn ich mir einen Anwalt zur Beschwerde gegen einen Anwalt nehmen muss....das hätten die gerne. Sehr lustig. Nix da.
 
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Wieso soll sich ein Anwalt bei der Anwaltskammer, gegen einen anderen Anwalt beschweren.....???? Habe ich noch nie gehabt oder gehört. Meist sind das die zitierten verärgerten OTTO NORMALOS. Nur leider machen das die Meisten falsch. Desshalb auch meine Richtigstellung dazu.

Doch man sollte die NORMALOS insbesondere die Unternehmer nicht unterschätzen. Diese verfügen heutzutage oftmals über das gleiche Wissen (und mehr), wie der gemeine Rechtsverdreher (Fachidioten) und sind noch dazu verbissener. Die Leute wehren sind heute mehr denn je, gegen das System. Dazu zähle auch die Rechtsverdreher (siehe mein vorherigen Beitrag, EINE SUPPE)

Kenn jemand das Buch: ER IST WIEDER DA ? Sollte Ihr mal lesen. Wer den tieferen Sinn des Ganzen erkennt, ist sich bewusst, was ich meine.


Der Spruch: " Dein Anwalt oder Steuerberater ist nur so gut, so gut Du selber bist!" ...............hat sich noch nicht so rumgesprochen!

Der Weg zum Sieg soll hier gar nicht genau erläutert werden, damit jeder sein Einkommen behält! " Leben und leben lassen!" gilt nicht in jeder Ebene! Schön zu hören, die Hemmschwelle wird immer weniger!

Lg Dickerhals
 
@Hippo

Wie so das denn ? Meinst Du wirklich, wenn sich ein Prokurist an eine öffentliche Stelle wendet, wird er nicht für Voll genommen ?? Haha.
...



Meine Meinung resultiert aus einem Empfinden raus, nicht aus dem Text.
Und vergleich doch einen Prokuristen nicht mit einem Normalo der sich hilfesuchend ohne juristische Erfahrung an die Kammer wendet. Der erste weiß wo er den Hebel ansetzen muß und der zweite hofft auf Gerechtigkeit
 
Am Rande sei darin erinnert, dass wir hier alle (hoffentlich) das selbe Ziele verfolgen.... :rolleyes: Und dass sicher auch verschiedene Wege zu eben diesem führen können!
 
Oh Gott, dann man muss man also den Berufsstand bei der Beschwerde mit belegen.....Ne Hippo, Sorry, bin ich anderer Meinung. Wenn eine Beschwerde fachlich, sachlich und formal korrekt ist, wird diese immer für Voll genommen. Dies ist jedenfalls meine Meinung. Ein selbständiger Einzelunternehmer ist auch an sich für Voll zu nehmen. Ebenso ein Einmann GMBH- Geschäftsführer. Völlig Wurscht. Darum ging es auch nicht. Für Wen ist die Kammer wann da ? Dies ist die Frage.

Abgesehen davon reden wir ja von gewerblichen Abmahnungen und damit ist ohnehin alles gesagt. OTTO NORMAL ist das dann ohnehin nicht.
 
Nimm den kleinen Handwerker der zufällig selbständig ist ...
Für wen die Kammer da ist? Zur Abwimmelung derer die sich abwimmeln lassen und notgedrungen das bearbeiten wo sie gezwungenermaßen nicht drumrumkommen.
Zwischen dem was Du Dir erträumst und mit Deinen Kenntnissen auch erreichst und dem Normalo, seis ein Gewerbetreibender oder abhängig Beschäftigter ohne größere Kenntnisse ist in der Praxis eben ein himmelweiter Unterschied.
Was Du, ich und viele andere Aktivisten in den einschlägigen Foren erreichen können oder sich ggf NICHT gefallen lassen ist eines, was Kammern u.ä. sich gegenüber nichthartnäckigen Anspruchstellern herausnehmen ist was anderes
 
@hippo

...Also ist es NICHT eine Frage des Berufsstandes, wie vorher falsch geschrieben. Das habe ich gemeint. Zielführend ist der Inhalt und die Verbissenheit zum Ziel zu kommen. Ob Jurist oder Nichtjurist, ganz egal.

DAKOR
 
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