Erst wenn Gespräche mit der Rechtsanwältin bzw. dem Rechtsanwalt nicht zum Erfolg führen, wenden Sie sich schriftlich und möglichst zeitnah beschwerdeführend an den
Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin, Littenstr. 9, 10179 Berlin.
Die Einlegung der Beschwerde ist für den Beschwerdeführer kostenfrei.
Hinweis: Für die Kammer besteht keine Verpflichtung zum Tätigwerden. Sie ist nicht gezwungen, im Hinblick auf Ansprüche Dritter, berufsrechtliche Maßnahmen gegenüber Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten einzuleiten.
In dem Beschwerdeschreiben sollte mitgeteilt werden, was passiert ist und aus welchem Grund Sie der Auffassung sind, dass Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt gegen die anwaltlichen Berufspflichten verstoßen hat. Die Beschwerde muss den wesentlichen Sachverhalt, den Namen und die Anschrift der Anwältin bzw. des Anwalts sowie die Erreichbarkeit des Beschwerdeführers beinhalten. Wir benötigen daher eine postalische Anschrift der Beschwerdeführerin bzw. des Berschwerdeführers. Die Beschwerde muss in deutscher Sprache und in lesbarer Form verfasst sein. Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer hat kaum Möglichkeiten der eigenen Sachaufklärung. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es uns nicht gestattet, inhaltlich per Email über die Angelegenheiten zu kommunizieren.
Ihre Beschwerde wird vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin sorgfältig geprüft. Erscheint eine Verletzung von Berufspflichten möglich, erhält die betroffene Rechtsanwältin bzw. der Rechtsanwalt eine Kopie der Beschwerde mit der Bitte um Stellungnahme. Die Stellungnahme erhält der Beschwerdeführer in der Regel zur Kenntnis.
Nach Abschluss des Verfahrens setzt der Vorstand den Beschwerdeführer von seiner Entscheidung in Kenntnis.