Anruf auf dem Festnetz 0190 / 9999

Re: 0190015040

gast schrieb:
Betreff: strafanzeige wegen belästigung...

Belästigung ist stets in sexueller Hinsicht zu bewerten - in dem hier vorliegenden Sachverhalt scheidet der Tatbestand aus, eine Strafanzeige ist nicht sinnvoll.
Und genauso sinnarm ist es, eine Strafanzeige in Briefen, E-Mails oder telefonisch anzukündigen.
 
... das wäre dann eine nicht bußgeldbewährte Owi und hat "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" (alte Beamtenfloskel) nichts mit dem hier vorgetragenen Sachverhalt zu tun. :D
 
Zurück zum Thema - manch´ einer würde gern einen Sachverhalt anzeigen wollen, von dem er meint, es wäre eine strafrechtlich relevante Belästigung, weil er unerwünschte Anrufe oder SMS erhält. MEn nach ist das gar nichts, weil als Staftatbestand nicht bewährt und somit nicht verfolgungswürdig. Derartige Anzeigen müssen mMn eingestellt werden, weshalb es sich gar nicht erst lohnt, überhaupt eine zu erstatten.
 
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