Reducal
Forenveteran
Re: 0190015040
Belästigung ist stets in sexueller Hinsicht zu bewerten - in dem hier vorliegenden Sachverhalt scheidet der Tatbestand aus, eine Strafanzeige ist nicht sinnvoll.
Und genauso sinnarm ist es, eine Strafanzeige in Briefen, E-Mails oder telefonisch anzukündigen.
gast schrieb:Betreff: strafanzeige wegen belästigung...
Belästigung ist stets in sexueller Hinsicht zu bewerten - in dem hier vorliegenden Sachverhalt scheidet der Tatbestand aus, eine Strafanzeige ist nicht sinnvoll.
Und genauso sinnarm ist es, eine Strafanzeige in Briefen, E-Mails oder telefonisch anzukündigen.