Rüdiger Kunz
Forenveteran
AW: Anruf (angeblich) von der Deutschen Rentenversicherungsanstalt
Richtig, denn das wäre allenfalls eine "verdächtige Wahrnehmung" der es an einem konkreten Tatbestand mangelt. Cold Call nach dem UWG dürfte hier kaum greifen, da der Sachverhalt in keinster Weise nachvollzogen werden kann. Kein Schaden, keine Aufnahme!Habe anschließend versucht Anzeige bei der Polizei gegen Unbekannt zu machen, aber die standen auf dem Standpunkt es sei ja nichts passiert und somit nichtmal als Versuch zu werten.