An Masse gelegt...

Dino

Mitglied
Und wieder mal eine Mehrwertnummer auf der Strafbank der RegTP.

30.03.2005 190055555 Preisansage Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung für die Zeit zwischen dem 15.08.03 und 07.02.05

So eine Schnappszahl-Nummer ist eigentlich eine, die eben wegen ihrer Einprägsamkeit für Werbung in TV und Printmedien ideal ist. Und daher nehme ich mal an, dass einiges an Geld für Werbung investiert wurde. Und nun das...

Allerdings stellt sich die Frage, ob sich wirklich ein nennenswerter Verlust einstellt, denn speziell die Betroffenen aus weiter zurückliegenden Zeiten werden im Nachhinein kaum Wind von dem Eintrag bekommen.
 
Dürfte die Konsequenz aus folgenden Spam-Mails vom November sein:

Bonn, den 15. November 2004

Rechnung Online - Gefälschte Mails im Umlauf

Seit dem Wochenende werden gefälschte E-Mails mit dem Absender Deutsche Telekom ([email protected]) versandt. Die gefälschten Mails sollten keinesfalls geöffnet werden.

Die Empfänger werden in den Mails aufgefordert, einen Link zu öffnen. Über diesen Link sei dann die aktuelle Telekom-Rechnung abrufbar. Empfänger dieser Mail sollten den Link auf keinen Fall öffnen, sondern die Nachricht sofort löschen. Die Mails sind gefälscht und stammen nicht von der Deutschen Telekom. Über diesen Weg kann ein so genannter "Trojaner" - das ist ein Virus, der großen Schaden anrichten kann - auf den Computer gelangen.

Die Fälschung ist wie folgt erkennbar:
• in der Betreff-Zeile steht eine falsche Buchungskontonummer (6801432458)
• die angegebene Internetseite "ntuaa-dfw.org" ist falsch.
• bei der im Text der E-Mail angegebenen Infoservice-Rufnummer 0190-0 55555 wurde der für
diese Rufnummer geltende Preis von 45 Cent auf 360 Cent verfälscht.

Woher weiss ich, dass eine Rechnung echt ist und von der Telekom stammt?
Die Echtheit unserer E-Mails erkennt der Rechnung Online Kunde an folgenden Merkmalen:
• Die exakte Buchungskontonummer des Kunden in der Betreffzeile
• Die richtige Internetseite lautet www.t-com.de/rechnung
• Bei der Funktion ???Benachrichtigung per E-Mail“ werden grundsätzlich keine Anlagen
(Rechnungen) mit versandt.
• Nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch sind Anlagen als pdf bzw. zip-Datei beigefügt
(Rechnung + ggf. Einzelverbindungsübersicht)

Browser-Software updaten und Lücken schließen
Internet-Nutzer sollten grundsätzlich nicht auf E-Mails reagieren, die sie per Weblink zu einer Seite führen wollen, um dort vertrauliche Informationen abzurufen. Sicherer ist es, Webseiten über Lesezeichen (Favoriten) aufzurufen. Zudem sollten Nutzer des Internet Explorer ihre Browser-Software regelmäßig per Update auf dem neuesten Stand halten, Microsoft bietet für bekannte Sicherheitslücken regelmäßig so genannte Patches (Software-Aktualisierungen) an.

Trojaner abwehren und beseitigen
Die Antivirenhersteller arbeiten an einem Update ihrer Software, um diesen Trojaner abzuwehren und zu beseitigen. Bis diese Updates zur Verfügung stehen, sollten Empfänger dieser gefälschten Mail, die den Link angeklickt haben, keine vertraulichen E-Mails oder sicherheitsrelevante Transaktionen und Daten im Internet versenden.

Quelle: Pressemitteilung T-Com vom 15. November 2005
 
Dino schrieb:
Und wieder mal eine Mehrwertnummer auf der Strafbank der RegTP.

30.03.2005 190055555 Preisansage Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung für die Zeit zwischen dem 15.08.03 und 07.02.05

So eine Schnappszahl-Nummer ist eigentlich eine, die eben wegen ihrer Einprägsamkeit für Werbung in TV und Printmedien ideal ist. Und daher nehme ich mal an, dass einiges an Geld für Werbung investiert wurde. Und nun das...

"T-Com - wir bereiten den Weg in die multimediale Zukunft.

Die Abteilung Infodienste ist ein Teil des Unternehmensbereichs MV (Marketing Vertrieb) innerhalb der T-Com. Auf einer innovativen Sprachportal-Plattform wird neben Anwendungen für externe Kunden auch ein eigenes Sprachinformationsportal (Voice Portal) angeboten. Unsere Kunden erhalten unter der Servicerufnummer 0 190 0 55555 sprachgesteuert, rund um die Uhr, aktuelle Informationen zu elf verschiedenen Informationsdiensten. Zu diesen Informationsdiensten gehören z.B. aktuelle Börseninformationen, aktuelle Nachrichten zum nationalen und internationalen Geschehen, Kinoinformationen, Sport, Wetter etc."

Dino schrieb:
Allerdings stellt sich die Frage, ob sich wirklich ein nennenswerter Verlust einstellt, denn speziell die Betroffenen aus weiter zurückliegenden Zeiten werden im Nachhinein kaum Wind von dem Eintrag bekommen.

Der "Verlust" muß ja nicht deswegen ausbleiben, nur weil die Betroffenen nichts zurückerlangen (aus welchen Gründen auch immer - vielleicht weil die Betroffenen selbst überhaupt keinen Rückerstattungsanspruch haben? Also nicht erst deswegen nichts zurückbekommen, weil sie von ihren Rechten keinen Gebrauch machen, oder keine Kenntnis von ihnen haben?) Bei vorsätzlich irreführend erzielten Gewinnen kann deren Herausgabe an den Bundeshaushalt erklagt werden:

Wer vorsätzlich [unlautere Wettbewerbshandlungen vornimmt] und hierdurch zu Lasten einer Vielzahl von Abnehmern einen Gewinn erzielt, kann von den .... [dazu] berechtigten [Stellen] auf Herausgabe dieses Gewinns an den Bundeshaushalt in Anspruch genommen werden.
§ 10 UWG

Klagebefugt sind gesetzlich zugelassene Wettbewerbsverbände wie zum Beispiel der

Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminaltität e.V.
Landgrafenstraße 24 B
61348 Bad Homburg vor der Höhe
http://www.dsw-schutzverband.de/

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Der DSW ist ein rechtsfähiger Verband zur Förderung gewerblicher Interessen.
Nach § 8 Abs.3 Nr.2 UWG ist er befugt, Unterlassungsansprüche aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geltend zu machen.
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- Erstellung von Gutachten
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- Schulung von Polizeibeamten

gal.
 
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