Amtliche Vorformulierung zum Online-Widerrufsrecht ist unwirksam

AW: Amtliche Vorformulierung zum Online-Widerrufsrecht ist unwirksam

Heise schrieb:
Trotz des Richterspruchs aus Halle rät beispielsweise Rechtsanwalt C. F. , Justiziar von Trusted Shops, das Muster weiterhin zu verwenden. Schließlich stehe das Formular aufgrund einer rechtlichen Neuregelung seit dem 8. Dezember 2004 selbst im Range eines Gesetzes und sei ab diesem Zeitpunkt in Bezug auf Neuverträge wirksam, so F. . Sollten weitere Gerichte dem Urteil des LG Halle folgen und Händlern durch verspätete Warenrückgaben Schäden entstehen, seien sogar Regressansprüche gegenüber dem Bundesjustizministerium denkbar, meinte er
cp.
 
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