Allgemeine Gedanken zur Vorgehenweise

Der-IT-DaU

Frisch registriert
also das mit [ edit] s, solltet ihr euch alle nicht zu kompliziert machen. Auch Fehlverhalten kann die Situation, meines Erachtens nach, nur verschlimmern.

Wenn [ edit ] (oder die Unternehmen die von denen beauftragt werden) eigenverantwortlich zulässt (zulassen), dass Persönliche Daten von natürlichen Personen von Dritten missbraucht werden, ist das eher ein Fall für den Staatsanwalt.

In Panik zu verfallen und auf die Meldungen und Anschreiben dieser Firmen auch noch via Internet zu reagieren, ist der schlechteste aller möglichen Wege. Dieses Verhalten ist im schlimmsten Fall ein EINGESTÄNDNIS das man ja doch mit der Firma elektronischen Kontakt hatte (Welcher Richter kennt sich schon mit elektronischen Protokollen aus?).

Der juristisch sicherste Weg sollte sein, die sich derart meldende Firma noch klassisch via Papier und Briefumschlag (Einschreiben/Rückantwort) von dem Missbrauch der Daten in Kenntnis zu setzen (natürlich nur wenn man sich selbst auch SICHER ist, das sich nicht doch Angemeldet hat). Kleiner Tipp für die Adressfindung >w*w.denic.de<, (falls die Forderung lediglich via E-Mail eingegangen ist)

Das diesbezügliche Anschreiben sollte in etwa so lauten:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mir ist zugetragen worden, dass meine persönlichen Daten bei Ihnen von Dritten missbräuchlich zur Nutzung kostenpflichtiger Inhalte im Internet verwendet wurden.

Hiermit zeige ich Ihnen an, dass weder ich persönlich, noch Personen die zu meinem Computer Zugang haben, Sie oder andere Unternehmen mit irgend einer Art von Leistung beauftragt haben.

Weiterhin fordere ich Sie dazu auf, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass alle meine persönlichen Daten, die derzeit bei Ihnen oder Ihren Auftraggebern bzw. Erfüllungsgehilfen gespeichert sind, unverzüglich zu löschen.

Sollte ich zukünftig von Ihnen elektronisch oder postalisch Forderungen erhalten, werde ich umgehen Anzeige gegen Sie, Ihre Auftraggeber und Erfüllungsgehilfen, bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erstatten.

Hochachtungsvoll

XYZ

Dann lehnt man sich in Ruhe zurück und wartet ab ob irgendwann einmal ein Mahnschreiben vom zuständigen AMTSGERICHT (und nur von diesem) bei einem einflattert. Diesem braucht man dann nur noch, mit Hinweis auf o.g. Meldung (oder Vorgangsnummer in Folge einer Anzeige) zu widersprechen (in Kopie beilegen), und dann...

Naja, dann passiert meist ohnehin nichts mehr :cool:

Bezogen darauf, dass Mann/Frau sich doch bei w*w.das-tvquiz.com angemeldet (aber nicht gespielt) haben sollte, hier ein kleiner Hinweis:

Zwar ist es richtig, dass man quasi schon bei der Registrierung (nach der kostenlosen Trainingsstufe) eine vermeintlich KOSTENPFLICHTIGE Leistung in Anspruch nimmt (weil man dann automatisch in die zweite Spielstufe kommt die mit € 10,- zu Buche schlägt), jedoch würde ich gerade hier unbedingt Strafanzeige bei der zuständigen Kriminalpolizei, wegen Trickbetrug bzw. vorsätzlicher arglistiger Täuschung, erstatten.

Carne perit, lex constat

abgetrennt und editiert, da unerlaubte Rechtsberatung im Einzelfall, modaction
 
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