KatzenHai
Scyliorhinus stellaris
Aus einem anderen Thread:
§ 309 BGB:
Nur mal so zur allgemeinen Information: Das ist krachend unwirksam.AGB schrieb:10. Beanstandungen
Mit der Einwahl per Dialer entsteht in jedem Fall eine Zahlungspflicht des Endkunden. Bei berechtigten Einwendungen werden überzahlte Beträge zurückerstattet.
Beanstandungen bezüglich der Dienstleistungen seitens des Inhalteanbieters sind an die, im Dialerfenster unter "Info", angezeigte Adresse zu richten.
Beanstandungen bezüglich des durch die Einwahlsoftware eingerichteten Verbindungsaufbaus richten Sie bitte an: (...)
§ 309 BGB:
- Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam (...) - 2. (Leistungsverweigerungsrechte)
eine Bestimmung, durch die
a) das Leistungsverweigerungsrecht, das dem Vertragspartner des Verwenders nach § 320 zusteht, ausgeschlossen oder eingeschränkt wird oder
b) ein dem Vertragspartner des Verwenders zustehendes Zurückbehaltungsrecht, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht, ausgeschlossen oder eingeschränkt, insbesondere von der Anerkennung von Mängeln durch den Verwender abhängig gemacht wird