AG Krefeld 70 C 643/05, noch eine Klagerücknahme

118xx

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Die Beklagte hatte 3 Verbindungen mit 32 bis 58 Sekunden Dauer auf der Rechnung ihres Teilnehmernetzbetreibers (7/04). Berechnet wurden 29,95 pro Anwahl. Zum Zeitpunkt der Verbindungen-so diese überhaupt richtig erfasst wurden- war der Dialer noch registriert (die zwischenzeitlich erfolgte Deregistrierung ist noch nicht bestandskräftig). Die Telefongesellschaft wurde darauf hingewiesen, dass die Haltezeit von Dialern des betroffenen Herstellers in der Datenbank der RegTP/BNA nicht sonderlich hoch ist. Gleichwohl wurde gerichtlicher Mahnbescheid beantragt. Die Beklagte hat nunmehr selber gegenüber dem Mahngericht die Durchführung des strittigen Verfahrens beantragt. Die Sache wurde an das AG Krefeld abgegeben. Dort wurde nunmehr von der klagenden Telefongesellschaft kommentarlos die Klage zurückgenommen mit der Folge das die der Beklagten entstandenen Anwalts und Gerichtskosten zu erstatten sind.
 
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