AW: Achtung: Keine Strafbarkeit bei Bereitstellung eines Faxabrufs mit nur 4.800 Baud
Jetzt hüpfst Du wieder hin und her.
Wer auf eine SMS antwortet, weil er denkt, da will jemand mit mir chatten, ein echter Mensch und dann antwortet ein Callcentermitarbeiter, der wird getäuscht. Diese Täuschung ist ursächlich für seine Vermögensverfügung. Ergo Betrug, wenn man Vorsatz annimmt. Sonst unlauterer Wettbewerb. Ob eine entsprechende Formulierung in irgendwo abrufbaren AGB (wie werden die Vertragsinhalt???) daran etwas ändert, wird nicht nur von mir bezweifelt.
Anders, wenn z.B. die 0900-Nummer verschleiert wird, indem man z.B. die Landesvorwahl davor setzt 004 990 0085 XX XX. Das ist Täuschung.
Das bestärkt den Vorsatzverdacht, die Täuschungsabsicht, sicherlich. Aber das sind zwei Ebenen - Täuschung über die Kosten durch Verschleierung ist das eine und Täuschung über den Inhalt des Geschäfts ist das andere. Letzteres könnte selbst mit deutlichster Preisangabe als Betrug ausgelegt werden. Man täuscht Dienstleistung A vor ("sie können über unseren Service mit flirtwilligen Personen sprechen oder einer konkreten Person, die konkret mit ihnen Kontakt wünscht") und liefert statt dessen Dienstleistung B ("Plauderei mit einem Callcentermitarbeiter, der sich auch noch als etwas ausgibt, was er nicht ist"). Betrug? Wie hat Sascha mir mal geraten? "Frage den Staatsanwalt Deiner Wahl"
Zu dem Baudfall:
"Herr Dr. Helmut B* von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat das Verfahren im Übrigen gegen *** am 6.3.2001 nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt mit der Begründung: "
Da auf Anforderung stets 70% der Übertragungskosten erstattet werden, bleibt es letztlich bei einer verkehrsüblichen Übertragungsgebühr, so dass ein Schaden nicht zu begründen ist." (komische Logik?)
Er äußert sich also nicht dazu, was wäre, wenn ein Schaden bestehen würde, ausgelöst durch ein - sagen wir mal - "Missverständnis", weil der Abrufer davon ausging, dass das FAX mit der üblichen Geschwindigkeit kommt, während der Faxanbieter glaubte, dass der Faxabrufer wissen müsse, dass sein FAX auf die (unüblich geringe?) Übertragungsrate eingestellt war. Dass der Gesetzgeber wissentlich solche Lücken im Gesetz lässt, dass ein (in Laienansicht) "Betrug" möglich ist, ist ein Skandal, über den wir nicht weiter diskutieren müssen. Die Ahnungslosigkeit unserer Politiker wird in diesem Lande eh langsam zu einem erheblichen Risiko für die Bürger...
(in Sachen "Baud" drehen wir uns übrigens im Kreise...
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=199545#post199545 - es würde mir helfen, zu wissen, ob Du Dich da auf denselben Fall berufst. Die Palmensache, meine ich - dann könnten wir das evtl. anders diskutieren)
Nachsatz:
Ich glaube aber nicht, dass der Abruf mit 4.800 Betrug ist, sonst hätte die Generalstaatsanwaltschaft und die Staatsanwaltschaft das doch gesagt.
Nett. Sie haben aber eben auch nicht gesagt, dass es (prinzipiell) nicht
doch Betrug sein
könnte (wenn (a) ein Schaden entsteht und man (b) Vorsatz annimmt ist es durchaus möglich, einen Betrugstatbestand zu konstruieren. Belegen wäre dann nochmal was anderes...)