Abzocker in den Wahnsinn treiben, oder das Ende der Textbausteine

Aus gegebenem Anlass, weil ja immer wieder die Diskussion aufkommt, ob und wie man sich der Abzocker erwehrt und auch weil zeitlos, habe ich die folgende Konversation rekonstruiert.

Es trug sich zu, dass die recht einfältige und des Deutschen zumindest in der Schriftform nicht unbedingt mächtigen A.F., sich bei 99xxxxxx.de (Betreiber wurden inzwischen rechtskräftig verurteilt) registriert hatte und auf die zarten Rechnungs- und Mahnschreiben des Abzockers nicht reagiert hat. Der Abzocker hatte recht schnell die Schnauze voll, von so einem impertinenten Verhalten und die Rechnung innerhalb von 2 Wochen seinem Anwalt Sven S. zum weiteren Inkasso durchgereicht hat. Es entspannt sich im Folgenden eine zuweilen kafkaesk anmutende E-Mail-Konversation zwischen dem Inkassoanwalt, bzw. dem was dieser als seinen „Kundensupport“ nennt und der arg in Bedrängnis geratenen A.F.

Aber schauen wir uns das doch mal genauer an:

Überschrift: Anwaltliche Rechnung
Sehr geehrte/r Herr/Frau A.F.,
in der vorbezeichneten Angelegenheit hat mich die Firma B. P. Media Limited, vertreten durch S.Sch., Hamburg, mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Nach unserem Informationsstand haben Sie ihre Rechnung vom 20.04.2009 mit der Rechnungsnummer 99xxxxx für die Anmeldung vom 19.04.2009 um 17:51 Uhr mit der folgenden IP-Adresse 89.196.49.227 für die Bereitstellung von 99xxxxxx.de bis zum heutigen Datum nicht beglichen.
Aus der von Ihnen in Anspruch genommenen Internet-Seite ist ersichtlich, dass es sich bei der erbrachten Dienstleistung um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Meine Mandantin hat den Betrag aus dem mit Ihnen geschlossenen Vertrag bereits mehrmals angemahnt, erstmalig am 27.04.2009.
Ich fordere Sie daher auf, die Forderung in Höhe von 70,50 nebst Zinsen und der Kosten meiner Inanspruchnahme von insgesamt 110,29 Euro, spätestens bis zum 12.06.2009 unter Angabe des Aktenzeichens auf mein Konto zu überweisen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der sich im anliegenden Schreiben befindlichen Forderungsaufstellung.


1. Antwort: A.F.:
Ser gährter Herr Rechsanwalt Sch.,

vilen Dang, das sie bestägigen, das ich nich sol zahln. Wollte ja Rechnung zaln, hab aber kein Konto,
musst ärst Konto aufmachen, habe jetz Konto und wolt heute zalen. Allah sei dank jetzt komen sie und
schreibm mit, ich sol nich zalen Dange Dange vilmals
Unterwürfiks A.F.


2. Überschrift: Anwaltliche Mahnung
Sehr geehrte/r Herr/Frau A.F.,
bekanntlich vertreten wir die Firma B.P. Media Limited, Hamburg. Bedauerlicherweise haben
Sie auf unsere bisherigen Kontaktaufnahmen nicht adäquat reagiert und keine Zahlungen geleistet. Noch
immer besteht die Forderung aus Ihrer Anmeldung bei 99xxxxxx.de
Sie zwingen uns damit, diese Forderung unter Aktenzeichen 1160518 für die Nutzung von 99xxxxxx.de
an unsere Prozessabteilung weiterzugeben. Dort wird das gerichtliche Verfahren gegen Sie vorbereitet, von dort aus würden auch die erforderlichen Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung der Forderung im Falle der erfolgreichen Titulierung eingeleitet. Die dadurch entstehenden Mehrkosten gehen voll zu Ihren Lasten.
Unsere Prozessabteilung wird im Falle der erfolgreichen Titulierung der Forderung die Pfändung von Bankkonten sowie die Pfändung von Lohn und Gehalt bei Ihrem Arbeitgeber erwirken.
Nochmals weisen wir darauf hin, das unsere Mandantschaft nicht auf die Ihnen bekannte Forderung verzichtet und sich vorbehält, alle rechtlichen Möglichkeiten der Beitreibung dieser Forderung in Anspruch zu nehmen.
Um diese für beide Seiten unangenehme und insbesondere für Ihre Seite mit Kosten verbundene weitere
Bearbeitung der Forderungssache zu vermeiden, geben wir Ihnen letztmalig die Möglichkeit, die Forderung in Höhe von 110,29 Euro zu begleichen,


3. Antwort: A.F.:

Ser gährter Herr Rechsanwalt Sch.,
das bestätign ich so nich zalen hilft mir sähr. Habe geläsen Belerors is Abzocke. Wol doch nich, wenn si
als Anwal schribn sol nich zaln.
Es küsst Si, A.F.


4. Überschrift: Anwaltliche Mahnung

Sehr geehrte/r A.F., (oha, Name groß geschrieben, jetzt wird die Daumenschraube
angezogen, also scheint Vorsicht geboten!)

vielen Dank für Ihre Nachricht an die Rechtsanwaltskanzlei Schulze.
(Spaß beiseite, leider können wir von unserer bisherigen Inkassoforderung nicht zurücktreten.)

Zwischen Ihnen und meiner Mandantin besteht ein vom Tag der Anmeldung rechtsgültiger Dienstleistungsvertrag über die Nutzung des Serviceangebotes meiner Mandantin. Sie haben bei der Anmeldung zudem bestätigt, dass Sie über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden und haben im Anschluss entweder auf die Ausübung verzichtet, oder haben dieses nicht in der gesetzlich bestimmten Frist wahrgenommen. Die korrekte Hauptforderung ist Ihnen in der ersten Zahlungsaufforderung wie vereinbart in Rechnung gestellt worden. Trotz der hier vorliegenden Bestätigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen meiner Mandantin haben Sie bisher keine Zahlung geleistet und sind damit im Verzug.

(Rest Textbaustein gelöscht)


5. Antwort: A.F.:

Ser gährter Herr Rechsanwalt SCH.,
WIVIL MAL SOL ICH NOCH BEDANKEN?

Hochverährlichst A.F.


6. Überschrift: Anwaltliche Mahnung

Sehr geehrte/r A.F., (Weia, will der denn gar nicht mehr von seiner Decke runterkommen – jetzt wird es wohl schärfer)

vielen Dank für Ihre Nachricht an die Rechtsanwaltskanzlei Sch.
Leider können wir von unserer bisherigen Inkassoforderung nicht zurücktreten.
Zwischen Ihnen und meiner Mandantin besteht ein vom Tag der Anmeldung rechtsgültiger Dienstleistungsvertrag über die Nutzung des Serviceangebotes meiner Mandantin. Sie haben bei der Anmeldung zudem bestätigt, dass Sie über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden und haben im Anschluss entweder auf die Ausübung verzichtet, oder haben dieses nicht in der gesetzlich bestimmten Frist wahrgenommen. Die korrekte Hauptforderung ist Ihnen in der ersten Zahlungsaufforderung wie vereinbart in Rechnung gestellt worden. Trotz der hier vorliegenden Bestätigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen meiner Mandantin haben Sie bisher keine Zahlung geleistet und sind damit im Verzug.

(Rest Textbaustein gelöscht)


7. Antwort: A.F.:

Ser gährter Herr Rechsanwalt Sch.,

verstäh nich. Si geshriebn sol nich zaln. Sol ich doch?

Verunsicherst A.F.


8. Überschrift: letzte außergerichtliche anwaltliche Mahnung (Uh, oh, hat die gute A. es jetzt übertrieben, weil es jetzt die letzte Möglichkeit ist, sich vielleicht noch außergerichtlich zu einigen)

Sehr geehrte/r A.F., bekanntlich vertreten wir die Firma Belleros Premium Media Limited, Hamburg. Bedauerlicherweise haben Sie zu unserer großen Verwunderung nicht auf unsere bisherigen Mahnungen und Kontaktaufnahmen adäquat reagiert und keine Zahlungen geleistet. Noch immer besteht die Forderung aus Ihrer Inanspruchnahme von 99xxxxxx.de.Wir haben unserer Mandantin nunmehr empfohlen, das gerichtliche Verfahren zur Titulierung der Forderung unter Aktenzeichen 1160518 einzuleiten.Unsere Prozessabteilung wird im Falle der erfolgreichen Titulierung der Forderung die Pfändung von Bankkonten sowie die Pfändung von Lohn und Gehalt bei Ihrem Arbeitgeber erwirken.
(Rest Textbaustein gelöscht)


9. Antwort A.F.:

Sär gährter Herr Rechsanwalt Sch.,

hab letze woch ganz schnel 5 Euro an Konto von Sie überwisn. Geld kam zurück. Das finde ich ächt net, das sie Geld zurückgebn, weil sie von Anfang an geschrieben, brauch nich zaln.

Dankbarst A.F.


10. Überschrift: letzte außergerichtliche anwaltliche Mahnung
(Da ist das Kalletaler Dreieck aber viel phantasiereicher gewesen)

Sehr geehrte/r A.F.,vielen Dank für Ihre Nachricht an die Rechtsanwaltskanzlei Schulze in Hamburg. Leider können wir von unserer bisherigen Inkassoforderung nicht zurücktreten.Zwischen Ihnen und meiner Mandantin besteht ein vom Tag der Anmeldung rechtsgültiger Dienstleistungsvertrag über die Nutzung des Serviceangebotes meiner Mandantin. Sie haben bei der Anmeldung zudem bestätigt, dass Sie über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden und haben im Anschluss entweder auf die Ausübung verzichtet, oder haben dieses nicht in der gesetzlich bestimmten Frist wahrgenommen. Die korrekte Hauptforderung ist Ihnen in der ersten Zahlungsaufforderung wie vereinbart in Rechnung gestellt worden. Trotz der hier vorliegenden Bestätigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen meiner Mandantin haben Sie bisher keine Zahlung geleistet und sind damit im Verzug. (Rest Textbaustein gelöscht)


11. Antwort A.F.:

Ser gärter Rächsanwalt Sch.,

das is komisch in Deutschland, dass so vil Bürokram um mitteilen ich sol nich zalen. Is aber gut so, vil beser als in Turkmenistan, wo griminell Rechsanwält ganz schlihmm schreibn. Aber in Deutschland sind nur nette Rechtsanale.

In tifster Dankbarkeit A.F.


12. Überschrift: Letzte außergerichtliche anwaltliche Mahnung

Sehr geehrte/r A.F., vielen Dank für Ihre Nachricht an die Rechtsanwaltskanzlei Sch. in Hamburg. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass eine Beleidigung, auch per Email, gemäß § 185 StGB einen Straftatbestand darstellt und mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird. Eine Strafanzeige wegen Beleidiung behalten wir uns vor.Von unserer bisherigen Inkassoforderung können wir leider nicht zurücktreten.

(Rest Textbaustein gelöscht)


13. Antwort A.F.:

Sär gährter Rechsanal Sch.,

ich lade si ein zu mir in Jurte nach Turmenistan. Da si tringen gegoren Kamelmilch mit Vater, Bruder, Onkel, un Neffen. Freun sich auf deutsch Rechsanal und wohlen im tife Dangbarkeit turkemenisch Volk zeign.

Ärgäbenst A.F.

Die Konversation wurde nach diesem Angebot abrupt beendet, A. wartet bis heute vergebens auf die Erwiderung ihres Besuchsangebots.
 
So gehts natürlich auch. Alternativ stelle ich hier mal die IP ranges für Klaumichstan und Haumichstan zur allgemeinen Verfügung:

8.0.0.8
192.168.255.255

Weiterhin viel Spass mit dem bi tu bi :D
 
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