Wenn Du diesen Beitrag hier liest, hast du wahrscheinlich auch gerade eine Rechnung oder Mahnung für einen dubiosen Internetdienst erhalten. Du hast ein bisschen gegoogelt, bist hier im Forum gelandet. Dann hast du deinen Fall geschildert und gefragt,
* Was soll ich jetzt tun?
* Wie soll ich mich weiter verhalten?
* Ist es bei jemandem schon weiter als bis zur Mahnung gegangen?
* Muss ich das bezahlen?
* Die drohen mit Anwalt, Inkassobüro oder Schufa-Eintrag. Was heißt das für mich?
* Muss ich jetzt Angst vor Gerichtsvollzieher und/oder Pfändung haben?
* Muss ich jetzt einen Widerspruch schreiben?
* Ich wollte widersprechen, aber die E-Mail kam als unzustellbar zurück. Und jetzt?
* Muss ich die Abofalle noch einmal bezahlen, wenn ich letztes Jahr bezahlt habe?
* Die drohen mit immensen Kosten für mich. Stimmt das?
Woher wir das so genau wissen? Nun, täglich fallen - wie du ja auch - hunderte Internetsurfer auf so genannte Abo- und Vertragsfallen im Internet herein. Allein bei den deutschen Verbraucherzentralen melden sich derzeit jeden Monat(!) 22.000 Betroffene von Abzockereien dieser Art, die Dunkelziffer dürfte um ein Vielfaches höher liegen. Viele der Opfer landen auch bei uns - und stellen eine der obigen Fragen. Meistens fragen die Menschen übrigens, ohne sich durchzulesen, was zu dem Thema schon alles geschrieben wurde. Und das ist schade. Denn die Probleme (und Fragen) sind ja seit drei Jahren - seit es Abo- und Vertragsfallen gibt - immer die gleichen. Und die Antworten auch.
Trotzdem wollen wir hier noch einmal alle deine Fragen beantworten!
Also: Bitte lies dir diesen Beitrag hier genau durch. Wenn nach dem Lesen immer noch Fragen offen sind, melde dich einfach wieder im Forum. Danke!
Abofallen im Internet: Hier erstmal die Kurzfassung
* Zahle nicht, wenn du dich getäuscht, abgezockt oder betrogen fühlst! Wenn jemand von dir Geld will, muss er nachweisen können, dass es zu einem Vertragsschluss zwischen ihm und dir kam. Das wird schwierig bis unmöglich, wenn er auf seiner Internetseite im Kleingedruckten, im Fließtext, in den AGB oder am unteren Seitenrand versteckt hat, dass seine Dienstleistung etwas kosten soll - oder wenn er vorgetäuscht hat, dass sein Dienst kostenlos ist. In diesem Fall bist du also fein raus - trotz aller Drohbriefe und gegensätzlicher Behauptungen.
* Unter 18? Dann entscheiden die Eltern! Wenn du unter 18 Jahre alt bist, müssen deine Eltern mit dem Abschluss eines teuren (Abo-)Vertrags einverstanden sein. Sind deine Eltern nicht einverstanden, besteht keine Zahlungspflicht. Das heißt nicht, dass du dubiosen Firmen irgendwelche Altersnachweise oder Ausweiskopien schicken solltest - du weiß ja nicht, ob diese Daten nicht auch missbraucht werden. Und nein: Eltern haften in diesem Fall nicht für ihre Kinder.
* Keine Angst vor Inkassofirma, Schufa-Eintrag, Zwangsvollstreckung oder Anwalt! Die Betreiber dubioser Internetdienste (also Internetseiten mit versteckten Kosten) schreiben viel und drohen viel. Aber mehr als Rechnungen und Mahnungen (auch von Anwälten und Inkassobüros) kommt von Abzockern in aller Regel nicht. Sie wissen nämlich, dass sie nur verlieren können.
* Kein Angst vor Gerichtsprozessen! Bei hunderttausenden Fällen ist es nicht weiter gegegangen als bis zu fünf oder sechs Rechnungen und Inkassobriefen. In genau sechs Fällen klagten die Dienste-Betreiber - und verloren vor Gericht.
* Ein Mahnbescheid sagt gar nichts aus! Selbst wenn du einen Mahnbescheid bekommst, ist das kein Grund zu Sorge oder Angst. Denn der Rechtspfleger, der beim Amtsgericht den Mahnbescheid erlassen hat, hat überhaupt nicht geprüft, ob die Forderung tatsächlich berechtigt ist. Das würde erst in einem Zivilprozess geprüft werden. Wichtig ist nur, dass du dem Mahnbescheid binnen 14 Tagen schriftlich widersprichst - am Besten als Einschreiben mit Rückschein.
* Falsche Daten angegeben - ja und? Wenn du dich mit falschem Namen bei einem - deiner Meinung nach kostenlosen - Dienst anmeldest, handelt es sich nicht um Betrug. Und es droht dir auch kein Strafverfahren - auch, wenn Abzocker das gerne behaupten.
* Kein unnötiger Briefwechsel! Wenn du die Rechnung eines dubiosen Dienstes bekommen hast, kannst du widersprechen. Aber lasse dich bitte nicht auf laufende Schriftwechsel mit den Abzockern ein. Es bringt nichts. Und: Wenn eine Abzockerfirma deine wahren Daten (Name, Anschrift) nicht kennt, solltest du diese auch bei weiteren - unnötigen - Briefwechseln nicht verraten.
* Zahle nicht zweimal umsonst! Wenn du vergangenes Jahr auf eine Abofalle im Internet hereingefallen bist und gezahlt hast, werden die Abzocker in vielen Fällen versuchen, dich noch einmal abzukassieren. Begründung der Abzocker: Es sei ein Zwei-Jahres-Abo abgeschlossen worden und mit der ersten Bezahlung hättest du ja akzeptiert, dass die Forderung berechtigt ist. Lasse dich davon aber nicht beeindrucken! Deutschlands höchstes Gericht, der Bundesgerichtshof, hat entschieden, dass man mit der Zahlung einer Forderung diese nicht automatisch auch anerkennt. Also: Einmal Abzockern den Ferrari zu finanzieren, ist schon ärgerlich genug. Sei nicht so dumm, ihnen auch noch die nächste Benzinrechnung zu begleichen.
Und jetzt die ausführliche Version. Beginnen wir von Vorne: Was genau ist dir eigentlich passiert?
Die Anbieter von so genannten Abo- und Vertragsfallen im Internet (das sind die Internetseiten mit großem Anmeldeformular und klein verstecktem Preis) verdienen ihr Geld dadurch, dass sie eine bunte Seite zu irgendeinem Thema ins Internet stellen. Mitten darauf platzieren sie ein großes Anmeldeformular. Und versteckt im Kleingedruckten - meist ganz unten auf der Seite oder in den AGB und damit zunächst nicht sichtbar - schreiben sie, dass die Anmeldung Geld koste.
Wenn sich jemand angemeldet hat (manchmal reicht sogar das Klicken eines Links in einer Werbemail), schicken die Anbieter wenig später eine Rechnung per Mail. Denn man habe ja angeblich einen Vertrag geschlossen. Wird nicht gezahlt, erhöhen die Täter den Druck weiter und weiter, um ihre Opfer zur Zahlung zu bewegen. Denn: Wenn auch nur ein paar Prozent der Rechnungsempfänger zahlen, hat sich das Modell für die Anbieter schon gelohnt.
Das Prinzip der Angstmache
Eine wichtige Rolle bei diesem "Geschäftsmodell" spielen die Mahnungen, Anwalts- und Inkassobriefe, in denen die Anbieter ihr Geld fordern. Ein solcher Brief wird ja auch der Grund sein, warum du bei uns gelandet bist.
Gerade juristische Laien wissen nicht genau, was sie von diesen Schreiben halten sollen. Auch unberechtigte Ängste sind weit verbreitet - was die Anbieter ja beabsichtigen.
Deshalb hier mal kurz und knapp, wie es in Millionen Fällen bisher abgelaufen ist - und wie es mit 99,99 Prozent Wahrscheinlichkeit auch bei dir ablaufen wird:
Der erste Versuch, an dein Geld zu kommen: Man schickt dir eine Rechnung
Du hast eine Rechnung bekommen? Klar, warum nicht. Rechnungen kann jeder verschicken - egal, ob die darin angemeldete Forderung berechtigt ist oder nicht. Das Format (Post, Mail, Fax) ist dabei auch ziemlich egal.
Wenn du also der Meinung bist, dass die Rechnung nicht berechtigt ist, kannst du der Rechnung einmal widersprechen - auf dem gleichen Weg, auf dem du die Rechnung bekommen hast (also Mail oder Post/Einschreiben). Mehr musst du nicht tun, mehr solltest du auch nicht tun. Einsprüche werden von den meisten Anbietern sowieso nicht gelesen. Ach ja: Wenn ein dubioser Anbieter deine - echte - Anschrift nicht kennt, solltest du sie ihm auch in deinem Widerspruch nicht unbedingt mitteilen.
Wer einer Rechnung einmal widersprochen hat, muss danach gar nichts mehr tun - egal, wieviele Mahnungen in der gleichen Sache noch eintrudeln. Es reicht, dass man einmal widersprochen hat. Das ändert sich erst, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid eintrudelt (was in 99,999 Prozent der Fälle nicht passiert, aber auch kein Beinbruch wäre). Dann erst muss man wirklich reagieren. Dazu weiter unten aber mehr.
Muss man der Rechnung überhaupt widersprechen?
Dazu wirst du von jedem eine andere Antwort hören. Die einen sagen "ja", die anderen "nein". Das ist zwar unbefriedigend, aber es lässt sich nicht ändern. Aus folgendem Grund:
Die reine Lehre (die von seriösen Geschäftsleuten "auf der anderen Seite" ausgeht, nicht von dubiosen Anbietern) besagt, dass man einem ungewollten Vertrag widersprechen sollte, um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein. Andererseits aber kommt regelmäßig kein Vertrag zustande, wenn man davon ausgehen darf, nur an einem Gewinnspiel teilzunehmen oder sich kostenlos zu registrieren. Bei den Abo- und Vertragsfallen im Internet gibt es daher keinen kostenpflichtigen Vertrag - und nichts, dem man widersprechen müsste. Damit erübrigt sich auch der Widerspruch.
Das ist etwas verwirrend, stimmt. Aber genau deshalb können wir (und auch sonst niemand) dir auch keine wirklich endgültige Antwort geben, ob man einer - unberechtigten - Rechnung von diesen Anbietern widersprechen muss. Einige Betroffene haben widersprochen und sind damit gut gefahren. Viele andere Betroffene haben sich nicht gerührt - und passiert ist ihnen außer zig Mahnungen und Inkassobriefen auch nichts. Die Entscheidung liegt also weiterhin bei dir.
Was ist, wenn man man widerspricht (die Mitgliedschaft ablehnt), aber die Mail kommt als "nicht zustellbar" (MAILER-DAEMON) zurück?
Das ist nicht dein Problem, sondern das Problem des Anbieters. Wer Geschäfte per Fernabsatz macht ist dafür verantwortlich, dass er auch für Korrespondenz erreichbar ist. Das hat schon 2002 das Kammergericht Berlin entschieden. Für dich als Betroffenen heißt das: Es genügt, wenn du den Widerruf auch wirklich abschickst. Erhälst du dann die Nachricht, dass deine Mitteilung nicht zustellbar ist, hebe die Nachricht (Mail, Fax, Ausdruck) einfach nur gut auf. Um mehr musst du dich dann nicht mehr kümmern.
Was ist, wenn ich minderjährig bin?
Dann kannst du Aboverträge ohnehin nur mit Genehmigung deiner Eltern abschließen. Heißt: Wenn du irgendwas abgeschlossen hast, müssten deine Eltern dem zustimmen, sonst ist der - angeblich geschlossene - Vertrag sowieso nicht gültig. Also sprich mit deinen Eltern über die Falle, in der du gelandet bist und sag ihnen, sie sollen diese Tipps hier lesen.
Die Mahnung oder Zahlungserinnerung, oder: Der Druck wird größer
Wenn du die fragwürdige Rechnung nicht bezahlst, weil du dich abgezockt fühlst, wirst du wenige Wochen später neue Post/eine neue Mail bekommen: eine Mahnung. Auch eine solche Mahnung oder Zahlungserinnerung kann von jedem verschickt werden - unabhängig davon, ob die Geldforderung nun berechtigt ist oder nicht. Wer schon der ersten Rechnung widersprochen hat, muss sich davon nicht irritieren lassen - er hat alles getan, was nötig sein könnte.
Übrigens: Auch viele Menschen, die widersprochen haben, haben weiter Mahnungen und Drohbriefe bekommen. Das gehört bei Abzockern zum Prinzip: Sie wollen ihre Opfer "weichklopfen". Wir haben dafür sogar einen Namen: Inkasso-Stalking.
In ihren Mahnungen arbeiten die Anbieter von Abo- und Vertragsfallen sehr oft mit üblen Drohungen. Die Rede ist von Schufa-Einträgen, Verlust der Kreditwürdigkeit, drohenden Einträgen in Schuldnerverzeichnissen, sogar Gehaltspfändungen stünden angeblich ins Haus. Nichts davon ist wahr! Weder die Dienste-Anbieter selbst, noch ihre Anwälte oder Inkassofirmen können einfach so Konten pfänden, Einträge bei der Schufa veranlassen oder Ähnliches. Dazu bräuchten sie erst einmal einen so genannten gerichtlichen Titel. Wir kommen später noch dazu. Und noch etwas: Manchmal drohen dubiose Anbieter auch mit Strafanzeigen wegen Betruges. Auch das kann man sehr gelassen sehen. Dir als Opfer kann es nur recht sein, wenn sich Polizei oder Staatsanwaltschaft mit der Abzocke beschäftigen - dem Täter nicht.
Briefe von Anwälten und Inkassofirmen
Bei ihren Versuchen Geld einzutreiben, setzen die Diensteanbieter sehr oft Anwälte und Inkassofirmen ein. Was sie dabei natürlich nicht erwähnen: Anwälte und Inkassofirmen dürfen nicht mehr als jede Privatperson auch. Trotz ihrer oft klangvollen Namen. Man sollte sich also nicht einschüchtern lassen, wenn statt der Firma XYZ aus Dubai, Großbritannien oder Schweiz plötzlich eine Inkassofirma XY oder ein Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin XYZ die Mahnung schickt. Wenn du der ersten Rechnung widersprochen hast, müssen dich die folgenden Schreiben nicht mehr interessieren bis zum Mahnbescheid.
Wichtig: Verwechsle Mahnschreiben nicht mit dem gerichtlichen Mahnbescheid!
Ist es in solchen Fällen schon weiter als bis zu Mahnungen gekommen?
So gut wie nie. In den vergangenen fünf Jahren wurden zig-hunderttausende Rechnungen und Mahnungen von den Anbietern solcher Abo-Fallen im Internet verschickt. In genau fünf Fällen versuchten dubiose Anbieter ihre angeblich bestehenden Forderungen vor Gericht einzutreiben - und alle Fälle verloren sie, nicht die Rechnungsempfänger. Sowohl Amtsgericht München als auch Amtsgericht Hamm stellten fest, dass man Rechnungen nicht bezahlen muss, wenn die Forderungssteller auf ihren Internetseiten nicht klar und deutlich auf die Kostenpflicht ihrer Angebote hinweisen. Die anderen Gerichte sahen es genauso.
Haben Opfer dubioser Internetdienste schon mal einen negativen Schufa-Eintrag bekommen, weil sie nicht bezahlten?
Kurz und bündig: Nein.
Der Gerichtliche Mahnbescheid
Etwas ganz anderes als die normalen Mahn- und Inkassobriefe ist der gerichtliche Mahnbescheid.
Wenn jemand von einem anderen Geld will, kann er nach fruchtlosen Mahnungen zu seinem zuständigen Amtsgericht gehen und dort den Erlass eines Mahnbescheids beantragen. Das Gericht prüft den Antrag auf formelle Richtigkeit und schickt den Formbrief dann an den vermeintlichen Schuldner. Achtung: Das Gericht prüft in diesem Stadium nicht, ob das Geld zu Recht gefordert wird - oder ob die Forderung womöglich erstunken und erlogen ist!
Wenn du als Empfänger dem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprichst (dazu genügt ein Kreuzchen auf dem Mahnbescheid und die Rücksendung ohne Begründung), ist wieder der Gläubiger dran. Er muss jetzt einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Tut er das nicht, ist der Fall wieder erledigt.
Widerspruch gegen Mahnbescheid, Klage und Prozess
Wenn der angebliche Schuldner (also du) dem gerichtlichen Mahnbescheid widersprochen hat (ich sage nur Kreuzchen, siehe oben), muss wieder der Dienste-Anbieter 'ran. Er muss jetzt einen Antrag auf Durchführung des "strittigen Verfahrens" stellen. Damit geht die Sache in ein Klageverfahren. Und erst wenn er das getan hat, kommt es irgendwann einmal zum Prozess. Dann wird ein Richter - zum ersten Mal überhaupt in dem ganzen Mahnverfahren - prüfen, ob der Anbieter wirklich einen Anspruch auf das geforderte Geld hat. Das heißt aber auch, dass der Anbieter, der sich in der Regel hinter einer Briefkastenfirma versteckt, aus der Deckung kommen muss. Und es bedeutet, dass der Richter sich die Internetseite genau ansehen und prüfen wird, ob auf dieser damals klar und deutlich über die Zahlungspflicht informiert wurde. Wenn der Internetdienst wirklich Geld von dir will, muss er jetzt vor Gericht nachweisen, dass zum Zeitpunkt deiner Anmeldung die Kostenpflicht klar und deutlich zu erkennen war.
Der Vollstreckungsbescheid
Jetzt der andere Fall, ohne Prozess. Wenn du als Empfänger dem Mahnbescheid nicht widersprochen hast, kann der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Der wird dann vom Gericht erlassen und dir, dem Schuldner, übermittelt. Erst wenn du jetzt wieder keinen Einspruch einlegt, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig. Dann könnte zum Beispiel gepfändet werden.
Und was für Kosten drohen mir schlimmstenfalls?
Da bietet sich ein Blick in einen Online-Prozesskostenrechner an. Gehen wir mal davon aus, ein dubioser Anbieter will für einen merkwürdigen Dienst 90 Euro, schaltet tatsächlich einen Anwalt an und zieht dann (was höchst unwahrscheinlich ist) allen Ernstes vor Gericht. Würdest du den Fall dann wirklich verlieren (was völlig unwahrscheinlich ist), kämen schlimmstenfalls knapp 160 Euro Kosten auf dich zu:
Wenn Anbieter in ihren Drohbriefen also von Horror-Summen schreiben, lügen sie dich glatt an.
Weiterführende Informationen und Links
Ganz zum Schluss noch der Hinweis: Obige Ausführungen sind sehr vereinfacht. Wer etwas tiefer in die Materie einsteigen möchte, kann dies ebenfalls bei uns tun. Zum Beispiel im Kapitel
- Der Gerichtliche Mahnbescheid, die
- rechtlichten Grundlagen bei Internet-Abonnements, die Frage,
- ob man bei einmaliger Zahlung eines Internet-Abos auch ein zweites Mal bezahlen muss.
- Weitere Hintergründe über Abo- und Vertragsfallen im Internet
Darüber hinaus haben wir im Unterforum Recht und Gesetz weitere Infos und Grundsatzartikel, die man sich auf jeden Fall ansehen sollte, wenn man auf dubiose Tricks im Internet oder am Telefon hereingefallen ist.
Stand dieser Informationen: 09. August 2010
* Was soll ich jetzt tun?
* Wie soll ich mich weiter verhalten?
* Ist es bei jemandem schon weiter als bis zur Mahnung gegangen?
* Muss ich das bezahlen?
* Die drohen mit Anwalt, Inkassobüro oder Schufa-Eintrag. Was heißt das für mich?
* Muss ich jetzt Angst vor Gerichtsvollzieher und/oder Pfändung haben?
* Muss ich jetzt einen Widerspruch schreiben?
* Ich wollte widersprechen, aber die E-Mail kam als unzustellbar zurück. Und jetzt?
* Muss ich die Abofalle noch einmal bezahlen, wenn ich letztes Jahr bezahlt habe?
* Die drohen mit immensen Kosten für mich. Stimmt das?
Woher wir das so genau wissen? Nun, täglich fallen - wie du ja auch - hunderte Internetsurfer auf so genannte Abo- und Vertragsfallen im Internet herein. Allein bei den deutschen Verbraucherzentralen melden sich derzeit jeden Monat(!) 22.000 Betroffene von Abzockereien dieser Art, die Dunkelziffer dürfte um ein Vielfaches höher liegen. Viele der Opfer landen auch bei uns - und stellen eine der obigen Fragen. Meistens fragen die Menschen übrigens, ohne sich durchzulesen, was zu dem Thema schon alles geschrieben wurde. Und das ist schade. Denn die Probleme (und Fragen) sind ja seit drei Jahren - seit es Abo- und Vertragsfallen gibt - immer die gleichen. Und die Antworten auch.
Trotzdem wollen wir hier noch einmal alle deine Fragen beantworten!
Also: Bitte lies dir diesen Beitrag hier genau durch. Wenn nach dem Lesen immer noch Fragen offen sind, melde dich einfach wieder im Forum. Danke!
Abofallen im Internet: Hier erstmal die Kurzfassung
* Zahle nicht, wenn du dich getäuscht, abgezockt oder betrogen fühlst! Wenn jemand von dir Geld will, muss er nachweisen können, dass es zu einem Vertragsschluss zwischen ihm und dir kam. Das wird schwierig bis unmöglich, wenn er auf seiner Internetseite im Kleingedruckten, im Fließtext, in den AGB oder am unteren Seitenrand versteckt hat, dass seine Dienstleistung etwas kosten soll - oder wenn er vorgetäuscht hat, dass sein Dienst kostenlos ist. In diesem Fall bist du also fein raus - trotz aller Drohbriefe und gegensätzlicher Behauptungen.
* Unter 18? Dann entscheiden die Eltern! Wenn du unter 18 Jahre alt bist, müssen deine Eltern mit dem Abschluss eines teuren (Abo-)Vertrags einverstanden sein. Sind deine Eltern nicht einverstanden, besteht keine Zahlungspflicht. Das heißt nicht, dass du dubiosen Firmen irgendwelche Altersnachweise oder Ausweiskopien schicken solltest - du weiß ja nicht, ob diese Daten nicht auch missbraucht werden. Und nein: Eltern haften in diesem Fall nicht für ihre Kinder.
* Keine Angst vor Inkassofirma, Schufa-Eintrag, Zwangsvollstreckung oder Anwalt! Die Betreiber dubioser Internetdienste (also Internetseiten mit versteckten Kosten) schreiben viel und drohen viel. Aber mehr als Rechnungen und Mahnungen (auch von Anwälten und Inkassobüros) kommt von Abzockern in aller Regel nicht. Sie wissen nämlich, dass sie nur verlieren können.
* Kein Angst vor Gerichtsprozessen! Bei hunderttausenden Fällen ist es nicht weiter gegegangen als bis zu fünf oder sechs Rechnungen und Inkassobriefen. In genau sechs Fällen klagten die Dienste-Betreiber - und verloren vor Gericht.
* Ein Mahnbescheid sagt gar nichts aus! Selbst wenn du einen Mahnbescheid bekommst, ist das kein Grund zu Sorge oder Angst. Denn der Rechtspfleger, der beim Amtsgericht den Mahnbescheid erlassen hat, hat überhaupt nicht geprüft, ob die Forderung tatsächlich berechtigt ist. Das würde erst in einem Zivilprozess geprüft werden. Wichtig ist nur, dass du dem Mahnbescheid binnen 14 Tagen schriftlich widersprichst - am Besten als Einschreiben mit Rückschein.
* Falsche Daten angegeben - ja und? Wenn du dich mit falschem Namen bei einem - deiner Meinung nach kostenlosen - Dienst anmeldest, handelt es sich nicht um Betrug. Und es droht dir auch kein Strafverfahren - auch, wenn Abzocker das gerne behaupten.
* Kein unnötiger Briefwechsel! Wenn du die Rechnung eines dubiosen Dienstes bekommen hast, kannst du widersprechen. Aber lasse dich bitte nicht auf laufende Schriftwechsel mit den Abzockern ein. Es bringt nichts. Und: Wenn eine Abzockerfirma deine wahren Daten (Name, Anschrift) nicht kennt, solltest du diese auch bei weiteren - unnötigen - Briefwechseln nicht verraten.
* Zahle nicht zweimal umsonst! Wenn du vergangenes Jahr auf eine Abofalle im Internet hereingefallen bist und gezahlt hast, werden die Abzocker in vielen Fällen versuchen, dich noch einmal abzukassieren. Begründung der Abzocker: Es sei ein Zwei-Jahres-Abo abgeschlossen worden und mit der ersten Bezahlung hättest du ja akzeptiert, dass die Forderung berechtigt ist. Lasse dich davon aber nicht beeindrucken! Deutschlands höchstes Gericht, der Bundesgerichtshof, hat entschieden, dass man mit der Zahlung einer Forderung diese nicht automatisch auch anerkennt. Also: Einmal Abzockern den Ferrari zu finanzieren, ist schon ärgerlich genug. Sei nicht so dumm, ihnen auch noch die nächste Benzinrechnung zu begleichen.
Und jetzt die ausführliche Version. Beginnen wir von Vorne: Was genau ist dir eigentlich passiert?
Die Anbieter von so genannten Abo- und Vertragsfallen im Internet (das sind die Internetseiten mit großem Anmeldeformular und klein verstecktem Preis) verdienen ihr Geld dadurch, dass sie eine bunte Seite zu irgendeinem Thema ins Internet stellen. Mitten darauf platzieren sie ein großes Anmeldeformular. Und versteckt im Kleingedruckten - meist ganz unten auf der Seite oder in den AGB und damit zunächst nicht sichtbar - schreiben sie, dass die Anmeldung Geld koste.
Wenn sich jemand angemeldet hat (manchmal reicht sogar das Klicken eines Links in einer Werbemail), schicken die Anbieter wenig später eine Rechnung per Mail. Denn man habe ja angeblich einen Vertrag geschlossen. Wird nicht gezahlt, erhöhen die Täter den Druck weiter und weiter, um ihre Opfer zur Zahlung zu bewegen. Denn: Wenn auch nur ein paar Prozent der Rechnungsempfänger zahlen, hat sich das Modell für die Anbieter schon gelohnt.
Das Prinzip der Angstmache
Eine wichtige Rolle bei diesem "Geschäftsmodell" spielen die Mahnungen, Anwalts- und Inkassobriefe, in denen die Anbieter ihr Geld fordern. Ein solcher Brief wird ja auch der Grund sein, warum du bei uns gelandet bist.
Gerade juristische Laien wissen nicht genau, was sie von diesen Schreiben halten sollen. Auch unberechtigte Ängste sind weit verbreitet - was die Anbieter ja beabsichtigen.
Deshalb hier mal kurz und knapp, wie es in Millionen Fällen bisher abgelaufen ist - und wie es mit 99,99 Prozent Wahrscheinlichkeit auch bei dir ablaufen wird:
Der erste Versuch, an dein Geld zu kommen: Man schickt dir eine Rechnung
Du hast eine Rechnung bekommen? Klar, warum nicht. Rechnungen kann jeder verschicken - egal, ob die darin angemeldete Forderung berechtigt ist oder nicht. Das Format (Post, Mail, Fax) ist dabei auch ziemlich egal.
Wenn du also der Meinung bist, dass die Rechnung nicht berechtigt ist, kannst du der Rechnung einmal widersprechen - auf dem gleichen Weg, auf dem du die Rechnung bekommen hast (also Mail oder Post/Einschreiben). Mehr musst du nicht tun, mehr solltest du auch nicht tun. Einsprüche werden von den meisten Anbietern sowieso nicht gelesen. Ach ja: Wenn ein dubioser Anbieter deine - echte - Anschrift nicht kennt, solltest du sie ihm auch in deinem Widerspruch nicht unbedingt mitteilen.
Wer einer Rechnung einmal widersprochen hat, muss danach gar nichts mehr tun - egal, wieviele Mahnungen in der gleichen Sache noch eintrudeln. Es reicht, dass man einmal widersprochen hat. Das ändert sich erst, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid eintrudelt (was in 99,999 Prozent der Fälle nicht passiert, aber auch kein Beinbruch wäre). Dann erst muss man wirklich reagieren. Dazu weiter unten aber mehr.
Muss man der Rechnung überhaupt widersprechen?
Dazu wirst du von jedem eine andere Antwort hören. Die einen sagen "ja", die anderen "nein". Das ist zwar unbefriedigend, aber es lässt sich nicht ändern. Aus folgendem Grund:
Die reine Lehre (die von seriösen Geschäftsleuten "auf der anderen Seite" ausgeht, nicht von dubiosen Anbietern) besagt, dass man einem ungewollten Vertrag widersprechen sollte, um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein. Andererseits aber kommt regelmäßig kein Vertrag zustande, wenn man davon ausgehen darf, nur an einem Gewinnspiel teilzunehmen oder sich kostenlos zu registrieren. Bei den Abo- und Vertragsfallen im Internet gibt es daher keinen kostenpflichtigen Vertrag - und nichts, dem man widersprechen müsste. Damit erübrigt sich auch der Widerspruch.
Das ist etwas verwirrend, stimmt. Aber genau deshalb können wir (und auch sonst niemand) dir auch keine wirklich endgültige Antwort geben, ob man einer - unberechtigten - Rechnung von diesen Anbietern widersprechen muss. Einige Betroffene haben widersprochen und sind damit gut gefahren. Viele andere Betroffene haben sich nicht gerührt - und passiert ist ihnen außer zig Mahnungen und Inkassobriefen auch nichts. Die Entscheidung liegt also weiterhin bei dir.
Was ist, wenn man man widerspricht (die Mitgliedschaft ablehnt), aber die Mail kommt als "nicht zustellbar" (MAILER-DAEMON) zurück?
Das ist nicht dein Problem, sondern das Problem des Anbieters. Wer Geschäfte per Fernabsatz macht ist dafür verantwortlich, dass er auch für Korrespondenz erreichbar ist. Das hat schon 2002 das Kammergericht Berlin entschieden. Für dich als Betroffenen heißt das: Es genügt, wenn du den Widerruf auch wirklich abschickst. Erhälst du dann die Nachricht, dass deine Mitteilung nicht zustellbar ist, hebe die Nachricht (Mail, Fax, Ausdruck) einfach nur gut auf. Um mehr musst du dich dann nicht mehr kümmern.
Was ist, wenn ich minderjährig bin?
Dann kannst du Aboverträge ohnehin nur mit Genehmigung deiner Eltern abschließen. Heißt: Wenn du irgendwas abgeschlossen hast, müssten deine Eltern dem zustimmen, sonst ist der - angeblich geschlossene - Vertrag sowieso nicht gültig. Also sprich mit deinen Eltern über die Falle, in der du gelandet bist und sag ihnen, sie sollen diese Tipps hier lesen.
Die Mahnung oder Zahlungserinnerung, oder: Der Druck wird größer
Wenn du die fragwürdige Rechnung nicht bezahlst, weil du dich abgezockt fühlst, wirst du wenige Wochen später neue Post/eine neue Mail bekommen: eine Mahnung. Auch eine solche Mahnung oder Zahlungserinnerung kann von jedem verschickt werden - unabhängig davon, ob die Geldforderung nun berechtigt ist oder nicht. Wer schon der ersten Rechnung widersprochen hat, muss sich davon nicht irritieren lassen - er hat alles getan, was nötig sein könnte.
Übrigens: Auch viele Menschen, die widersprochen haben, haben weiter Mahnungen und Drohbriefe bekommen. Das gehört bei Abzockern zum Prinzip: Sie wollen ihre Opfer "weichklopfen". Wir haben dafür sogar einen Namen: Inkasso-Stalking.
In ihren Mahnungen arbeiten die Anbieter von Abo- und Vertragsfallen sehr oft mit üblen Drohungen. Die Rede ist von Schufa-Einträgen, Verlust der Kreditwürdigkeit, drohenden Einträgen in Schuldnerverzeichnissen, sogar Gehaltspfändungen stünden angeblich ins Haus. Nichts davon ist wahr! Weder die Dienste-Anbieter selbst, noch ihre Anwälte oder Inkassofirmen können einfach so Konten pfänden, Einträge bei der Schufa veranlassen oder Ähnliches. Dazu bräuchten sie erst einmal einen so genannten gerichtlichen Titel. Wir kommen später noch dazu. Und noch etwas: Manchmal drohen dubiose Anbieter auch mit Strafanzeigen wegen Betruges. Auch das kann man sehr gelassen sehen. Dir als Opfer kann es nur recht sein, wenn sich Polizei oder Staatsanwaltschaft mit der Abzocke beschäftigen - dem Täter nicht.
Briefe von Anwälten und Inkassofirmen
Bei ihren Versuchen Geld einzutreiben, setzen die Diensteanbieter sehr oft Anwälte und Inkassofirmen ein. Was sie dabei natürlich nicht erwähnen: Anwälte und Inkassofirmen dürfen nicht mehr als jede Privatperson auch. Trotz ihrer oft klangvollen Namen. Man sollte sich also nicht einschüchtern lassen, wenn statt der Firma XYZ aus Dubai, Großbritannien oder Schweiz plötzlich eine Inkassofirma XY oder ein Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin XYZ die Mahnung schickt. Wenn du der ersten Rechnung widersprochen hast, müssen dich die folgenden Schreiben nicht mehr interessieren bis zum Mahnbescheid.
Wichtig: Verwechsle Mahnschreiben nicht mit dem gerichtlichen Mahnbescheid!
Ist es in solchen Fällen schon weiter als bis zu Mahnungen gekommen?
So gut wie nie. In den vergangenen fünf Jahren wurden zig-hunderttausende Rechnungen und Mahnungen von den Anbietern solcher Abo-Fallen im Internet verschickt. In genau fünf Fällen versuchten dubiose Anbieter ihre angeblich bestehenden Forderungen vor Gericht einzutreiben - und alle Fälle verloren sie, nicht die Rechnungsempfänger. Sowohl Amtsgericht München als auch Amtsgericht Hamm stellten fest, dass man Rechnungen nicht bezahlen muss, wenn die Forderungssteller auf ihren Internetseiten nicht klar und deutlich auf die Kostenpflicht ihrer Angebote hinweisen. Die anderen Gerichte sahen es genauso.
Haben Opfer dubioser Internetdienste schon mal einen negativen Schufa-Eintrag bekommen, weil sie nicht bezahlten?
Kurz und bündig: Nein.
Der Gerichtliche Mahnbescheid
Etwas ganz anderes als die normalen Mahn- und Inkassobriefe ist der gerichtliche Mahnbescheid.
Wenn jemand von einem anderen Geld will, kann er nach fruchtlosen Mahnungen zu seinem zuständigen Amtsgericht gehen und dort den Erlass eines Mahnbescheids beantragen. Das Gericht prüft den Antrag auf formelle Richtigkeit und schickt den Formbrief dann an den vermeintlichen Schuldner. Achtung: Das Gericht prüft in diesem Stadium nicht, ob das Geld zu Recht gefordert wird - oder ob die Forderung womöglich erstunken und erlogen ist!
Wenn du als Empfänger dem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprichst (dazu genügt ein Kreuzchen auf dem Mahnbescheid und die Rücksendung ohne Begründung), ist wieder der Gläubiger dran. Er muss jetzt einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Tut er das nicht, ist der Fall wieder erledigt.
Widerspruch gegen Mahnbescheid, Klage und Prozess
Wenn der angebliche Schuldner (also du) dem gerichtlichen Mahnbescheid widersprochen hat (ich sage nur Kreuzchen, siehe oben), muss wieder der Dienste-Anbieter 'ran. Er muss jetzt einen Antrag auf Durchführung des "strittigen Verfahrens" stellen. Damit geht die Sache in ein Klageverfahren. Und erst wenn er das getan hat, kommt es irgendwann einmal zum Prozess. Dann wird ein Richter - zum ersten Mal überhaupt in dem ganzen Mahnverfahren - prüfen, ob der Anbieter wirklich einen Anspruch auf das geforderte Geld hat. Das heißt aber auch, dass der Anbieter, der sich in der Regel hinter einer Briefkastenfirma versteckt, aus der Deckung kommen muss. Und es bedeutet, dass der Richter sich die Internetseite genau ansehen und prüfen wird, ob auf dieser damals klar und deutlich über die Zahlungspflicht informiert wurde. Wenn der Internetdienst wirklich Geld von dir will, muss er jetzt vor Gericht nachweisen, dass zum Zeitpunkt deiner Anmeldung die Kostenpflicht klar und deutlich zu erkennen war.
Der Vollstreckungsbescheid
Jetzt der andere Fall, ohne Prozess. Wenn du als Empfänger dem Mahnbescheid nicht widersprochen hast, kann der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Der wird dann vom Gericht erlassen und dir, dem Schuldner, übermittelt. Erst wenn du jetzt wieder keinen Einspruch einlegt, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig. Dann könnte zum Beispiel gepfändet werden.
Und was für Kosten drohen mir schlimmstenfalls?
Da bietet sich ein Blick in einen Online-Prozesskostenrechner an. Gehen wir mal davon aus, ein dubioser Anbieter will für einen merkwürdigen Dienst 90 Euro, schaltet tatsächlich einen Anwalt an und zieht dann (was höchst unwahrscheinlich ist) allen Ernstes vor Gericht. Würdest du den Fall dann wirklich verlieren (was völlig unwahrscheinlich ist), kämen schlimmstenfalls knapp 160 Euro Kosten auf dich zu:
Prozesskostenrechner bei Spiegel Online schrieb:Gegenstandswert: 90,00
Kläger beauftragt Anwalt: ja
Beklagter beauftragt Anwalt: nein
Prozess ist Berufungsverfahren: nein
Anwaltsgebühren: 62,50
Auslagenpauschalen: 7,50
Umsatzsteuer (19 %): 13,30
Gerichtskosten: 75,00
Gesamtkosten: 158,30
Wenn Anbieter in ihren Drohbriefen also von Horror-Summen schreiben, lügen sie dich glatt an.
Weiterführende Informationen und Links
Ganz zum Schluss noch der Hinweis: Obige Ausführungen sind sehr vereinfacht. Wer etwas tiefer in die Materie einsteigen möchte, kann dies ebenfalls bei uns tun. Zum Beispiel im Kapitel
- Der Gerichtliche Mahnbescheid, die
- rechtlichten Grundlagen bei Internet-Abonnements, die Frage,
- ob man bei einmaliger Zahlung eines Internet-Abos auch ein zweites Mal bezahlen muss.
- Weitere Hintergründe über Abo- und Vertragsfallen im Internet
Darüber hinaus haben wir im Unterforum Recht und Gesetz weitere Infos und Grundsatzartikel, die man sich auf jeden Fall ansehen sollte, wenn man auf dubiose Tricks im Internet oder am Telefon hereingefallen ist.
Stand dieser Informationen: 09. August 2010