Abofalle erotikdating.tv getappt

AW: Abofalle erotikdating.tv getappt

Darf ich so schreiben?



Ich bestreite die Rechtmäßigkeit Ihrer Forderung, da ich den von ErotikDating.tv genannten Vertrag nicht anerkenne. Begleichen sie alle Rechnungen mit ErotikDating.tv.

Du sollst keinen Roman schreiben ... :wink:

Im Zivilrecht ist der Fordernde in der Beweispflicht, nicht Du
 
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So ich bins nochmal. Sorry aber ich muss jetzt einfach für meinen Verstand und meine Nerven auf Nummer sicher gehen.

Also ich habe jetzt schon 3 Mahnungen per E-Mail bekommen, wo der Preis immer steigt und es steht wie immer gesagt drinne, dass die den Anwalt einschalten.

Ich denke mal als nächstes wird was per Post kommen oder?

Aber Gedanken muss ich mir da nicht machen oder?

Sorry aber is nervlich gerade etwas belastend.. .

lieben gruss

---------- Artikel hinzugefügt um 09:16:07 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 09:14:24 ----------

EDIT - und der widerruf besteht immer 2 wochen egal was sie schreiben?


Mich würde brennend interessieren ob man sich so ein abo auch einfangen kann ohne sich je ein profil dort erstellt zu haben.
 
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Ob ein Profil erstellt wurde oder nicht, ist vollkommen uninteressant.
Wichtig ist nur, ob eine wirksame Vereinbarung über einen glasklar und eindeutig beschriebenen Vertragsgegenstand zustande gekommen ist. Dazu gehört auch, dass die Information über die kostenpflichtige Verlängerung sofort auffindbar (nicht nur in den AGB...) auf der Angebots-Webseite dargestellt worden sein muss. Nicht nur in Kleinschrift und als Fußnote, sondern deutlich sichtbar. Ist das nicht der Fall, dann ist das null und nichtig. (Überraschende Klausel, § 305c BGB)
 
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Ob ein Profil erstellt wurde oder nicht, ist vollkommen uninteressant.
Wichtig ist nur, ob eine wirksame Vereinbarung über einen glasklar und eindeutig beschriebenen Vertragsgegenstand zustande gekommen ist. Dazu gehört auch, dass die Information über die kostenpflichtige Verlängerung sofort auffindbar (nicht nur in den AGB...) auf der Angebots-Webseite dargestellt worden sein muss. Nicht nur in Kleinschrift und als Fußnote, sondern deutlich sichtbar. Ist das nicht der Fall, dann ist das null und nichtig. (Überraschende Klausel, § 305c BGB)


Lieben dank für die information.Das mit dem Profil interessiert mich deswegen weil ich zwar viele postings zu dieser seite gefunden habe jedoch noch nirgends gelesen habe das sowas ohne vorherige erstellung eines profils entstanden ist.Mein Lebensgefährte schwört stein und bein das er sich nie eines erstellt hat.Naja am wichtigsten ist es das abo wieder los zu werden trotzdem fuchst mich die frage.
Nochmals lieben dank
 
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