Abmahnung wegen Spamvorwürfe

Re: Huchju! Es geht weier....

Hoppel schrieb:
Interessant auch die Kostennote: insgesamt soll ich 399,14 Euro zahlen. Davon entfallen 98,- € für "Ausforschung Ihrer Adresse" (also dem Aufruf der Seite www.denic.de und dem dortigen who-is...)

Sollte dies tatsaechlich durch eine Abfrage auf Denic geschehen sein, verstoesst das gegen die Geschaeftsbedingungen und Nutzungsrechte der Denic und dann gibt es einen weiteren Angriffspunkt.
 
Hallo,

nicht konstruktiv, hebt aber die moral

Wie meinst Du das? Was ist nicht konstruktiv?

Sollte dies tatsaechlich durch eine Abfrage auf Denic geschehen sein, verstoesst das gegen die Geschaeftsbedingungen und Nutzungsrechte der Denic und dann gibt es einen weiteren Angriffspunkt.

In der ersten "Abmahnung" war als "Beweis" der Ausdruck von der Denic enthalten. Aber was meinst Du mit den Geschäftsbedingungen???

Gruß!

Hoppel
 
Hi,

der vorletzte Beitag war von mir. Ich war hier auf dem Board noch nicht angemeldet.
Ich glaube mich zu erinnern, das die Personenbezogenen Daten einer Denic Abfrage nur fuer administrative Dinge genutzt werden duerfen. Zitat von der Denic Website:
Copyright (c) 2003, DENIC eG

Die folgenden Informationen sind rechtlich geschützt. Sie dürfen nur zum Zwecke der technischen oder administrativen Notwendigkeiten des Internetbetriebs genutzt und ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis der DENIC eG weder elektronisch noch in anderer Art gespeichert werden.

Insbesondere die Nutzung zu Werbe- oder ähnlichen Zwecken ist ausdrücklich untersagt.

Die rechtliche Stellung des Domaininhabers und der besonderen Ansprechpartner ergibt sich aus den DENIC-Registrierungsrichtlinien.

Es stellt sich nun die Frage, wie man
und ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis der DENIC eG weder elektronisch noch in anderer Art gespeichert werden.
auslegen koennte. Den das sie die Daten in einem elektronischen System gespeichert haben ist klar. Sonst haetten sie dir den Brief ja nich zusenden koennen.

Gruesse
otomo
 
DeNIC

Naja, Anwälte verwenden stets die DeNIC-Adresse, selbst wenn es ein korrektes Impressum gibt. Dafür ist sie leider nicht verboten. Nur werben darf man nicht, unsolicited Abmahnung evrschicken dagegen leider schon :(
 
bin ich jetzt a wengerl depperd?

also: ich hab ne website, melde mich an bei diesem genannten service. danach werde ich mit e-mails zugemülllt, weil ich leider die agb nicht so ganz gelesen habe.

ich teile denen dann das mit,das mir das nicht passt.
als antwort bekomme ich die mitteilung, daß ich das ja akzeptiert habe. und weiterhin wird meine e-mail als spam verstanden was mich 400 euro kosten soll.

bin ich jetzt a wengerl depperd oder was? oder kann mir jemand mal den heise-artikel,der hier verlinkt wurde, übersetzen????
 
Willkommen im Club! :-)

Kannst Du mir mal die Antwort per PN mailen oder hier posten? Würde mich brennend interessieren!!!

Gruß!

Hoppel
 
virenscanner schrieb:
bin ich jetzt a wengerl depperd oder was?
Nö, Du hast es doch offensichtlich voll verstanden...

Irgendwer hat mir mal gesagt, daß man sich Recht und Rechtsprechung wenn man zwecks komplizierter Materie nicht mehr weiter weiß, sich durchaus selbst erklären kann.

Man nehme einfach nur den gesunden Menschenverstand - und der gilt trotz des Spruchs "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand". Das ganze hier geschilderte ist dermaßen frei von gesundem Menschenverstand, so daß es auch einem Menschen, der nervlich sehr stark angekratzt sein sollte, durchaus möglich sein dürfte, den zu erwartenden Zivilprozeß locker durchzustehen.

Weiterhin scheint hoppels Strafanzeige durchaus in gewisser Weise nachvollziehbar zu sein....
 
Anonymous schrieb:
...und weiterhin wird meine e-mail als spam verstanden was mich 400 euro kosten soll.
Meiner Meinung nach ist Deine Anfrage nicht mit Spam gleichzusetzen. Dabei stellt sich die Frage an Dein Ggü., was der unter Spam versteht.
Da es sich wohl von Dir aus um einen Widerspruch handelt und eine eindeutige Willensbekundung statt findet, ist Dir jede Möglichkeit einzuräumen, Dich mit der Gegenseite auseinander zu setzen (also auch per E-Mail). Außerdem, "Spam" im Sinne des UWG (die einzige Art gegen die man sich verwehren kann) bedingt den gewerblichen Inhalt, z. B. die unerwünschte Werbung. Selbst wenn Du ein Gewerbe betreibst, dürfte ein Widerspruch in Dieser Sache eher eine Negativwerbung sein. Abschließend - woraus leiten sich die 400 € ab, wie hoch wurde der Streitwert angesetzt und kommt hier womöglich BRAGO zur Anwendung, ohne dass ein autorisierter Anwalt eingeschaltet ist?
Fragen über Fragen - ich glaube "Aussitzen" ist hier ein durchaus guter Lösungsansatz.
 
@Anna

Genau das ist das "Geschäftsmodell" von Etob und spam-police. Die Bitte oder Aufforderung an den Betreiber, weitere Mails zu unterlassen, wird als Spam-Vorwurf gewertet und eine entsprechende "Abmahnung" durchgeführt.

Gruß!

Hoppel
 
Hoppel schrieb:
@Anna

Genau ist das "Geschäftsmodell" von Etob und spam-police. Die Bitte oder Aufforderung an den Betreiber, weitere Mails zu unterlassen, wird als Spam-Vorwurf gewertet und eine entsprechende "Abmahnung" durchgeführt.

Gruß!

Hoppel

Imho entspricht das nicht dem üblichen Geschäftsgebahren in der EU zu entsprechen. Wenn solche Verhaltensweisen Schule machen sehe i c h die öffentliche Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland gefährdet. Hierbei handelt es sich um mein subjektives Meinungsbild. Ob es objektiv so ist, vermag i c h nicht zu beurteilen. Daher ist es wohl angezeigt, daß mal eine objektive Prüfung durch die Staatsanwaltschaft -mit welchem Ergebnis auch immer- erfolgt.
Das sind die Profis. Die mögen entscheiden!!
 
@ Hoppel
...so ein Unsinn - dem würde kein Amtsrichter folgen! Denen geht es scheibar zu gut, weil offensichtlich (wie bei den Dialern) zu viele ohne Widerspruch für nix bezahlen.
 
@anna

...so ein Unsinn - dem würde kein Amtsrichter folgen! Denen geht es scheibar zu gut, weil offensichtlich (wie bei den Dialern) zu viele ohne Widerspruch für nix bezahlen.

Aber darum geht es ja hier und auch bei heise, telepolis und abmahnwelle (Links findest Du alles in diesem Thema) - inzwischen wurden von einem wohlbekannten Rechtsanwalt Dr. Nowak aus Wien (Stichwort Rechtsakademie) anwaltliche Schreiben mit entsprechenden Unterlassungserklärungen zugesandt....

Gruß!

Hoppel

?S.: www.anti-spam-police.de - ein märchenhaftes Tagebuch
 
Hallo,

ich denke, daß die ganze Sache seitens der Abmahner auf sehr wackeiligen Beinen steht. Trotzdem ist der Ärger groß.

Aber wenn ich mal weiterdenke, schauderts mich:

Ich bin selber Betreiber einer gewerblichen Website, die ein ordentliches Impressum enthält. Wenn jetzt ein Spaßvogel unsere Domain bei diesem tollen Anbieter unter Verwendung der Daten unseres Impressums einträgt, erhalten wir sicherlich auch diese ganzen wertvollen eMails.

Da wir darüber bestimmt nicht glücklich wären, würden wir den Anbieter sicherlich auch auffordern, dies zu unterlassen!

Und schwupp. schon haben wir den gleichen Ärger wie Hoppel am Hals, und das ohne unsere Willenserklärung, geschweige denn der Anerkennung der AGB´s.

*kopfschüttel*

MfG
Rainer
 
Hallo,

mein RA hat am Freitag an spam-police einen Brief gesandt, mit dem Herr Geb*** aufgefordert wird, eine beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, derzufolge er sich verpflichtet, in Zukunft nicht mehr öffentlich zu behaupten, daß ich ihn zu Unrecht des Spams bezichtigt habe.

Mal sehen, wie König Giervogel reagieren wird.... :D Zumindest hat er so mal das zweifelhafte Vergnügen, auch so einen Unterlassungsache erhalten zu haben....

Gruß!

Hoppel
 
Zurück
Oben