Ablesen der Zeit vom Handy bei der Autofahrt ist verboten

Captain Picard

Commander
http://www.heise.de/newsticker/meldung/63712
Der Mann argumentierte, auf dem Display eines Handys die Uhrzeit abzulesen
entspreche einem -- laut Straßenverkehrsordnung erlaubten -- Blick auf die Armbanduhr.
Das OLG schloss sich dem jedoch nicht an: Dem Fahrer sei jede Nutzung des Handys untersagt,
für die er dieses in der Hand halten muss. Schließlich habe er dabei nicht wie gefordert beide
Hände frei. Beim Blick auf die Armbanduhr sei das dagegen durchaus der Fall.
Und was ist mit einer Taschenuhr....

die Entscheidung geht IMHO OK, Begründung ist Nonsens , danach müßte Rauchen,
Butterbrotessen und andere Tätigkeiten einer der beiden Hände verboten sein....

Btw: Was sagt eigentlich das Gesetz zu TV-Display mit angeschlossenem DVD-Player
im Blickfeld des Fahrers (gestern live im Strassenverkehr gesehen..)

cp
 
Captain Picard schrieb:
Begründung ist Nonsens , danach müßte Rauchen, Butterbrotessen und andere Tätigkeiten einer der beiden Hände verboten sein....
Es ist ja noch gar nicht so lange her, dass das - wieder einmal
22.gif
- ernsthaft "angedacht" worden ist:
"Politiker fordern Rauchverbot am Steuer"
"Politiker fordern Rauchverbot am Steuer. Stolpe gegen Überregulierung"
"Wenig Chancen für Rauchverbot am Steuer"
 
Re: Ablesen der Zeit vom Handy bei der Autofahrt ist verbote

Captain Picard schrieb:
Begründung ist Nonsens
Die Begründung ist korrekt und konsequent.
Schließlich lautet der Bußgeldtatbestand exakt
Sie benutzten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein
Mobil- oder Autotelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon oder
den Hörer des Autotelefons aufnahmen oder hielten.
Da steht "benutzen", nicht "telefonieren".
Es ist nicht das telefonieren verboten, sondern schlicht jede Nutzung, die ein in-die-Hand-nehmen erfordert.
 
Re: Ablesen der Zeit vom Handy bei der Autofahrt ist verbote

Heiko schrieb:
Die Begründung ist korrekt und konsequent.
Schließlich lautet der Bußgeldtatbestand exakt
Sie benutzten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein
Mobil- oder Autotelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon oder
den Hörer des Autotelefons aufnahmen oder hielten.
Da steht "benutzen", nicht "telefonieren".
Es ist nicht das telefonieren verboten, sondern schlicht jede Nutzung, die ein in-die-Hand-nehmen erfordert.

Vorschläge (aus Beobachtungen im morgentlichen Berufsverkehr):

Sie benutzten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig eine Zigarette- oder anderes Genussmittel, indem Sie hierfür die Zigarette- oder das Genussmittel aufnahmen, entzündeten oder hielten.

Sie benutzten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein Kaugummi- oder eine Süssigkeit, indem Sie hierfür das Kaugummi oder die Süssigkeit auswickelten oder hielten.

Sie benutzten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein Kalt- oder Heissgetränk, indem Sie hierfür den Behälter (Dose, Thermoskanne, Flasche, Tasse o. ä.) des Kalt- oder Heissgetränks öffneten oder hielten.

Sie benutzten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein Brötchen oder andere Speisen, indem Sie hierfür das Brötchen oder die Speise der Verpackung entnahmen, hielten oder zum Mund führten.

Sie benutzten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein Kassetten- oder CD-Abspielgerät, indem Sie hierfür Kassetten oder CDs in das Gerät einlegten oder hielten.

Sie benutzten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein Rasiergerät, indem Sie hierfür ein Rasiergerät in Betrieb nahmen oder hielten.

Sie benutzten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig eine Tageszeitung, eine Zeitschrift, ein Buch oder eine Karte, indem Sie hierfür in der Tageszeitung, der Zeitschrift, dem Buch oder der Karte lasen oder diese/dieses hielten.

Sie benutzten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig Make Up oder Lippenstift indem Sie hierfür Make Up oder Lippenstift auftrugen oder hielten und dabei bei einer Geschwindigkleit von ca. 60 km/h in den Spiegel der Sonnenblende sahen ohne die Strasse vor ihnen zu beobachten.

Sie benutzten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig einen Schalthebel oder einen Schalter, indem Sie hierfür den Schalthebel oder den Schalter betätigten, ohne dabei die Hände am Lenkrad zu belassen.

Sie benutzten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig Ihren Fuss, indem Sie den rechten Fuss während der Fahrt auf das Armaturenbrett legten.

Sie benutzten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig eine Krawatte oder einen anderen Binder, indem Sie hierfür bei einer Fahrtgeschwindigkeit von etwa 20 km/h die Krawatte oder den Binder hielten oder anlegten, ohne eine einzige Hand am Lenkrad zu halten.
M. Boettcher
 
Re: Ablesen der Zeit vom Handy bei der Autofahrt ist verbote

drboe schrieb:
Vorschläge (aus Beobachtungen im morgentlichen Berufsverkehr)
Ich weiß, das hier
Sie benutzten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig einen Ihrer Zeigefinger, indem Sie ihn (gerne an "roter Ampel" o.ä.) in Richtung Nase führten, um ...
is blöd! :-? Konnt's mir aber nicht verkneifen. :holy:
 
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