Captain Picard
Commander
http://www.heise.de/newsticker/meldung/63712
die Entscheidung geht IMHO OK, Begründung ist Nonsens , danach müßte Rauchen,
Butterbrotessen und andere Tätigkeiten einer der beiden Hände verboten sein....
Btw: Was sagt eigentlich das Gesetz zu TV-Display mit angeschlossenem DVD-Player
im Blickfeld des Fahrers (gestern live im Strassenverkehr gesehen..)
cp
Und was ist mit einer Taschenuhr....Der Mann argumentierte, auf dem Display eines Handys die Uhrzeit abzulesen
entspreche einem -- laut Straßenverkehrsordnung erlaubten -- Blick auf die Armbanduhr.
Das OLG schloss sich dem jedoch nicht an: Dem Fahrer sei jede Nutzung des Handys untersagt,
für die er dieses in der Hand halten muss. Schließlich habe er dabei nicht wie gefordert beide
Hände frei. Beim Blick auf die Armbanduhr sei das dagegen durchaus der Fall.
die Entscheidung geht IMHO OK, Begründung ist Nonsens , danach müßte Rauchen,
Butterbrotessen und andere Tätigkeiten einer der beiden Hände verboten sein....
Btw: Was sagt eigentlich das Gesetz zu TV-Display mit angeschlossenem DVD-Player
im Blickfeld des Fahrers (gestern live im Strassenverkehr gesehen..)
cp