2.Mahnung von BFS risk &collection GmbH an meine 13.Jährige Tochter

So, nun ist es soweit. Heute ging der Mahnbescheid vom Amtsgericht ein. Jetzt heißt es keinen Fehler machen. Zwischendurch hatte das Inkasso- Büro noch einmal ordentlich mit den "Ketten gerasselt"- strebte schließlich einen Vergleich an. Wir haben darauf nicht reagiert. Nun also fristgerecht den Widerspruch einreichen!? Ist es jetzt sicherheitshalber an der Zeit für uns, einen Anwalt zu beauftragen, denn ich habe wirklich keinerlei Erfahrungen mit solchen Angelegenheiten, oder werde ich mit eurer Hilfe ausreichend versorgt sein? Grüße von Manuela
 
Habt ihr Rechtschutz?
Wenn ja >>> Anwalt
Wenn nein würde ich erstmal nur vollumfänglich widersprechen und abwarten ob Klage eingereicht wird und DANN zum Anwalt gehen.
In der Zwischezeit kannst Du die Infos von hier bereits für einen ev. notwendigen Anwaltsbesuch aufbereiten und ausdrucken
 
Hallo Hippo,

danke für deine prompte Reaktion! Nein, ich habe keinen Rechtsschutz- aber eine Bekannte von mir ist Anwältin. Interessant war für mich, erstmalig in dem heute eingegangenen Mahnbescheid zu lesen, um was für Forderungen, und in welchem Zeitraum es überhaupt geht. Die "Rechnungen" scheinen danach allesamt auf das zu dem Zeitpunkt längst von "web" gesperrte Postfach gegangen zu sein.
 
Gut wenn in dem Fall "fragen nix kostet" dann ist das selten verkehrt mit den Unterlagen den Anwalt des geringsten Mißtrauens zu gehen.
Aber bitte vorsichtig sein wenn die Bekannte ihre Spezialität auf dem Gebiet des Familienrechts hat ...
 
Na ja, wenn es um eine Web.de-Sache geht sollte das eigentlich jede/r Zivilrechtler/in problemlos hinbekommen ohne das Spezialkenntnisse erforderlich sind.
 
Na ja, ich hab so meine Erfahrungen mit (speziell) Familienrechtlerinnen ...
Die sind nach meiner Erfahrung ziemlich aufs FamR festgebissen
Muß ja nicht immer zutreffen, aber lieber dann noch mal blöd rückgefragt als hinterher blöd geschaut
Die Weisheit ist (tm) by my Opa ...
 
Ein anderer Freund ist auf "Erbrecht" spezialisiert- auch nicht besser, was? Na ja, egal! Jetzt werde ich erst einmal den Widerspruch einlegen, dann sehen wir weiter. Warum jetzt schon "ungelegte Eier" suchen....
Wenn es Neuigkeiten gibt, melde ich mich und berichte, damit Andere vielleicht für sich einen Nutzen daraus ziehen können.
 
Nach dem Widerspruch kommt erstmal das Schreiben :"Oh Gott, Sie haben Widerspruch eingelegt jetzt wird es teuer, nehmen Sie den lieber zurück, im eigenen Interesse"
Wenn dann (erstmals) eine Klage kommen sollte kann das jeder Anwalt bearbeiten, die erforderlichen Grundkenntnisse des BGB werden in den ersten 2-3 Semestern des Jurastudiums vermittelt.
 
Hallo hatte auch Erfahrungen mit diesem xxx. ich habe dann doch zuletzt alles beim Gerichtsvollzieher bezahlt und damit wäre normalerweise die Sache erledigt und BSF dürfte keine Forderungen mehr an mich stellen.
Aber nach einer Woche hatte ich eine neue Aufstellung der Kosten und neue Forderung ,das fatale war, das sie auf einmal Kontoführungsgebühren zwischen der alten Aufstellung eingefügt haben. also so das es nicht in der Auflistung für den Gerichtsvollzieher standen.
ich habe da angerufen und gesagt, das sie durch meine Bezahlung beim Gerichtsvollzieher keine Forderung mehr stellen dürfen, da sich dadurch alles erledigt hat .
Ich gebe eich hier einen link zum nachlesen.

http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/04/10/erstattungsfahigkeit-von-inkassokosten/

[Modedit by Hippo: Bitte Contenance bewahren ...]
 
Hey,

es ist für uns alles gut ausgegangen- wir haben nie wieder etwas von "web & co" gehört. Dafür hatte meine Tochter prompt vom nächsten "Verein" eine Geldforderung. Die scheinen ja regelrecht Jagd auf junge, unerfahrene Hühner zu machen :-). Aber die waren weniger penetrant und haben gleich nach der zweiten "Drohung" aufgegeben.
Fazit:
Lasst euch wirklich nicht so schnell einschüchtern!! ...

...wenn ihr sicher seid, dass derartige Forderungen nicht rechtmäßig sind.
 
Ganz einfach mitteilen dass die Tochter unter 14, 16 oder gar 18 ist und die Sache muss sich erledigen, da die eine Verifizierung des Alters anhand eines Perso-Scans o.ä. einfordern müssen - sonst ists auf eigene Gefahr.
 
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