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Grüß Gott!
Ich habe in der vergangenen Woche Strafanzeige/-antrag gegen einen Rufnummernbetreiber gestellt. Heute teilte mir die KriPo mit, dass leider derartige "Anzeigen regelmässig von der StA nach nach § 170 (2) StPO eingestellt [würden], weil die Beweise für eine Anklageerhebung nicht ausreichen. Dies übrigens auch, wenn eine Computerauswertung durchgeführt wurde." D.h., also nicht nur meine Anzeige, die wirklich gut und ausfüüüühhhhrlichst begründet ist, sondern auch andere.
Gibt es die Möglichkeit, die Anzeige + das Beweismaterial einer anderen Polizeidienststelle/ StA zuzustellen? Kann ich ich die jetzt ermittelnde Polizeidienststelle dazu auffordern, das Material/ die Ermittlungen an Kollegen in einem anderen Bundesland abzugeben/ an eine StA zu leiten, die die Sache ernster nimmt? Wenn ja: Wie begründe ich dies juristisch?
Oder sollte man da gleich die Polizei auffordern, wg. 258a StGB zu ermitteln?
Eine juristisch (noch!) mittelmäßig bewanderte
Ich habe in der vergangenen Woche Strafanzeige/-antrag gegen einen Rufnummernbetreiber gestellt. Heute teilte mir die KriPo mit, dass leider derartige "Anzeigen regelmässig von der StA nach nach § 170 (2) StPO eingestellt [würden], weil die Beweise für eine Anklageerhebung nicht ausreichen. Dies übrigens auch, wenn eine Computerauswertung durchgeführt wurde." D.h., also nicht nur meine Anzeige, die wirklich gut und ausfüüüühhhhrlichst begründet ist, sondern auch andere.
Gibt es die Möglichkeit, die Anzeige + das Beweismaterial einer anderen Polizeidienststelle/ StA zuzustellen? Kann ich ich die jetzt ermittelnde Polizeidienststelle dazu auffordern, das Material/ die Ermittlungen an Kollegen in einem anderen Bundesland abzugeben/ an eine StA zu leiten, die die Sache ernster nimmt? Wenn ja: Wie begründe ich dies juristisch?
Oder sollte man da gleich die Polizei auffordern, wg. 258a StGB zu ermitteln?
Eine juristisch (noch!) mittelmäßig bewanderte