Hallo !
Ich habe heute einen Brief von "Rechtsanwälte blablup" bekommen. Die vertreten die 01051 Telecom GmbH und wollen von mir Verbidngsentgelte vom November und Dezember 2003 in Höhe von 148 € eintreiben. Dies ist die erste Mahnung, mir war vollkommen unklar, dass ich noch offene Forderngen habe.
Der Beterag setzt sich zusammen aus der Hauptforderung, und dann:
6,14% Zinsen : 4,18 €
vorgerichtliche Kosten: 10 €
Gebühr* in Höhe von : 20 € (in der Fussnote: *Versugsschadensersatz: Entweder gemäß BRAGO oder als mindestens verkehrsübliche Inkassokosten)
Auslagenpauschale: 3 €
Darf das wahr sein???
Ein Brief von den Leuchten von 01015 hätte genügt, und ich hätte den Betrag anstandslos überwiesen. Muss ich diese Kosten von dem Rechtsanwalt wirklich bezahlen? Und was soll der Witz mit vorgerichtliche Kosten?
Gruss und Dank im Vorraus!
sed
Ich habe heute einen Brief von "Rechtsanwälte blablup" bekommen. Die vertreten die 01051 Telecom GmbH und wollen von mir Verbidngsentgelte vom November und Dezember 2003 in Höhe von 148 € eintreiben. Dies ist die erste Mahnung, mir war vollkommen unklar, dass ich noch offene Forderngen habe.
Der Beterag setzt sich zusammen aus der Hauptforderung, und dann:
6,14% Zinsen : 4,18 €
vorgerichtliche Kosten: 10 €
Gebühr* in Höhe von : 20 € (in der Fussnote: *Versugsschadensersatz: Entweder gemäß BRAGO oder als mindestens verkehrsübliche Inkassokosten)
Auslagenpauschale: 3 €
Darf das wahr sein???
Ein Brief von den Leuchten von 01015 hätte genügt, und ich hätte den Betrag anstandslos überwiesen. Muss ich diese Kosten von dem Rechtsanwalt wirklich bezahlen? Und was soll der Witz mit vorgerichtliche Kosten?
Gruss und Dank im Vorraus!
sed