1.Mahnung und SO hohe Gebühren?

sed

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Hallo !

Ich habe heute einen Brief von "Rechtsanwälte blablup" bekommen. Die vertreten die 01051 Telecom GmbH und wollen von mir Verbidngsentgelte vom November und Dezember 2003 in Höhe von 148 € eintreiben. Dies ist die erste Mahnung, mir war vollkommen unklar, dass ich noch offene Forderngen habe.

Der Beterag setzt sich zusammen aus der Hauptforderung, und dann:

6,14% Zinsen : 4,18 €
vorgerichtliche Kosten: 10 €
Gebühr* in Höhe von : 20 € (in der Fussnote: *Versugsschadensersatz: Entweder gemäß BRAGO oder als mindestens verkehrsübliche Inkassokosten)
Auslagenpauschale: 3 €


Darf das wahr sein???
Ein Brief von den Leuchten von 01015 hätte genügt, und ich hätte den Betrag anstandslos überwiesen. Muss ich diese Kosten von dem Rechtsanwalt wirklich bezahlen? Und was soll der Witz mit vorgerichtliche Kosten?

Gruss und Dank im Vorraus!
sed
 
Hatte die Telekomrechnung nicht bezahlt, dann kam Mahnung von der Telecom, und dann hab ich das Geld überwiesen. Mir ist JETZT auch klar, dass Telecom-fremde Beträge nicht in der Mahnung mit auftauchen. Also ist die Forderung der Verbindungsentgelte schon rechtens, und die bin ich auch klar bereit zu zahlen. Aber aus heiterem Himmel mal eben 45 Steine zahlen, seh ich nich ein :evil: Is das nun rechtens ohne Mahnung voher, von mir so hohe Mahnkosten zu fordern?

gruss
sed
 
Die Einzel-Rechung von 01051 wurde Dir mit der T-Com-Rechung mitgeteilt. Du hattest die ursprüngliche Gesamtrechnung aus irgendwelchen Gründen nicht bezahlt und nach Mahnung nur den T-Com Anteil überwiesen. Damals hätte Dir eigentlich auffallen müssen, dass Du mit den nicht-T-Com-eigenen-Rechungsanteilen in Verzug bist. Da Du Dich nicht selbst um den Ausgleich der Forderung gekümmert hattest, setzte ein gewisser Aufwand ein, um Dich zu ermitteln. Den lässt sich nun die 01051 mEn mit rechtens mit den erhöhten Kosten bezahlen. Einfache Verhandlungen mit denen dürften aber nicht ausgeschlossen sein.
 
Vorfrage:

Gab es denn zuvor irgendeine Mahnung von denen?

Grundsätzlich:
§ 286 BGB - sofern ein verbraucher auf die 30-Tage-Automatischer-Verzug-Folge in der Rechnung hingewiesen wurde, ist automatish Verzug eingetreten.

Ansonsten bedarf es erst einer Mahnung, durch die Verzug eintritt.

Im Verzug (wenn eingetreten) haftet man für die Verzugsfolgen, u.a. die Kosten der Rechtsverfolgung. Auch wenn diese durch Inkassobüro gemacht wird.
 
Ich habe weder von 01015 noch von den Rechtsanwälten irgendwelche Mahnugen oder Hinweise, dass ich Schulden habe, vorher bekommen. Das ist der erste Brief gestern!

Gruss
sed
 
Frage an die Allgemeinheit:

Stand auf Rechnungen der T-Com im Herbst/Winter 03 die Verzugsbelehrung drauf (30 Tage-Regelgung)??
 
aber normal bekommt man doch immer erst ne mahnung, und dann wenn man nicht lazt, werden bei der näxten mahnung gebühren aufgeschlagen?!!
 
Und es kann ja auch sein, das die ursprüngliche Telefonrechnung mal nicht ankommt.
Wenn auf der Mahnung dann nur die Telekom-Rechnungen aufgeführt sind, woher weiss man dann, das man weitere offene Rechnungen hat?
 
"Dann wurde nicht abgerechnet. Zahlen mußt du dann erst, wenn eine Abrechnung kommt."

Wie meinst du das? Ich habe gemeint, das die Telefonrechnung z.b. aus deinem Briefkasten entwendet wird, der Briefträger sie nicht zustellt etc.

Dann hat die Telefongesellschaft doch abgerechnet ... und schickt mir völlig korrekt eine später eine Mahnung - auf der dann aber nicht alle Rechnungsposten stehen.
 
GAST schrieb:
Ich habe gemeint, das die Telefonrechnung z.b. aus deinem Briefkasten entwendet wird, der Briefträger sie nicht zustellt etc.
Bitte schreib künftig, was du meinst. Geheime Vorbehalte kann ich nicht beantworten.

Wenn der Postbote dir die Rechnung in den Briefkasten geworfen hat, dann ist die Rechnung zugegangen und die Telekommunikationsgesellschaft hat abgerechnet.
 
@Counselor:

Irgendwie geht deine antwort am Kern meiner Aussage vorbei.
Bei uns im Haus (und in den baugleichen Nachbarhäusern) sind die Briefkästen so, das man selbst ein Erwachsener wie ich die meisten Briefe aus den Kästen der Nachbarn rausnehmen kann.

Und es kann ja nicht sein, das ein entfernen einer Rechnung, das ich nicht zu verantworten habe, eine kostenpflichtige Mahnung bedeutet. Und da der Rechnungssteller nicht wissen kann, ob nicht dieser an sich seltene Fall eingetreten ist (vieleicht will mich ja auch jemand ärgern), kann er doch nicht einfach eine kostenpflichtige Mahnung schicken.

PS:
Ich selber habe 2 Briefe zu einem Rechtsstreit (1 vom Gericht, 1 vom Anwalt) nicht erhalten - meines Wissens das erste Mal überhaupt, das Post bei mir nicht ankam. Soll ich dafür jetzt in irgendeiner Weise Nachteile erleiden (war in diesem Fall egal) ?
 
GAST schrieb:
(..)
Und es kann ja nicht sein, das ein entfernen einer Rechnung, das ich nicht zu verantworten habe, eine kostenpflichtige Mahnung bedeutet. Und da der Rechnungssteller nicht wissen kann, ob nicht dieser an sich seltene Fall eingetreten ist (vieleicht will mich ja auch jemand ärgern), kann er doch nicht einfach eine kostenpflichtige Mahnung schicken.
(..)
Hierbei handelt es sich um Beweisprobleme, die im Zweifel von einem Richter gelöst werden können. Man muss daher auch abwägen ob man bei derart kleiner Streitsummen das Prozessrisiko tragen möchte.
 
GAST schrieb:
Und es kann ja nicht sein, das ein entfernen einer Rechnung, das ich nicht zu verantworten habe, eine kostenpflichtige Mahnung bedeutet.
Der Einwurf eines Briefes in einen Briefkasten bewirkt den Zugang, sobald unter normalen Umständen mit der nächsten Entnahme zu rechnen ist (vgl. RG 142, 407).
Gast schrieb:
Und da der Rechnungssteller nicht wissen kann, ob nicht dieser an sich seltene Fall eingetreten ist (vieleicht will mich ja auch jemand ärgern), kann er doch nicht einfach eine kostenpflichtige Mahnung schicken.
Das wäre praktisch für dich: Denn dann dürfte dir ja niemand eine Mahnung schicken. Die Gerichte sehen es aber so. daß sich der Empfänger auf Hindernisse aus seinem Bereich nicht berufen kann, da er diesen durch geeignete Vorkehrungen begegnen kann und muß.
Gast schrieb:
PS: Ich selber habe 2 Briefe zu einem Rechtsstreit (1 vom Gericht, 1 vom Anwalt) nicht erhalten - meines Wissens das erste Mal überhaupt, das Post bei mir nicht ankam. Soll ich dafür jetzt in irgendeiner Weise Nachteile erleiden (war in diesem Fall egal) ?
Wenn die Post eine Sendung vom Gericht nicht zustellt, dann läuft auch keine richterliche Frist (siehe hier) und du hast von daher keine Nachteile. Tatsächlich ist es eine Beweisfrage. Den Zugang eines einfachen Briefes kann man in der Regel nicht beweisen. Anders bei Sendungen, deren Versandweg die Post von der Einlieferung bis zur Auslieferung beim Empfänger dokumentiert.
 
Counselor schrieb:
Der Einwurf eines Briefes in einen Briefkasten bewirkt den Zugang, sobald unter normalen Umständen mit der nächsten Entnahme zu rechnen ist. (vgl. RG 142, 407).
Das gilt allerdings nur für "normale" Briefe.
Bei Einschreiben per Einwurf ändert sich die Betrachtung, wobei das im vorliegendem Fall ohnehin unerheblich ist.

Counselor schrieb:
Auf Hindernisse aus seinem Bereich kann sich der Empfänger nicht berufen, da er diesen durch geeignete Vorkehrungen begegnen kann und muß.
Sehe ich nicht so.
Der Witz bei einem Diebstahl ist doch, dass er unvorhergesehen eintritt.
Höchstens könnte dem Empfänger grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden.
 
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