090090001214 (von heuschrecke (Gast))

A

Anonymous

Hallo Leute, habe Eure Beiträge mit Freude gelesen. Aber wie sieht es denn aus, mit einer gerade angekommenen Telefonrechnung, auf der diese "Mehrwert"-Leistung mit über €25,-- für 37 sec. berechnet wird, obwohl diese Leistung nicht beabsichtigt war und in dieser Zeitspanne wohl auch nicht in Anspruch genommen werden konnte.

Kann mir jemand sagen, was ich als erstes tun könnte, um diesen Betrag nicht zahlen zu müssen??
Dankeschön

heuschrecke
 
Re: 090090001214

heuschrecke schrieb:
Hallo Leute, habe Eure Beiträge mit Freude gelesen. Aber wie sieht es denn aus, mit einer gerade angekommenen Telefonrechnung, auf der diese "Mehrwert"-Leistung mit über €25,-- für 37 sec. berechnet wird, obwohl diese Leistung nicht beabsichtigt war und in dieser Zeitspanne wohl auch nicht in Anspruch genommen werden konnte.

Kann mir jemand sagen, was ich als erstes tun könnte, um diesen Betrag nicht zahlen zu müssen??
Dankeschön

heuschrecke

@heuschrecke: guckst Du erst im Erste-Hilfe-Kasten, dann hier:

http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=5994

und hier:

http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=7229

und vor allem hier:

http://forum.computerbetrug.de/search.php
 
Hallo Sascha, hallo Dialerfresser,

danke für Eure Antworten.
Sascha: habe noch einmal versucht, zu rekonstruieren:

über Google Suchbegriff (irgendetwas zum Unterricht) gesucht, Verweis auf anderen Link, dort wiederum irgendetwas mit "Hausaufgabenhilfe"
(sehr delikat für Schulkinder, diese Abzocke), habe beim 1. Mal OK eingegeben, (dort stand, es kommt keine Verbindung zustande), dann nocheinmal OK in einem winzigen Fenster, das ich auch nicht vergrößern konnte, habe unten drunter das sehr Kleingedruckte nicht lesen können und ganz unbedarft noch einnmal OK eingetippt. Dann merkte ich, dass mein Modem die bestehende Verbindung löschte und sofort wieder einwählte, ich guckte genauer (mit Brille) hin und sah unten diese komische 0900 Nummer und € 29,?? pro Verbindung. Ich versuchte, ganz schnell, nachdem mir das komisch vorkam, aber wohl nicht schnell genug, diese Verbíndung zu unterbrechen und schaltete mein Modem aus.
Auf der Telecom-Rechnung sind 37 sec. mit € 25,8190 berechnet worden.
Es handelt sich um den Link "Hausaufgaben Highspeed-hun-10401". Ich habe diese sogenannte "Mehrwertleistung" nicht beabsichtigt in Anspruch genommen.

Auch wenn ich mich hier etwas unbedarft angestellt haben mag (hatte noch nie eine derartige Situation u nd bin auch nicht so fit in diesen Dingen), so ist es doch eine große Gefahr, für Kinder, wenn sie irgendetwas zu Hausaufgabenhilfen suchen und dann dort landen). Hier müsste auf jeden Fall der Verbraucherschutz tätig werden.
 
Arme Heuschrecke

und neulich, als Du im Laden vom Verkäufer dreimal gefragt wurdest, ob Du wirklich die Gesamtausgabe von Kafka kaufen möchtest - und Du dreimal "Ja" gesagt hast, weil Dein Hörgerät gerade nicht am Ohr war, hast Du auch völlig unbewusst gekauft, stimmt´s ? Also ich finde auch, dass solche Fälle vom Verbraucherschutz bearbeitet werden müssen - wer soll uns denn sonst vor uns selber beschützen. Wir sind nun ´mal unbedarft.
Au Waia
HZH
 
Hier müsste auf jeden Fall der Verbraucherschutz tätig werden.

Nicht der Verbraucherschutz, sondern die Regulierungsbehörde. Und die wird tätig - auch, wenn Gast "Zander" das nicht gefällt. In den nächsten Wochen wird es eine entsprechende Änderung der "OK"-Fenster geben, mit der das unsägliche Kleingedruckte in den Dialer-Zustimmungsfenster wohl ein Ende haben wird.
 
heuschrecke schrieb:
Auch wenn ich mich hier etwas unbedarft angestellt haben mag (hatte noch nie eine derartige Situation u nd bin auch nicht so fit in diesen Dingen), so ist es doch eine große Gefahr, für Kinder, wenn sie irgendetwas zu Hausaufgabenhilfen suchen und dann dort landen).

Kinder sind bevorzugte Opfer und nach denen wird gerade in diesem Bereich sehr gezielt geangelt. Für bestimmte Suchbegriffkombinationen werden unzählige HTML-Seiten generiert und die verseuchte Dialertretmine wird dann in einem Frame nachgeladen.

Damit sich die seriösen Geschäftsleute sich auch bloß nichts vorwerfen müssen, wird das ganze in Form von Mückendreck, irgendwo auf der Seite versteckt, als ein Angebot beschrieben, dass sich explizit an Erwachsene richtet und der Frame hat dazu den Vorteil, dass just dieser Mückendreck aus dem sichtbaren Bereich des Browsers rutscht.

Die Einstellung der seriösen Geschäftsleute ist hier im Thread bereits versteckt. Schließlich weiß doch jeder, was bei 3x OK passiert. Und wenn es doch nicht jeder weiß, ist das natürlich auch sehr recht, so lange es die wissen, die dann das Händchen aufhalten dürfen. Deswegen wird auch alles daran gesetzt, die Angebote (wenn man davon sprechen darf) so gut wie möglich zu verschleiern, mit irritierenden Angaben zu versehen und den "Bewerbern" (wenn man sie so nennen kann) alle Möglichkeiten dazu weitestgehend offen zu lassen.
 
Re: Arme Heuschrecke

Zander schrieb:
und neulich, als Du im Laden vom Verkäufer dreimal gefragt wurdest, ob Du wirklich die Gesamtausgabe von Kafka kaufen möchtest - und Du dreimal "Ja" gesagt hast, weil Dein Hörgerät gerade nicht am Ohr war, hast Du auch völlig unbewusst gekauft, stimmt´s ? Also ich finde auch, dass solche Fälle vom Verbraucherschutz bearbeitet werden müssen - wer soll uns denn sonst vor uns selber beschützen. Wir sind nun ´mal unbedarft.

Durch solche Beiträge muß sich niemand provoziert fühlen. Denn diese zeigen allemal auf, welchen Unsinn das Dialergewerbe produziert. Ich kann jeden Kauf im Falle eines Nichtgefallens oder Irrtums rückgängig machen - nur eben jenen Dialerunsinn nicht. Wenn ich mich also beim Buchkauf vertan habe, dann gebe ich die Produkte zurück und bekomme mein Geld wieder.

Im Falle jener Hausaufgabenseite würde ich den kompletten Weg im Internet bei ausgeschaltetem/ausgestöpseltem Modem genau dokumentieren. Dazu Screenshots der einzelnen Seiten vornehmen und abspeichern. Wurde die Preisangabe mehr oder minder stark verschleiert , dann würde ich die Bezahlung verweigern und entsprechend dem hiesigen Erste-Hilfe-Kasten vorgehen.

Gruß OskarMaria
 
wie gibst du ein tel. gepräch mit deiner freundin zurück wen dir der inhalt nicht gefällt?
Einfach nicht zahlen?
 
Anonymous schrieb:
wie gibst du ein tel. gepräch mit deiner freundin zurück wen dir der inhalt nicht gefällt?
Einfach nicht zahlen?
Falls die Freundin für angenehme Gespräche Geld verlangt (vorher so vereinbart), - ja natürlich!

Ich würde Dir allerdings in diesem Fall empfehlen, Dein Privatleben mal etwas in Ordnung zu bringen .... :roll:
 
Anonymous schrieb:
wie gibst du ein tel. gepräch mit deiner freundin zurück wen dir der inhalt nicht gefällt?
Einfach nicht zahlen?

Da zahl ich auch nur für die Möglichkeit mit ihr zu sprechen ein paar Cent Verbindungsgebühren.
Und keinen Aufschlag von 29,-- Euro für den ach so tollen Inhalt.
 
Anonymous schrieb:
wie gibst du ein tel. gepräch mit deiner freundin zurück wen dir der inhalt nicht gefällt?
Einfach nicht zahlen?

Hehe - Ihr Dialerdrücker macht es einem leicht. Ein Telefongespräch ist eine von mir gewünsche Kommunikationform - dafür habe ich das Ding bestellt. Und ein einzelnes Gespräch kostet mich nur wenige Cents.

OM
 
BGB § 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen



(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen

1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden

oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,4. zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen oder5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156) geschlossen werden.
(5) Das Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Fernabsatzverträgen, bei denen dem Verbraucher bereits auf Grund der §§ 499 bis 507 ein Widerrufs- oder Rückgaberecht nach § 355 oder § 356 zusteht. Bei solchen Verträgen gilt Absatz 2 entsprechend.
 
090090001214

Anonymous schrieb:
wie gibst du ein tel. gepräch mit deiner freundin zurück wen dir der inhalt nicht gefällt?
Einfach nicht zahlen?

...Telefongespräche mit meiner Freundin sind stets gehaltvoll und bieten einen adäquaten Mehrwert, was im Falle der "kostenfreien" Hausaufgabenhilfe und den weiteren unseriösen Web-Angeboten ja nicht so ist, wie jeder "Geschädigte" schnell feststellen kann.

Steter Tropfen höhlt bekanntlich den Stein und das wird wohl auch im Falle der elenden Dialerabzocke so kommen.... Darauf freue ich mich...

Einen schönen Tag noch!
 
OskarMaria schrieb:
Anonymous schrieb:
wie gibst du ein tel. gepräch mit deiner freundin zurück wen dir der inhalt nicht gefällt?
Einfach nicht zahlen?

Hehe - Ihr Dialerdrücker macht es einem leicht. Ein Telefongespräch ist eine von mir gewünsche Kommunikationform - dafür habe ich das Ding bestellt. Und ein einzelnes Gespräch kostet mich nur wenige Cents.

OM

3x ok ist auch eine von dir gewünsche Kommunikationform
 
Re: 090090001214

dialerfresser schrieb:
...Telefongespräche mit meiner Freundin sind stets gehaltvoll und bieten einen adäquaten Mehrwert...
wart mal bis sie am telefon schluss macht...
wen es deine nicht macht viele andere machen es
 
090090001214

Anonymous schrieb:
OskarMaria schrieb:
Anonymous schrieb:
wie gibst du ein tel. gepräch mit deiner freundin zurück wen dir der inhalt nicht gefällt?
Einfach nicht zahlen?

Hehe - Ihr Dialerdrücker macht es einem leicht. Ein Telefongespräch ist eine von mir gewünsche Kommunikationform - dafür habe ich das Ding bestellt. Und ein einzelnes Gespräch kostet mich nur wenige Cents.

OM

3x ok ist auch eine von dir gewünsche Kommunikationform

Richtig, kommt ganz darauf an, wofür man vermeintlich sein ok gibt....

...und die wenigsten dürften wohl bereit sein, für (erkennbaren/offensichtlichen) Müll überteuerte Mehrwertgebühren zu entrichten.
 
Anonymous schrieb:
3x ok ist auch eine von dir gewünsche Kommunikationform

Die Frage ist ob der Dienstanbieter ein dreimaliges OK als Vertragsangebot zu seinen Bedingungen verstehen darf.
Ausgangspunkt ist dabei der Empfängerhorizont des redlichen Erklärungsempfängers.
Als Angebot darf ers nur Verstehen wenn er vorher ausreichend deutlich auf seine Bedingungen hingewiesen hat.
Und da habe ich bei z.B. grau in grau gehaltenen Preisangaben Zweifel.
Entschieden hat darüber -soweit ich sehe- noch kein Gericht.
 
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