Joern schrieb:
Ihr solltet euch mit dem konkreten Fall etwas beschäftigen. Es ist nämlich deutlich komplexer, als es bei Teltarif dargestellt wird.
Es hat übrigens nicht mit Befleckung der 0800-Gasse zu tun. Es gibt diverse 0800 Nummern, bei denen man Waren oder eine Dienstleistung bestellen kann. Das diese dann auch etwas kosten ist ja wohl klar. Etwas ungewöhnlich, aber nicht neu, ist, dass hier die Dienstleistung sofort im gleichen Gespräch erbracht wird.
Stimmt genau, wenn gleichzeitig bei den Hintergründen oder Vergleichsbeispielen nicht bestimmte Sachverhalte "interpretiert" werden. Diese Vorgehensweise ist hauptsächlich von Juristen der TK-Anwender bekannt, den keine Argumentation zu schräg ist und "Äpfel mit Birnen" verglichen werden.
Bestelle ich über o800-Rufnummern im Versandhandel, erfasst möglicherweise (über die ISDN-Funktion CLIP) der Händler meine Rufnummer, hat aber für den Vorgang selbst nur marginale Bedeutung (Bessere Kundenbetreuung, u.a. früzeitiges Erkennen von Jux-Anrufen). Eine fernmündliche Bestellung wird auf sein Risiko angenommen, mittels einer Auslieferung an die angegebene Adresse (die ja nicht stimmen muss) ausgeführt und dann unabhängig von meiner Telefonrechnung per Nachnahme oder über Rechnung eingefordert. Zahlt der Kunden nicht, liegt das Problem beim Versandhändler.
Das Telefon ist nur der Meldeweg!
Bei einer Abrechnung über eine "aktivierte" o800-Leistung, oder in einer anderen Rufnummerngasse, wird das Entgelt über die monatliche Telefonrechnung eingefordert, wobei ich den Teilnehmervertrag allerdings nicht mit dem Versandhändler oder anderweitigen Mehrwertdiensteanbieter direkt abgeschlossen habe, sondern zunächst mit meiner Telefongesellschaft. Zur "Vereinfachung" der Forderungseinzuges wird im Regelfall in der Telefonrechnung höchstens die Entgelthöhe ausgewiesen. Schon die Forderung nach konkreteren Rechnungsangaben, z.B. wann (Datum, Uhrzeit) genau bei wem (Zielrufnummer) was (hier Beratungsaufwand bei PC-Problemen) aktiviert wurde, u.ä., wird von TK-Anbieterverbänden als "überflüssig" bezeichnet, weil für TK-Kunden verwirrend (!) oder wenig hilfreich (O-Ton), eine weitergehendere Datensatzübertragung vom eigentlichen Anbieter zum abrechnenden Teilnehmernetzbetreiber (interner F&I-Abwicklungsverrechnung) zu teuer ist und außerdem mit dem Datenschutz (!) kolliediert. Habe ich in einem monat mehrere Vorgänge per MWD-Rufnummern getätig, werden im Regelfall nur Gesamtsummen (ggf. pro MWD-Betreiber) ausgewiesen, deren Ermittlungsgrundlagen von TK-Kunden geglaubt werden muss. Selbst ein Gebührenzähler am Telefon würde mir nicht helfen, da immer mehr Tarifanwendungen über die gewählte Rufnummer nicht eindeutig (OFFLINE-Billing) sind. Die verbal angesagte Rechnungsinformation (!) muss dann reichen. Gemäß TKG-Gesetz müssen Mehrwertdienstabrechnung im Verantwortungsbereich der TK-Anbieter noch nicht einmal regelmäßig zertifiziert, d.h. "geeicht" werden! Das gilt für jede Tanksäule oder Taxameter, die zusätzlich vom betroffenen Zahlungspflichtigen am Ort des Geschehens in Augenschein genommen werden können!
Da ist doch der der Ware beigelegte Lieferschein vom OTTO-Versand mit einer eindeutigen Rechnungsdetailerläuterung und eine grundsätzlich eingeräumte Kulanzoption bei "Kundenbeanstandungen", ggf. Rückgaberecht, doch was ganz anderes, Gelle?