0190062153 - KomTel GmbH - INA Germany AG - VPE - CCL AG

wuppi

Frisch registriert
hallo.

kann denn jemand etwas mit den genannten dingen im betreff anfangen?

mein vater soll zweimal euro 29,90 bezahlen. er weiß aber nicht warum. es erfolgten innerhalb einer minute 2 einwahlen mit der nummer 0190062153.

kann es mit kazaa oder sexseiten zu tun haben?

bei der regulierungsbehörde www.regtp.de ist diese nummer aktuell nicht registriert.

die einwahlen fanden am 11.08.2003 statt. auf der telekom rechnung standen sie im oktober 2003.
mein vater hat der rechnung widersprochen, so dass die telekom den betrag nicht eingezogen hat. der widerspruch ging ebenso an die komtel gmbh, flensburg, die auf der rechnung genannt wurde.

die komtel gmbh hat dann weiterverwiesen an die INA germany AG in hamburg.

dort wurde ebenso widersprochen.

die INA germany AG hat dann auf die virtual pacific entertainment (VPE) in hertfordshire/england (in der nähe von london) verwiesen. die angegebene telefonnummer der VPE existiert. der platz ist aber nicht besetzt. anruf oder fax ist also unmöglich. so wurde per email widersprochen.

letzte woche hat sich die CCL AG, lichtenau (bei paderborn) gemeldet.

irgendwie ist gar kein wirklicher zusammenhang erkennbar, wer mit wem was zu tun hat.

man betrachte sich die seiten www.ccl.de bzw. www.brainplacement.de brainplacement ist ein angebliches projekt der CCL AG. brainplacement soll in frankfurt zu finden zu sein. wählt man die angegebene telefonnummer (069 / 6773769-16), kommt lediglich die meldung: "kein anschluss unter dieser nummer." bzw. "diese nummer ist uns nicht bekannt."

im anhang befinden sich die schreiben der KomTel GmbH sowie der CCL AG.

sollte man das ganze überhaupt ernst nehmen?

bisher wurde allen forderungen widersprochen.

leider existiert der pc, der im august benutzt wurde, nicht mehr in seiner damaligen form (festplatte wurde formatiert), so dass eventuelle beweise nicht mehr vorhanden sind.

ich tendiere dazu, meinem vater zu raten, die sache auszusitzen und erwarte, dass der betreffende diensteanbieter (wer auch immer) den gerichtsweg nicht beschreiten wird.

gibt es weitere erfahrungen mit diesen "anbietern"?

was kann man in diesem fall raten?

[Virenscanner: Name des Unterzeichners im ersten Anhang entfernt]
 

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FST

@wuppi,

nur mal so nebenbei:

Dass sich die organisierten Mehrverdiener bei ihrer Abkassiererei auf die FST e. V. berufen, täuscht über manches hinweg.

www.fst-ev.org

ist die Lobby der Mehrverdienstler und Selbsregistrierer, die einen "Kodex" für ihre Geschäfte entwickelten, um vor Eingriffen des Gesetzgebers sicher zu sein.

Gruß
Raimund
 
die sache mit der FST ist mir bekannt.

im folgenden zitiere ich das antwortschreiben an die CCL AG:

"Sehr geehrte Frau W.,

vorab vielen Dank für Ihre Informationen vom 11. November 2003.

Wir nehmen hiermit Ihr Angebot an und wünschen also, dass Sie uns kostenlos
ausführliche illustrierte Informationen zur angeblichen
Mehrwert-Dienstnutzung per Email senden. Falls wir Ihr Angebot missverstanden haben und Sie
stellen uns für diese weitergehenden Informationen Kosten jeglicher Art und Weise
in Rechnung - auch bei einer Zusendung per Email - , nehmen wir Ihr Angebot
nicht an.

Darüber hinaus entspricht Ihre Rechnungslegung nicht den Kosten, die auf
unserer Telefonrechnung genannt wurden. Es wurden 2 Einwahlen à Euro 29,90
berechnet, zusammen also Euro 59,80. Sie sprechen aber von Euro 59,90 oder als
zweite Variante von Euro 29,20 zzgl. Euro 2,99 pro Minute. Beide Varianten der
Rechnungslegung sind mit unserer Telefonrechnung nicht in Einklang zu bringen.
Daher müssen wir Ihre tatsächliche Involviertheit in den
Leistungserbringungs- beziehungsweise Abrechnungszusammenhang mit der KomTel GmbH, Flensburg,
mit der INA AG, Hamburg beziehungsweise mit der Virtual Pacifics Entertainment,
Herfordshire/England bezweifeln.

Weiter schreiben Sie, dass der Dienst auch versehentlich oder von Dritten
mit hinterhältiger List von einem Telefon angewählt werden kann. Falls ein
solcher Vorgang zutreffend sein sollte, düfte zu erwarten sein, dass die Kosten
für einen Dienst nicht in Rechnung gestellt werden, wenn dieser niemals in
Anspruch genommen wurde, da der Dienst nur von einem PC und nicht von einem
Telefon ausgehend in Anspruch genommen werden kann, wie Sie selber schreiben.

Auch Ihre Beschreibung, dass dieser Dienst von einem PC ausgehend nur dann
angewählt werden kann, nachdem der PC-Nutzer zweimal der Installation des
Einwahl-Programms bewusst zugestimmt hat, deckt sich nicht mit unserer
zurückliegenden Internet-Nutzung. Uns ist die Dialer-Problematik seit längerem bekannt
und haben bisher und werden auch in Zukunft keinerlei Vertrauen an sich
automatisch ins Telefonnetz einwählende Programme verschwenden. Das heißt, dass
ein Programm sich niemals mit unserer Zustimmung installiert und eingewählt
hat. Falls eine Installation eines Einwahlprogramms tatsächlich der Fall gewesen
sein sollte, erfolgte die Einwahl nicht mit unserer Zustimmung und (nach
Bekanntwerden der Umstände) somit gegen unseren bewussten Willen.

In jedem Fall widersprechen wir der Berechnung eines Dienstes, der zu keinem
Zeitpunkt von uns in Anspruch genommen wurde.


Mit freundlichen Grüßen

xxx"


hat jemand erfahrung und kann abschätzen, wie der weitere verlauf in dieser angelegenheit sein wird?

sind permanente widersprüche gegen die forderungen angebracht? wann sollte man "aufgeben"? ist es ratsam, mindestens bis zum erhalt des gerichtlichen mahnbescheides durchzuhalten (sofern dieser überhaupt jemals kommen sollte)?


[Virenscanner: Namen gekürzt]
 
Bin spät dran, war aber etwas Tipparbeit... :wink:

CCL AG schrieb:
...die Nutzung der o.g. Rufnummer durch Ihren Telefonanschluß wurde von der Deutschen Telekom AG bestätigt. Die genauen Daten entnehmen Sie bitte dem Ihnen auf der Telekom-Rechnung vorliegenden Einzelverbindungsnachweis.
Ich entnehme hier eigentlich nur, dass es sich um ein vorgefertigtes Standardschreiben mit sehr deutlichen Anstrengungsvermeidungstendenzen. Du solltest in den ersten Satz die vorgenommene technische Prüfung hineininterpretieren und um die Vorlage der Dokumentation bitten, damit Du Dich selbst von überzeugen kannst. Selbstverständlich darf Dir der Verbindungsnetzbetreiber auch die Verbindungen im einzelnen aufschlüsseln, damit Du Dich vergewissern kannst, dass Sie zumindest mit Deiner Telefonrechnung identisch sind...

Laut Aussage unseres Kunden (eines Serviceanbieter für Kostenpflichtige Internet-Inhalte) und unseren eigenen Kontrollen der Dienste, wird diese Mehrwertnummer nach geltenden Richtlinien (FST) angeboten.

Dies sei einleitend erläutert. Da somit kein Verdacht auf Missbrauch besteht und mithin kein Grund vorliegt, weshalb Sie die Zahlung der Gebühren dieses Dienstes zurückhalten bzw. evtl. bereits entrichtete Entgelte erstattet werden.
Ist natürlich totaler Schwachsinn. Nur weil der Diensteanbieter behauptet, sich einem Kodex unterworfen zu haben, der mit dem Gesetz rein gar nichts zu tun hat, sind der Verdacht und Deine Einwendungen natürlich nicht vom Tisch. Also nach dem Inhalteanbieter bohren...

Im Anhang finden Sie eine Beschreibung des Dienstes, für den u. a. die Mehrwertnummern genutzt werden. Sollten Sie zusätzlich ausführliche illustrierte Informationen benötigen, um die Dienstnutzung noch besser nachvollziehen zu können, werden wir Ihnen diese auf expliziten Wunsch zustellen. Da dieser Vorgang für uns ziemlich aufwändig ist, müssen wir Ihnen dann jedoch eine Kostenpauschale von 10,00 € zzgl der ges. MwSt (gesamt 11,60€) belasten.
Dem ist wohl überhaupt nichts hinzuzufügen...

Das Komtel-Schreiben ist auch ein typisches Formschreiben. Hatte ich auch mal hier eingestellt.

Die Dienstebeschreibung der CCL AG sagt nichts darüber aus, wie sich der Dialer auf Deinem System verhalten hat.

Diese Plattform wird i.d.R. von einem, auf dem PC installierten Wählprogramm...
Ausnahmen bestätigen ja bekanntlich die Regel...

Mit dieser Installation und der nachfolgenden Anwahl per Modem oder ISDN-Karte erfolgt gleichzeitig eine Vergabe sowie die Verwaltung eines Abonnementbenutzernamens und Passwortes, welches in diesem Fall z. B. 59,90 € bzw. 29,20 € zzgl. 2,99 €/Min (inkl. der ges. MwSt) kostet. Es gilt für die Dauer von einem Monat ab Bestelldatum und hat Gültigkeit für die uneingeschränkte Inanspruchnahme der Serviceinhalte.
Das ist doch wunderbar! Bei der CCL AG ist niemand ein kleines wenig stutzig, dass innerhalb von 2 Minuten gleich zwei dieser Monatszugänge "gekauft" wurden? Die zweite Anwahl hätte doch dann lediglich 2,99 €/min kosten dürfen, oder? Damit ist der Abrechnungsfehler ziemlich offensichtlich und das bestätigen die Dir auch noch schwarz auf weiß...
 
haudraufundschluss schrieb:
Mit dieser Installation und der nachfolgenden Anwahl per Modem oder ISDN-Karte erfolgt gleichzeitig eine Vergabe sowie die Verwaltung eines Abonnementbenutzernamens und Passwortes, welches in diesem Fall z. B. 59,90 € bzw. 29,20 € zzgl. 2,99 €/Min (inkl. der ges. MwSt) kostet. Es gilt für die Dauer von einem Monat ab Bestelldatum und hat Gültigkeit für die uneingeschränkte Inanspruchnahme der Serviceinhalte.
Das ist doch wunderbar! Bei der CCL AG ist niemand ein kleines wenig stutzig, dass innerhalb von 2 Minuten gleich zwei dieser Monatszugänge "gekauft" wurden? Die zweite Anwahl hätte doch dann lediglich 2,99 €/min kosten dürfen, oder? Damit ist der Abrechnungsfehler ziemlich offensichtlich und das bestätigen die Dir auch noch schwarz auf weiß...


na ja. sie schreiben ja, dass man mit der berechnung in höhe von euro 59,80, die durch zwei einwahlen à euro 29,90 innerhalb einer minute zustande gekommen ist, ein abonnement für insgesamt 2 monate gekauft haben kann.

wobei mich ja am meisten interessieren würden, um welche abonnierten inhalte es sich überhaupt handeln soll. dazu schweigen sie sich aus.

ich kann mir vorstellen, dass mein vater irgendwo draufgeklickt hat und es hat sich ein pop-up-fenster geöffnet, was er so schnell wie möglich weg haben wollte. das dumme ist, dass er selber nicht so genau weiß, was er gemacht hat, weil es ja durchaus so ist, dass sich bei besuchen auf einschlägigen seiten (und vor allem wenn man älter ist und wenig ahnung vom internet hat und auch noch die kostenpflichtigen seiten besucht) unkontrollierbar fenster öffnen, so dass man die wahl hat, entweder ständig fenster zu schließen oder als letzte maßnahme den pc neu zu starten. er meint aber, dass er zu keinem zeitpunkt etwas bestätigt hat, wo geld gefordert wird.

kann man denn vielleicht davon ausgehen, dass wegen dem bedarf solcher verschlungener wege eine dieser firmen etwas zu verbergen hat? ich finde es seltsam, dass man von einer adresse zur nächsten gereicht wird und niemand hält es für nötig, darzustellen, wie er zu seiner forderung kommt.

diese virtual pacific entertainment VPE ( www.vpeonline.com ) mit sitz in england befindet sich in einem einzigen zimmer ("suite 6"), das zwar einen telefonanschluss besitzt, wo aber niemand zu erreichen ist. sowas ist doch völlig unseriös.

die gestaltung der seite www.ccl.de ist auch absolut unseriös. da hat jemand ohne groß ahnung zu haben aus einem lehrbuch über betriebswirtschaftslehre abgeschrieben.
noch furioser geht es auf www.brainplacement.de zu.

nachvollziehbar scheint diese seite zu sein: www.drop-charge.com hier stellt sich nämlich der einzige und wirkliche geschäftssinn der CCL AG dar: die bereitstellung von abrechnungsverfahren im internet. unter tarife sind auch die 29,90 zu finden, nämlich unter macro payment tarif nr. 8, die meinem vater zwei mal berechnet wurden.
 
@wuppi,

auf allen Seiten dieser Fallensteller kann ich ein gesetzkonformes Impressum nicht erkennen.

Das Vertickern der Nummern von einer Mehrverdienstlerebene zu nächsten, zur weiteren und dann zur übernächsten gehört zum üblichen Procedere in diesem Sumpfbiotop.

Gruß
Raimund
 
Immerhin haben die den Dienst etwas genauer beschrieben. Die meisten Netzanbieter und ihr Rattenschwanz hintendran lassen sich dazu ja nicht herab. Dadurch hast Du auch verschiedene Argumentationsmöglichkeiten. Das "Abonnement" müsste ja mit der Übermittlung eines Passwortes einher gegangen sein. Ich würde das Passwort als Ware einstufen und da sollte die Gegenseite sicherstellen, dass die Ware auch den Empfänger erreicht hat.
 
Raimund schrieb:
@wuppi,

auf allen Seiten dieser Fallensteller kann ich ein gesetzkonformes Impressum nicht erkennen.

die CCL AG leistet dem gesetz folge:

"CCL AG
Heierstrasse 13
D-33165 Lichtenau
Telefon +49.1805.555.707
Telefax +49.5292.2922
eMail [email protected]
Abrechnungsfragen: [email protected]

Angaben nach §6 TDG
Vorstand: ([email protected])
HRB Paderborn 3426
VAT ID DE 195083351"


zu sehen, wenn man unter www.ccl.de "kontakt" anklickt.

meiner meinung nach sind die hier zitierten zeilen das einzige auf dieser homepage, was wahrheitsgehalt hat. tatsächlich hält man es selber für nötig, auf das teledienstegesetz hinzuweisen. nach dem motto: wenn schon alles erlogen ist, was sie hier sehen dürfen, müssen wir wenigstens darauf hinweisen, gesetzlich verpflichtet zu sein, sie nur zu 99,9% täuschen zu dürfen.
 
haudraufundschluss schrieb:
Dadurch hast Du auch verschiedene Argumentationsmöglichkeiten. Das "Abonnement" müsste ja mit der Übermittlung eines Passwortes einher gegangen sein. Ich würde das Passwort als Ware einstufen und da sollte die Gegenseite sicherstellen, dass die Ware auch den Empfänger erreicht hat.


das ist ein guter ansatz.

kann man diese leute mit argumenten überzeugen? oder sollte man sich eher darauf einstellen, monatelang von verschiedenen stellen (inkassounternehmen, rechtsanwälte) angegriffen zu werden?
 
Re: CCL und FST

Raimund schrieb:
@wuppi,

schon einiger Maßen pikant:

Die CCL AG beruft sich auf den Mehrwertlerverein und ist bei denen überhaupt nicht Mitglied. Warum wohl?

http://www.fst-ev.org/ger/mitglieder.html

Gruß
Raimund

das ist ja wirklich komisch.

allerdings ist es so, dass die CCL AG sich auf die INA Germany AG beruft. die INA Germany AG ist mitglied bei diesem eigennützigen verein.

die KomTel GmbH ist dort auch mitglied.
 
Die Mehrverdiener

:wink:
@wuppi,

kann man natürlich so sehen:

Ich selbst habe Betrüger und Dieb gelernt, mein Komplice ist Mitglied bei einer Freiwilligen Selbstkontrolle und kennt den Kodex. :lol: :lol:

Gruß
Raimund
 
Es gibt ein neues Phenomen - Dialer kommen zum Einsatz, bei denen der deutsche Reseller und der ausländische Anbieter hoffen, dass die Registrierung bei der RegTP durchgeht.
@wuppi
Es ist zu raten, zuerst die Datenbanken der RegTP zu beanspruchen. Ist der Dialer nicht registriert, besteht kein Zahlungsanspruch. Die bislang empfohlene Beweislastumkehr im zivieln Verfahren kann hier schon vorgezogen werden - soll der Anbieter bei Rechnungsstellung oder bereits im Mahnverfahren nachweisen, dass der Zahlungsanspruch eben doch besteht. Ansonsten solange durch Nichtstun glänzen, bis entweder der Mahnbescheid einflattert oder der Forderungssteller diesen Anspruch (aus seiner Sicht) nachweist.
Was die FST e.V. betrifft, so ist die nach unbestätigten Erkenntnissen derzeit in der Auflösung. Die CCL war zwar dort nicht Mitglied, hat sich aber über Ihre Rufnummernpartner (KomTel/INA) dem Kodex verschrieben - das steht (mit Sicherheit) in den AGB´s zwischen den Mitverdienern.
 
FST ex?

:wink:
@anna,

falls wir den Exitus von FST e. V. beklagen müssen, so gilt ein christliches Wort als Nekrolog:

"De mortuis nihil nisi bene!" :D :D :D

Gruß
Raimund
 
Re: FST ex?

Raimund schrieb:
... hätte ich denen auch immer gern machen wollen, zumal die Finger bei denen zwischendrin störten, um in die gewünschten Gänge zu kommen. Meine demokratisch geschütze Meinung hierzu - ein eigennütziger Selbstäufer, der seine Steuervergünstigungen nicht einmal im Ansatz wert ist.
 
hat denn bisher jemand schon einmal probleme mit der nummer 0190062153 gehabt?

die einwahl erfolgte am 11.08. also wenige tage vor gültigkeitwerden der neuen gesetzlichen regelung, die den verbraucher besser schützt. ist möglicherweise dennoch, also auch wenn zu diesem zeitpunkt die alte regelung noch gegolten hat, in der nummer 0190062153 ein unlauteres instrument zu sehen?
 
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