Aw: 01379000118
https://service.polizei.nrw.de/egovernment/service/sonstige.phpAn Alle: Je mehr Strafanzeigen - um so schneller wird der Fall bearbeitet.
Leider stimmt das so nicht. Richtig ist aber:
Ohne Strafanzeigen gibt es
auf keinen Fall Ermittlungen.
Ich werde dieser Sache bis zum Schuß nachgehen, ich will wissen, wer dahinter steckt.
Dann aber bitte nicht mit einer Online-Strafanzeige, sondern
genau so, wie es hier angeraten wird:
http://forum.computerbetrug.de/serv...-und-dialer/58742-01379000118.html#post286555
(bitte anklicken)
Man sollte das unter rufnummernmissbrauch(at)bnetza.de melden - aber ich halte persönlich eine Strafanzeige für sinnvoller, wenn dieser Strafanzeige die Informationen dieses Beitrags hier (--> hier klicken)beiliegen.
Viele Staatsanwaltschaften haben eine Mailadresse:
Orts- u. Gerichtsverzeichnis
dort deinen Wohnort eingeben und nach "Staatsanwaltschaft" schauen. Oft gibt es eine Mailadresse. Bitte unbedingt den obigen Link ergänzen und einen Link hierher.
Und nur so!
In dem Fall wird mit hoher Wahrscheinlichkeit die StA Hannover ermitteln, wenn überhaupt ermittelt werden wird. Dazu muß erst jemand die StA Hannover von ihrer irrigen Meinung abbringen, dass es nichts zu ermitteln gibt. Das passiert aber bereits
Wenn Du wissen willst, wer wirklich dahinter steckt, musst Du weiter hier lesen. Ich denke, dass wir es bald wissen werden...
PS: Wer wissen will, an wen die Deutsche Telekom als NUmmerninhaber die Nummer vermietet hat, muß sie fragen. Da die Telekom sich erfahrungsgemäß weigern wird, diese Informationen heraus zu geben, kann man gleich mit etwas Druck agieren:
z.B.:
Einfordern der Informationen unter Berufung auf §13a UKlaG zur Abwehr der Belästigung durch den Anruf anstatt "Bitte um die Info".
Darauf hinweisen, dass einem aufgrund der Belästigung die Auskunft zusteht, hat sich ebenfalls bewährt.
Man kann auch gleich schreiben, dass dieser Informationsanspruch unabhängig davon ist, dass die Staatsanwaltschaft ermitteln wird - denn für den StA geht es um die strafrechtliche Seite - als Betroffener hat man aber einen
zivilrechtlichen Anspruch auf die Information. Das ist im Prinzip juristisch vielleicht alles Geblubber, aber die Telekom ist dann vielleicht etwas kooperativer.