Dino
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Reducal schrieb:...doch zwei Jahre Gewährleistungsanspruch bei einem Mangel. Wieso solltest Du dann für die Fehleranalyse zahlen,...
Der Gewährleistungsanspruch besteht aber erst bei einem Mangel. Wird ein solcher bei einer Analyse festgestellt, tritt ggf. der Gewährleistungsfall ein. Wenn nun kein Mangel festgestellt wird, bleibt man auf den Kosten für die Diagnose sitzen. Nur die reine Behauptung eines Mangels entbindet den Kunden nicht von der Zahlungspflicht, nur eben ein tatsächlicher Mangel.
Somit dreht sich Matze wahrscheinlich im Kreis, dem Schwanz immer hinterher. Blos dass es hier darum geht, wer die Rechung bezahlen wird. Im glücklichsten Fall sagt T-Mobile: "Kulanz". Aber wenn es dicke kommt, dann ziehen sie ihn wirklich vor ein Gericht und dann muss Matze mMn nachweisen, dass das Handy defekt ist (oder war).