0137-Missbrauch: Regulierer setzen jetzt auf finanziellen Druck
Die Bundesnetzagentur zieht im Kampf gegen den Missbrauch der 0137-Nummern die Zügel an. Nach mehreren massiven Wellen von Lockanrufen im Mai verhängten die Regulierer jetzt gleich fünf Mal ein so genanntes Inkassoverbot gegenüber den Verbindungsnetzbetreibern. „Wir wollen die Geldflüsse kappen“, sagte Rudolf Boll, Sprecher der Regulierungsbehörde, im Gespräch mit Dialerschutz.de. Die Hoffnung der Agentur: Wenn für „erfolgreiche“ Lockanrufe nicht mehr kassiert werden darf, lohnt sich die Masche nicht mehr.
Lockanrufe über 0137-Nummern sind seit dreieinhalb Jahren ein teures Ärgernis für Handybesitzer. Die Masche ist dabei so einfach wie lukrativ: Die Täter mieten sich zunächst bei Netzbetreibern eine bestimmte Zahl von 0137-Nummern. Dann rufen sie massenhaft Mobilfunknummern durch und übertragen dabei die gemietete 0137-Nummer. Diese erscheint bei den betroffenen Handybesitzern neben dem „Anruf in Abwesenheit“ im Display. Wer arglos zurückruft, landet in der Regel bei einem Zählcomputer – und ist bis zu zwei Euro los. Das Geld sammeln die Mobilfunkbetreiber über die Handyrechnung ein und überweisen es – je nach Anzahl der zwischengeschalteten Netzbetreiber – über mehrere Zwischenstationen an die Täter.
Bisher waren Ping-Anrufe mit 0137-Nummern so etwas wie die Lizenz zum Gelddrucken. Das Inkasso übernahmen die Netzbetreiber, die Täter konnten sich fernab der Justiz im Ausland oder hinter Briefkastenfirmen verstecken. Die zuständige Bundesnetzagentur sperrte irgendwann die missbrauchten Nummern, die Täter verwendeten am nächsten Wochenende einfach Neue. Das ergaunerte Geld war ihnen dabei sicher – bis jetzt. Denn was schon bei illegalen 0190 und 0900-Dialern praktiziert wurde, wendet die Bundesnetzagentur jetzt auch beim 0137-Missbrauch an: Die Regulierer kappen die Geldflüsse. Anlass waren die massiven Wellen von Lockanrufen in den vergangenen Wochen. „Alleine im Mai sind bei uns mehrere tausend Beschwerden von Verbrauchern eingegangen“, berichtete Rudolf Boll, Sprecher der Behörde. „Wir haben daraufhin fünf Mal nicht nur die Nummern gesperrt, sondern zugleich auch ein Inkassoverbot ausgesprochen.“ Dieses betreffe zum Teil einzelne 0137-Nummern, in einigen Fällen seien aber auch mehrere Nummern von dem Verbot umfasst. Die fünf Verbote seien auch noch nicht das Ende. „In den nächsten Wochen werden noch einige hinzukommen“, sagte Boll. „Denn mehrere Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.“
Inkassoverbot bedeutet, dass das Geld von den Handybesitzern, die zum Rückruf verlockt wurden, nicht eingetrieben werden darf. Dass zwischen den Lockanrufen und dem Beginn des Verbots teilweise mehrere Tage liegen, ändert daran nichts: „Die Abrechnungszyklen bei den Unternehmen sind nicht ohne“, sagt Judith Herchenbach-Canarius, bei der Bundesnetzagentur zuständig für die Verfolgung des Missbrauchs von Mehrwertdiensten. „Ein Inkassoverbot erzielt selbst zwei Wochen später noch einen recht durchschlagenden Erfolg.“ Ziel sei es, den Geldfluss „möglichst nahe an den eigentlichen Verursachern“ zu kappen. Sprich: Die Täter, die Lockanrufe mit 0137-Nummern initiieren, sollen dadurch keine finanzielle Vorteile haben. Ein Inkassoverbot rückwirkend ab Zuteilung der Nummer zu verfügen, sei dagegen nicht möglich. „Es kann ja sein, dass die Nummern zuvor für Zwecke eingesetzt wurden, die rechtens waren.“
„Wir wollen den Sumpf endlich austrocknen“, betonte auch Behördensprecher Boll. Nachdem sich gezeigt habe, dass allein die Abschaltung missbrauchter 0137-Nummern nicht abschreckt, ergreife man nun eben diese weiter gehenden Maßnahmen. Kritik, die Netzagentur sperre bei Lockanrufen die missbrauchten Nummern oft erst sehr spät, wies Boll zurück. „Wir arbeiten im Rahmen des Verwaltungsverfahrensgesetz. Und danach müssen wir den betroffenen Unternehmen erst einmal rechtliches Gehör einräumen, bevor wir handeln.“
Im Falle eines Inkassoverbots sollten betroffene Verbraucher darauf achten, ob der Anruf dennoch auf ihrer Mobilfunkrechnung erscheint und in diesem Fall umgehend die Bundesnetzagentur informieren. Boll: „Dann wäre ein Zwangsgeld gegen den jeweiligen Netzbetreiber möglich.“
http://www.dialerschutz.de/aktuelles.php?action=output&id=369
cu,
Sascha
Die Bundesnetzagentur zieht im Kampf gegen den Missbrauch der 0137-Nummern die Zügel an. Nach mehreren massiven Wellen von Lockanrufen im Mai verhängten die Regulierer jetzt gleich fünf Mal ein so genanntes Inkassoverbot gegenüber den Verbindungsnetzbetreibern. „Wir wollen die Geldflüsse kappen“, sagte Rudolf Boll, Sprecher der Regulierungsbehörde, im Gespräch mit Dialerschutz.de. Die Hoffnung der Agentur: Wenn für „erfolgreiche“ Lockanrufe nicht mehr kassiert werden darf, lohnt sich die Masche nicht mehr.
Lockanrufe über 0137-Nummern sind seit dreieinhalb Jahren ein teures Ärgernis für Handybesitzer. Die Masche ist dabei so einfach wie lukrativ: Die Täter mieten sich zunächst bei Netzbetreibern eine bestimmte Zahl von 0137-Nummern. Dann rufen sie massenhaft Mobilfunknummern durch und übertragen dabei die gemietete 0137-Nummer. Diese erscheint bei den betroffenen Handybesitzern neben dem „Anruf in Abwesenheit“ im Display. Wer arglos zurückruft, landet in der Regel bei einem Zählcomputer – und ist bis zu zwei Euro los. Das Geld sammeln die Mobilfunkbetreiber über die Handyrechnung ein und überweisen es – je nach Anzahl der zwischengeschalteten Netzbetreiber – über mehrere Zwischenstationen an die Täter.
Bisher waren Ping-Anrufe mit 0137-Nummern so etwas wie die Lizenz zum Gelddrucken. Das Inkasso übernahmen die Netzbetreiber, die Täter konnten sich fernab der Justiz im Ausland oder hinter Briefkastenfirmen verstecken. Die zuständige Bundesnetzagentur sperrte irgendwann die missbrauchten Nummern, die Täter verwendeten am nächsten Wochenende einfach Neue. Das ergaunerte Geld war ihnen dabei sicher – bis jetzt. Denn was schon bei illegalen 0190 und 0900-Dialern praktiziert wurde, wendet die Bundesnetzagentur jetzt auch beim 0137-Missbrauch an: Die Regulierer kappen die Geldflüsse. Anlass waren die massiven Wellen von Lockanrufen in den vergangenen Wochen. „Alleine im Mai sind bei uns mehrere tausend Beschwerden von Verbrauchern eingegangen“, berichtete Rudolf Boll, Sprecher der Behörde. „Wir haben daraufhin fünf Mal nicht nur die Nummern gesperrt, sondern zugleich auch ein Inkassoverbot ausgesprochen.“ Dieses betreffe zum Teil einzelne 0137-Nummern, in einigen Fällen seien aber auch mehrere Nummern von dem Verbot umfasst. Die fünf Verbote seien auch noch nicht das Ende. „In den nächsten Wochen werden noch einige hinzukommen“, sagte Boll. „Denn mehrere Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.“
Inkassoverbot bedeutet, dass das Geld von den Handybesitzern, die zum Rückruf verlockt wurden, nicht eingetrieben werden darf. Dass zwischen den Lockanrufen und dem Beginn des Verbots teilweise mehrere Tage liegen, ändert daran nichts: „Die Abrechnungszyklen bei den Unternehmen sind nicht ohne“, sagt Judith Herchenbach-Canarius, bei der Bundesnetzagentur zuständig für die Verfolgung des Missbrauchs von Mehrwertdiensten. „Ein Inkassoverbot erzielt selbst zwei Wochen später noch einen recht durchschlagenden Erfolg.“ Ziel sei es, den Geldfluss „möglichst nahe an den eigentlichen Verursachern“ zu kappen. Sprich: Die Täter, die Lockanrufe mit 0137-Nummern initiieren, sollen dadurch keine finanzielle Vorteile haben. Ein Inkassoverbot rückwirkend ab Zuteilung der Nummer zu verfügen, sei dagegen nicht möglich. „Es kann ja sein, dass die Nummern zuvor für Zwecke eingesetzt wurden, die rechtens waren.“
„Wir wollen den Sumpf endlich austrocknen“, betonte auch Behördensprecher Boll. Nachdem sich gezeigt habe, dass allein die Abschaltung missbrauchter 0137-Nummern nicht abschreckt, ergreife man nun eben diese weiter gehenden Maßnahmen. Kritik, die Netzagentur sperre bei Lockanrufen die missbrauchten Nummern oft erst sehr spät, wies Boll zurück. „Wir arbeiten im Rahmen des Verwaltungsverfahrensgesetz. Und danach müssen wir den betroffenen Unternehmen erst einmal rechtliches Gehör einräumen, bevor wir handeln.“
Im Falle eines Inkassoverbots sollten betroffene Verbraucher darauf achten, ob der Anruf dennoch auf ihrer Mobilfunkrechnung erscheint und in diesem Fall umgehend die Bundesnetzagentur informieren. Boll: „Dann wäre ein Zwangsgeld gegen den jeweiligen Netzbetreiber möglich.“
http://www.dialerschutz.de/aktuelles.php?action=output&id=369
cu,
Sascha