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ich hab nur nochmal ne kleine frage. auch auf den inkassobrief muss ich nichts antworten oder? also keinen wiederspruch oder ähnliches. das wäre erst beim mahnbescheid angesagt wenn ich das richtig verstanden habe.
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denk ich auch. ich hab mich ebenfalls unwissentlich im oktober 2007 angemeldet und bin mir sicher das da nichts stand.
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wenn man das alles liest ist es doch komisch. also kann ich mich nach der ersten zahlungserinnerung und der androhung zum mahnverfahren doch auf einen inkassobrief gefasst machen. super. da bin ich ja mal gespannt...
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@ sascha
ja die mein ich. denn wenn ich wirklich diese anzeige gegen unbekannt mache wärs ja gut wenn man alle unterlagen ausdruckt. und die fehlt mir eben. wie ist deine meinung? denkst du es bringt was?
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Hallo
auch ich bin in die Falle getappt. Jetzt habe ich mal eine Frage. Ist schonmal jemand auf die Idee gekommen eine Anzeige gegen Unbekannt zu machen um die Sache schonmal aktenkundig zu machen?
Wenn nein...
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