Selbst wenn das der Fall sein sollte betrifft dies zunächst nur die strafrechtliche Seite des Geschäftsprinzipes, ob bei einem Anruf tatsächlich ein Vertrag zustande kommt hat damit nichts zu tun.
Ob das ganze aus zivilrechtlicher Sicht "korrekt" ist halte ich für höchst fraglich, ob die Sache...