Nein, das ist Zivilrecht, da müsste erst ein Gerichtsvollzier ran. Auch wird an manchen Internetecken über Schadenersatz von Schwarzsehern fabuliert, doch das kann ich mir gar nicht vorstellen, ohne Messeinrichtung für den Glotznachweis.
Aber Spaß beiseite, man kann doch bestimmt das TV-Signal...