Aktueller Inhalt von steffele66

  1. S

    Gerichtsvollzieher nur noch Privatperson ?

    Doch gibt es... ich habe mit solchen Dingen niemalsnichts am Hut - ich stelle nicht die Legitimation der BRD in Frage, denn sie ist legitim... das tun nur die Reichsdeppen und glauben ihren eigenen Scheiß auch noch... und dass wir noch immer im Deutschen Reich (Nicht 3. Reich!!) leben ist nun...
  2. S

    Gerichtsvollzieher nur noch Privatperson ?

    Vermutlich wurde hier das eine oder andere Wichtige Detail übersehen - und Wikipedia ist nun mal nicht der Weisheit letzter Schluss... ok, dann picke ich den Kern mal heraus. 1. Das Gerichtsvollzieher "Beliehene" Beamten sind IST (derzeit) FALSCH! Das wären sie nur dann, wenn denn das...
  3. S

    Gerichtsvollzieher nur noch Privatperson ?

    Ich bin Justiziar in einem Selbsthilfeverein für Leiharbeiter - das mal zu meinem Background... Um Irrtümer aus dem Weg zu räumen, die Hierarchie ist I. Grundgesetz II. Gesetze III. Verordnungen IV. Arbeitsanweisungen. Damit eine Verordnung - hier bspw die Gerichtsvollzieherordnung und die ZPO...
  4. S

    Gerichtsvollzieher nur noch Privatperson ?

    Sehe ich anders... die ZPO ist zwar eine verbindliche Handlungsanweisung und kein Gesetz in diesem Sinne Sonst wäre es ja möglich, dass ich ohne Gerichtsvollzieher zu sein bei die Pfänden dürfte, wenn es denn Gesetz wäre. Zudem ergibt es sich schon aus dem Namen - alles was "-ordnung" enthält...
  5. S

    Gerichtsvollzieher nur noch Privatperson ?

    Auch falls ich das aufwärme... § 802e ZPO reicht nach der jetzigen Rechtslage nicht aus. Die ZPO regelt in dem Fall nur was ein Gerichtsvollzieher wie zu tun hat, sofern er dies dann auch darf! und dürfen tut er es rein juristisch derzeit nicht. Die ZPO ist eine Ordnung und kein Gesetz, es...
Zurück
Oben