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So lange du kein Mahnbescheid vom Gericht bekommst brauchst du nicht zu reagieren.Aber wenn ja dann mache es so wie ich. " Abgabe zur Durchführung des Streitgeprächs". Dann geht das ganze an dein Gericht in deiner Stadt.
Hallo zusammen,
gestern habe ich von meinem Gericht in meiner Stadt ein schreiben bekommen das unisocre sämtliche Klagen gegen mich zurück genommen hat. Also es nutzt doch wenn man "die Abgabe an das streitige Verfahren" macht. Man muss nur hart bleiben.
Ich habe doch am selben Tag wo der Mahnbescheid gekommen ist ein Einspruch erhoben. Am 7.3.2013 habe ich beide Mahnbescheide bekommen.
Auf den mit der Endnummer 00 habe ich gleich Einspruch erhoben. Leider auf den mit der Endnummer 04 nicht. Am 8.4 ist dann der Vollstreckungsbescheid...
Ja genau. Ich bin der blöde...... aber trotzdem ist es verjährt und trotzdem werde ich die Anzeigen wegen Betrugs. Es kann doch nicht sein das solche Menschen (obwohl sie per Gerichtsurteil verboten bekommen haben solche Mahnbescheide raus zu hauen) einfach so weiter machen.
Jetzt werde ich einfach abwarten. Habe auf den Vollstreckungsbescheid Widersruch/ Einspruch erhoben. Mal schauen was kommt. Gib euch dann bescheid. Aber eigentlich ist ja beides Verjährt, oder??????
Dann werde ich einen Anwalt aufsuchen. Die ganzen Kosten wo auf mich zu kommen muss ja...
Die Frechheit ist noch das die Hauptforderungen beide 59,88€ betragen. einmal aus dem Jahre 2008 und einmal aus dem Jahre 2009. Ist doch alles verjährt. :eek:
Ich habe bei dem Mahnbescheid Widerspruch erhoben und beim Vollstreckungsbescheid Widerspruch/ Einspruch ( also beides). So hat es mir die vom Gericht gesagt. Und ich sollte gleich die Abgabe zur Durchführung des Streitverfahrens mit dazu legen.
Hallo alle zusammen,
ich bin neu hier und verfolge das mit dem Probenfieber hier im Forum schon ein paar Tage. Ich bin auch eine betroffene;). Tja so ist es. Ich habe 2008 mal eine schreiben bekommen von Uniscore. An meine alte Adresse. Mein Nachmieter hat mir den Brief dann zukommen lasse. Ich...
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