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Meine Aussage bezieht sich auf das erste dort zitierte Urteil. Dieses ist rechtskräftig.
Die Berufung bezieht sich auf die zweite Klage.
Mein Rat bleibt bestehen: auf das erste Urteil berufen und Geld zurückfordern.
Die Vorgehensweise von Elitepartner ist rechtswidrig. Dies wurde nun gerichtlich bestätigt:
http://www.vzhh.de/recht/179192/elitepartner-muss-99-euro-erstatten.aspx
Ich rate allen Geschädigten: beruft Euch auf dieses Urteil und fordert Eure 99 EUR zurück, auch wenn Vertragsschluss bis zu 3...
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