Suchergebnisse

  1. M

    Abzocke bei Widerruf

    Meine Aussage bezieht sich auf das erste dort zitierte Urteil. Dieses ist rechtskräftig. Die Berufung bezieht sich auf die zweite Klage. Mein Rat bleibt bestehen: auf das erste Urteil berufen und Geld zurückfordern.
  2. M

    Abzocke bei Widerruf

    Die Vorgehensweise von Elitepartner ist rechtswidrig. Dies wurde nun gerichtlich bestätigt: http://www.vzhh.de/recht/179192/elitepartner-muss-99-euro-erstatten.aspx Ich rate allen Geschädigten: beruft Euch auf dieses Urteil und fordert Eure 99 EUR zurück, auch wenn Vertragsschluss bis zu 3...
Zurück
Oben